Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M. 13. Oktober 2017
8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel
Brüder-Grimm-Platz 1
34117 Kassel
7. Kammeer des Verwaltungerichtes Frankfurt a.M.
Adalberstraße 18
60486 Frankfurt a.M.
Gerichtkasse Frankfurt a.M.
Heiligkreuzgasse 34
60313 Frankfurt a.M.
Aktenzeichen 8 A 2013/17.Z hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel
Aktenzeichen 7 K 1585/16.F Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.
Kostenrechnung X007008302600X gerichtskasse Frankfurt a.M.
?Aufhebung einer Kontensperre?
Soeben 13. Oktober 2017 habe ich ihr Schreiben erhalten und sie sofort beim hessichen VGH in Kassel telefonisch angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt daß mein Einspruch gegen den Kostenentscheid auf jeden Fall zunächst aufschiebende Wirkung für die mit einer zur binnen 14 Tagen ab dem 05. also zum 23. Oktober 2017 angedrohten Vollstreckung der Kostenrechnung ohne weitere Mahnung habe. Sie haben mich angewiesen ich solle einfach meinen aktuellen HartzIV Bescheid mit der Überschirtf ?Erlass einer Kontensperre? an den Kostenbeamten des Verwaltungerichtes Frankfurt a.M. schicken. Ich halte es für gefährlich diese formulirung zu verwenden weil Erlass nicht nur die Rücknahme bedeutet sodnern ein Erlaß auch eien gestzesverfügung sein kann. Ich schreibe daher unmissverständlicher ?Aufhebung?.
Außerdem haben wir telefonisch gekärt daß ich mich ihrer ? also des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, Telefonnebenstelle 304 - Angabe nach zusätzlich wegen der verwirrenden an die Gerichtskasse wenden könne um auf den Mißstand hinzuweisen daß auf der Kostenrechnung die Angabe fehlt daß dies zunächst einen Stop des zahlungseinzugs- oder Vollstreckunsgvorganges bedeute wenn man Einspuch gegen Kostenentscheid und/oder Kostenrehcnung einlegt. Ich hatte weil dies aus dem Schrieben nicht hervorgeht am 11. Oktober eien Suizidversuch untrenommen. Nur damit Ihnen mal die Tragweite solch Pfuschs bewusst wird.
Ich füge also den aktuellen HartzIV Bescheid bei aus dem hervorgeht daß ich Arbeitslosengeld2 als auch Sozialhilfe beziehe. Ich leiet das Schreiben auch an die Staatsanwaltscft Frankfurt a.M. weiter die ich wegen des Anfangsverdachtes der Rechtsbeugung und unerhörter Willkür aus poltishcne Motiven heraus eingeschaltet habe. Ich kann mich des Verdachtes nicht erwehren daß wegen des Reizwortes den der Parteiname ?NPD? im Verfahrensgegenstand der Whalbeschwedre/Wahlprüfung darstellt besonders willkürlich und zu Lasten eines politisch engagierten Bürgers (schon als parlamentarier des Jugendparlamentes tätig gewrsen, ebenso als Chef der Schülerzeitung) und zudem Internet-Bloggers vorgegangen wird der den Tatbestand Repressalien gegen opptostionelle und kritische Journalisten druchaus erfüllend gewertet werden kann.
Auf mein aus