29.09.2018 12:38
Verfassunsgziel:
SCHUTZ DER STAMMBEVÖLKERUNG VOR VERTREIBUNG?
Gleichberechtigung bedeute daß geduldete illegale Zuwanderer mit Nebenverdienst drogendealer gleichbehadelt werden müssen mit behinderten Rentnern die ihr Leben lang hart gearbetet haben und deren germansichstämmigee Familien Hessen schon gegen die Römer verteidigt haben die von den Zuwnderen aus ihren Wohnungen verdrängt werden und sei es nur über die steigenden Mietpreise wegen der Zusatznachfrage. Wo bleibt der Schutz der Stammbevölkerung vor Verdängung und Vertreibung? Der sollte zunächstin die Verfssung augfegnommen werden. Für mich hat besipislwesie ein Sub-Sahara Afrikner der mit einer Deutschen verheiratet ist oder geeisname Kidner hat (Vergewaltigungen ausgenommen) die sich um seien ?Integartion? kümmert gefühlt andere Berechtigungen hier zu leben als jemand der keinerlei Angehörige als Abstammungs-Anker hier hat. Für mich hat ein trüksicher Gastarbeiter der hier 1989/1990 vonder Widervereigung überracht wurde trotz fehelndem EU-Pass die gelicehn rechte zu ahben wie ein Süd-Osetruopäischer EU-Bürger der dank Oserweiterung udn Lissabonn-Veträgen alanders als ein türkischer Staatsangehöriger der 1989/90 bereits zig Jahre Maloche als Bergabu doer Indsutreiarbeiter hinter sich hat. Für mich ist enstchdiend ob jemad isn Land kommt und Löhne udn Sozakldsttadrs dumpt ? für weniger Geld arbeitet als die angestammte Bevölkerung oder druch Zusatzangebot seienr abritskraft am Arbeistmarkt die Preise ruiniert - so daß inlädsiche Handwerkbetrieb kapttgehen oder ob jemand als hochwualifizeurter Spezailist ins Land kommt dem man freiwllige ien Auslandszsuclag zahlt, einfach wiee niemdn hier sein Spezialwissen hat. Ich sheen nicht daß ein neuzugewnderter Auslädner das selbe recht auf eien Job oder wo es um Handwer geht auf Aufträge haben sollte wie ein arbeistloser Inlädner. In die Verfassung muß ein Schutz der Stammbevölkerung vor Vetreibung und Ausbeutung druch Armuts-Zuwnderung.
Verfassungsziel: Gleichberechtigung
Ich lese da immer nur Fraunrechte. Beim Thema Mutterschutz (=letzte Monate der Schwanger-schaft) mag es berechtigt sein keine Gleichbe-rechtigung zu haben. Wie wäre es mit Benach-teiligung durch Kindererziehungszeit oder Führen eines Mehrpersonenhaushalts ohne Erwersbeinkommen aufzuheben und zwar vollkommen geschlechtsneutral? Was ist etwa mit alleinerziehenden Vätern? Und wie definiert der Staat Vaterschaft udn Fmilie? Bei einer Familie die druch ein außereheliches Kidn der Mutter Kind zerstört wird, oder einem außerehelichen das aus Vergewaltigung resultiert, das aus Fremdgehen der Mutter resultiert; oder bei einer Familie die dadruch zerstört wird daß eine Geliebte dem Mann ein Kind unterschiebt, oder bei einer Frau die von zig unetsrchidlichen Männenr Kidne rbekommt weil sie unfähig ist Bindungen aufrechtzuerhalten und dann Verucht den neeun Bettgefährten als Vater der Kidner auszugebendie von ihren Ex-Partner stamen. Das einzig solide Anknüfungsmerkmal ? sie ist deshalb solide weil Menschen daran nichts ändern können ? sidn die Gene.
Verfassungsziel: Kinderrechte
die alten menscn in hessn betsimmen per Wahlrecht das Schudlen egmacgt werdne drüfendie sie slbts nichtmer zurückzahlenmüssen. Die Kidner die diese Shculden betreffen ahben hier ekin Mitpsrachrecht. Die älteren betsimmen übr Flüchbnversiegelung udn Naturzertörung, diekidne rmüssen dann die Folgen tragen. Ihc bin für einKiderwahlrecht damit die Interssen der Kinder udn zwar ihre obketien interssen ? gewahr t werden. Wer Kidner hat und deshalbnachahltige Poltik für dei nachfolgende Genration will solleien Stimmvorteil bekommengegenüber den Not-Future nach mir die Sintflut Kinderlosen deren renten einmal von den Kidnern der anderen erwtitshcftet werdensollen. Wermal geshen hat wei der Kidnswohlbegriff mißbraucht wird der will keoen Kidneswohlbegrifff. Denken Sie mal an die Kidner vor Aussagen beeinflssende Anwälte, denkens ie an das Strockholm-Syndrom. Aus vielenFamiliegreichlichen Urteilen läßt sich ganz eindeutig herauslsen was Anälte mit Kindern in Ahlrungehn ?asuwänder geelrnt? haben. Es sind angebliche Kindesaussagen die nicht altersgerecht sind aber prozessulaen Erordernisse befriedigen, etwa ?Gewohnhietsunrechte?! Ich halte auch nichts davon daß kidner üeb riren eiegen Eziehung betsimmen drüfen, dann gibt es nur noch Süßigkeiten aber kein gesundes essen mehr, Spielfreiziet erstzt notwendiges lernen. Kidner denekn Schinerlternevrhältnisse seien gut vergessen dabei aber daß wenn sie Scineltrenverhältnisse bevorzugen ? etwa bei Adotionen ? es sein kann da man ihne dann inZukuft ihre eigenen Kidner genauso wegnimmt, daß sie damit aslo das Recht verlieren aufgrudn vonAbstammung später aml Eltren iher eieenn Kdiner zu sein.Kidner inTrennungs- und shcidungsdamlien werden von dem Elternteil, so er die finanziellen Möglichkeiten hat, verzöätschelt, mit dem geshcideen Besuchspapa gibt es nur Disneyland udn niemals Streit, udn deen bei denen sie leben gegen den andern Letrenteil, der möglciherwise eien ue bezihung stört regelrecht aufgehtzt. Es gibnt Kideswohl, aber in objektives Kidneswojhl. Objektives Kidneswphkl würde etwa auch im Falle von Abtreibungen beduten daß das abzu-treibende Kidn unetsrellterweise sagt, fürs sterben kann ich immer noch später entscheiden, wenn ich erstmal am leben bin. En Kidne von dem Man von anfnag an annimmt in ebtsimmten verälntissender mit eienr ebstimmten rankheit gar nicht daran interssiert zu sien auf die Wlet zu kommen, dam nimmt amn diese Enstchidungsmöglichkeit.
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