Maximilian
Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M. 07.
April 2018
vorab per Fax: +49/(0)561/912-2199
Einschreiben Einwurf
Gerichtskasse Kassel
34111 Kassel
vorab per Fax: +49/(0)69/1367-8046
Einschreiben Einwurf
Gerichtskasse Frankfurt a.M.
60256 Frankfurt a.M.
Kassenzeichen X004239600607X Gerichtskasse Kassel
Aktenzeichen 8 A 2013/17 hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel
Kassenzeichen X007008302600X Gerichtskasse Frankfurt a.M.
Aktenzeichen 7 K 1585/16 Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.
Maximilian Bähring gegen Stadtverordnetenversammlung
Frankfurt a.M. wegen Wahlmanuipulation / Wahlbetrug 2016
Am 06. April 2018 erhalte ich ? mit einfacher Post ? Mahnung in Sachen Kassenzeichen
X004239600607X Gerichtkasse Kassel datiert auf den02. April 2018 ? es wundert
mich doch sehr da bei Ihnen am Ostermontag gearbeitet wird.
Obgleich ich nachweislich am 05. März 2018 ? ihnen zugegangen vorab per Fax vom
selben Tage
um 18:29 Uhr an die +49/(0)561/912-2199 ? und ihnen urshcirftlich zugegangen per
Deutsche Post Einwurf Einschrieben Nummer RH362823169DE ebenfalls versendet am
05. März 2018 Zahlungserleichterung beantragt hatte über dei noch nicht entschieden
ist udn obgleich ich am selben Tage bereits eiene erste von ansgetreben sechs Raten
in Höhe von 24,92 Euro geleiste habe
sowie am 29. März 2018 eien weitere in gleicher Höhe bekomme ich nun eien
Mahnung.
Am 22. März 2018 hatte ich in Sachen der Vorinstanz Kassenzeichen X007008302600X
Gerichtkasse Frankfurt a.M. eine Stundungsmittelung erhalten die das Datum des 16. März 2018 trägt. Dort ? In Frankfurt - hatte
ich einen Widerspruch in Sachen des Vornstanzlichen Verfahrens eingelegt gehabt
und hilfsweise ratnzahlung benatrgt und zar mit Schreiben vom 18. November 2017
? der Gerichtskasse zugegangen per Deutsche Post Einwurf Einschrieben Nummer RR
4785 8743 0DE sowei vorb per Fax an die +49/(0)69/1367-8046
und +49/(0)69/13678046 um 15:59 und 16:01 Uhr mitselben Datum nach meienm
persönlichen Vorsprechen bei frau Klein am 13. November 2017 damals direkt nach
deren Mittagspause. Wir hatten vereinbart das Eregbnis des Iwdrespruchs zunächst
abzuwarten udn Fau Klein hatte eien Mahnsperre eingerichtet. Als der Widerpruch
dann abgelehnt wurd hatte ich aber bereits vier von sech raten der Gerichkostnforderung
vorsorglich beglichen.
?/-2-
-2-
Obgleich ich als HartzIV/ALG2 = Sozailhilfesatz ? Empfänger gar nichts
zu zahlen bräuchte bin ich also ? wie im Zugrundelienden Verfahren das nur aus
formalen Gründen verloren wurde ? nämlich weil die Klage ANGEBLICH ZU FRÜH eingereicht
wurde ? nicht nur meeinZhalungsverplichtungen asu tazenhalunsgevrinbarungen stets
nachgekommen, ich erfülle sie sogar weit über - erhlate ich jetzt von hnen
eienMahnung mit 5,00 Euro Mahngebürhen. Obgelich ich mir üebrhaupt kein Versäimnis
zu Schulden habe kommen lassen. Satt die zu zahlen überweise ich das Geld liebr
an Unicef. Eine Quittung füge ich bei.
So wie das aussihet haben Sie die beiden Kassnezichen udn studnungsanträge
durcheindergebrcht. Etwas das räegrlicherweise nicht das erst mal geschieht.
Ich gehe davon aus da der Stundungsbescheid in der erstinstanzlichen Sache den
mir die Gerichtkasse Frankfurt a.M. mit normale Post am 22. März, er trägt das Datum
des 16. März 2018 zusendet und der besagt
da man einevsrtanden ist mit der Zahlung der Forderung aus Kassenzeichen X007008302600X
Gerichtkasse Frankfurt a.M. von 443,00
Euro in sechs Raten zu je 73,84 Euro - von den inzwichen schon fünf Raten beglichen
sind und zwar am
30. November 2017 73,84 Euro 29. Dezember
2017 73,84 Euro 31. Januar 2017 73,84 Euro
28. Februar 2018 73,84 Euro 29.
März 2018 73,84 Euro insgesamt
also 369,20 Euro
dann verbleibt zum heutigen Datum ein Restbetrag von 73,80 Euro
- sich eigentlich auf den zwotinstanzlichen Vorgang bezieht. Und zwar den mit dem
Kassenzeichen X004239600607X Gerichtskasse Kassel wo berist wie folgt Geld
überwisen wurde
05. März 2018 24,92 Euro 29.
März 2018 24,92 Euro insgesamt
also 49,84 Euro
dann verbleibt zum heutigen Datum ein Restbetrag von 99,60 Euro
Die ursprüngliche Forderung im zwitinstanzlichen Verafhren ? Rechnung vom 27.
Februar 2018 eingegangen am 03. März 2018 hier beläuft sich auf 149,50 Euro.
Ich muß hungern weil die Politk, die Justiz, die verwaltung permanenent (steckt
da System
oder Absicht dahinter) Fehler macht, Aus demsleben Grund bekam ich kein Sorgerecht
für
mein Kind udn aus dem slebne Grudn hat man mirmein Umgangsrcht 17 Jahre lang
veretelt
und mein Kidn gegen mich aufgehetzt. Man hat mich illegal ? ich wurd
enstchädigt - der Freiheit beraubt und vergiftet. Man hat mich veprügelt udn
evrleumdet, emein Wirtchaftliche
Existenzezstört und mich in mehr als 20 Suizidvrsuche gehtzt.
http://sch-einesystem.tumblr.com/post/172652712058/
Abegsehen von den zu Unrecht erhobenen Mahngbühren: Erneut fallen jetzt wieder
2,85 Euro an Gebühre für ein Einschreiben an wiel bei Ihnen telefonisch kaum jemand
erreichbar ist und man auchkeien schriftliche Bestätigung bekommt für telefonsiceh
absprachen. Ich werde an den von mir begonen
Ratenzahlungen festhalten udn beanrage nur pro Rforma unter bezugnahme auf die erwähnten
Schreiben nochmals Ratenzahlung /Stundung weil ich HartzIV/ALG2 beziehe.