Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M. 15. November 2017
Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt a.M.
7 O 8956/17.F Verwaltunsgericht Frankfurt a.M. / 7 K 1585/15.F Verwaltunsgericht Frankfurt a.M.
8 A 2013/17.H hessischer Verwaltungerichtshof Kassel / 1410 II 2017/894 Präsident des hessischen Verwaltungerichshofs
Frau Siems-Christmann!
Soweit ich mich entsinne hatte ich einen Ablehnungsantrag gegen sie gestellt. Und zwar nicht nur einen. Außerdem hatte ich am 04. Dezember 2015 eine Eingabe an Sie und das zuständige Polizei-revier gemacht mit der bitte per Ernennungsurkunde und Personalausweis nachzuweisen daß sie überhaupt ein Richter-amt innehaben. Zufällige Rechreche ? ich googelte nach ihrer Durchwahl - zu ihrem Namen ergab daß Siems ein Nazi war der am vergasen der psychsich Kraken beteiligt gewesen ist (ich hab Screenshots von dieser Seite gemacht). Diese Tradition scheinen sie nahtlos fortsetzen zu wollen. Dennoch scheint es niemanden bei Gericht zu stören daß sie die Sache weiterhin ? UM SICH ZU RÄCHEN ? wahrscheinlich wegen des Befangenheitsantrages - unter voller Ausnutzung richterlichen Ermesssnspielraums zu Zweckene eines poltisch und sexistsich udn behindereten-feindlichen RACHE-feldzuges dazu zu nutzen mich tatvorätzlich, mit vollster Absicht also , in den Suizid zu hetzen.
Anders kann man sich beim besten willen nicht erklären wie sie einen Brief, welchen Sie auf den 10. November 2017 datieren und der ausweislich des Frankierstempels am 13. November 2017 in die Post gegeben wurde was folglich also frühestens am 14. November 2017 hier eingeht, mich dann tatsächlich per normaler Birefpost am 15. November 2017 erreicht, eine Frist zur Rückanwort bis zum 20. November 2017 zu setzen wobei der 18. und 19. November 2017 das Wochenende sind. So eine UNGLAUBLICHE FRECHHEIT.
Denn aus dem ihrem Schrieb beigfügten Schreiben der Bezirksrevisorin beim hessichen Verwaltungs-gerichtshofs Kassel, datiert auf den 25. Oktober 2017, von dem ich heute das erste mal Kenntnis erlange geht hervor daß sie eben seit Ende Oktober Zeit hatten mir dieses Schrieben zur Stellungnahme vorzulegen. Damit wären mir dann 21 Tage, also drei Wochen Zeit geblieben adäquat darauf zu antworten. Und nicht zwo Werktage, denn wenn Sie bis Montag eine Antwort erwarten, dann hab ich
den morgigen Donnerstag zeit, vielleicht nochd en Freitag und am Samstag muß ein Antwort-schreiben versendet sein wenn es am Montag mit der Post ausgeliefert werden soll.
Sie unterschlagenalso in starafbarer Art und Weise Postsachen.
und zwar so daß ich nicht rechtzeitig Stellungnehmen kann und Fristen ungenutzt zu meinen Ungunsten verstreichen.
und das werde ich nun zum Gegenstand einer Strafanzeige machen
wegen versuchten Mordes (duch in den Suizid hetzen). Erst am Montag war der Elektriker hier um jene Telefonleitungen wider endgültig herzustellen die am Nachmittag des 18. Oktober 2017 druchtrennt worden waren (Ticketnummer: [EBT#2017101805004271]) . Wohl damit ich keien Kontakt einem Anwalt aufnehmen kann. ?/-2-?
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Sabotageakte, meist DDOS Attacken auf von mr egnutzet Intenesysteme, sind hier an der Tagesordnung, ich führe ein Intrenetblog in welchem ich auch die gesamte Korrespondenz zu diesem Verfahren veröffentlicht habe. Bie dem Verfahren geht es um Wahlrecht, also Politik.
Es ist mir also ? aufgrund Sabotage - teils nicht möglich Faxe zu versenden oder auf welche zu antworten.
Genau das selbe Vorgehen ? eine wahnsinnig kurze Fristsetzung - hatte ein Frau Richterin Niewenhuis an den Tag gelegt. Sie hatten am 04. Oktober per Fax eine Eingabe erhalten und erst am 11. Oktober 2017, hier eingegangen am 13. Oktober 2017, fiel ihr dann ein daß da ein Anwalt beizuziehen ist und daß die Rechtsmittelfrist nur einen und nicht zwo Monate betrage, die Frist also am 23. Oktober 2017 endet womit mir insgeamt eine Woche Zeit blieb einen Anwalt zu suchen. Der 15. und 16. Oktober 2017 waren das Wochenende und ich wollte wie schon erwähnt noch abwarten ob der Rechtsanwalt Bauer aus Frankfurt a.M. dem ich das Mandat telefonsich und letzmalig am 16. Oktober 2017 nochmals per Fax angtragen hatte ? laut telefonsicher Auskunft seines Büros war er nicht zu sprechen gewesen weil nicht im Hause ? reagiert.
Ich hatte also, wie gesagt am 16. Oktober bei RA Bauer, 60316 Frankfurt a.M per Fax angefragt inwieweit er das Mandat übernimmt und am vormittag des 18. Oktober 2017 mit mehreren Anwälten telefoniert zuletzt mit der kanzlei Freshwaters LLP in 34117 Kassel die sichder Sache annehmen wollte. In meinem Schreiben datiert auf den 18. Oktober 2017 vorab per Fax und zudem nochmals urschriftlich per Deutsche Post Einwurfeinschreiben RR 3720 7856 9DE hatte ich darauf verwiesen. Auch den Anwälten bei Freshwaters LLP blieb insoweit nur ein Zeitfenster von 3 Werktagen, der 18. Oktober 2017 war ein Mittwoch, der 21. und 22. Oktober folglich das Wochen-ende un der 23. Oktober 2017 der Montag.
Den ganzen 19. Und 20. Oktoebr 2017 war ich an mein Zuhause gebunden und konnte nicht mal schnell ins Intrenetcafe wegen Versuchen zur Wiederher-stellung meiner Intrenet- und Telefonleitung. Schließlich mußte ich für die beauftragten Anwälte erreichbar sein.
Auch hier waren lediglich zwo Werktage Zeit vorhanden umzu reagieren. Und wieder lag das verschulden für das verspätet benatworten meiens faxes an die 0611/327618535 vom 04. Oktober 2017 um 09:22 Uhr allein bei Gericht. Das Fax daß ich am selben Tage nochmal per Deuscteh Post Einwurfeinschreiben RR 3720 7346 ODE urschriftlich auf den Weg brachte.
NOCH SO EINE UNGLAUBLICHE FRECHHEIT.
Raten Sie mal was Inhalt des Schreibens war? Richtig:Der neuerlicher Befangenheistantrag gegen genau die Richterin die sich jezt anmaßt mich erneut mit überhöhten Kostenrechnungen belästigen zu können ?eben aus Rache - bevor über den Ablehnungs-antrag zu Ihrer Person entschieden wurde. Doppel nebst Telefax-Sende- udnPost Einliferungsbelegen füge ich bei. Also immer das slebe. Ich mache rehctzeitig eingaben, das gericht reagiert verspätet udn mir bleibt dann ? wegen ALLEINVERSCHULDEN des Gerichtes- nur eienZetspanne von weniegr als einer Woche um das zu bearbeiten.
Richterin Siems-Christmann ebenso wie Richterin Niewenhuis dürfen sich nicht darauf berufen von nichts gewusst zu haben was die TATSACHE angeht daß ich mit überhöhten udn flaschn Rechnungen ind en Suizd gehetzt werden. Denn amit datumd es 02. November 2017, hier eingegangen am 03. November 2107 schriebt michd er Päsident des Verwaltungrichshofs an er habe mir Mdeiziner wegen eisne Suizidversuchs
vorbeigeschickt als er emein Schrieben udn Emails vom 11. Udn 12. Oktober egelsn habe. Folglich war es bekannt daß ich mich weiter Gerichstkostrechnunge deren Aktenzeichen/Vorgänge laut telefonischer Aussage nicht verzeichnet sind bei Gericht in den Suizid hetzen ließe. Daher Anzeieg als Mordanschlag.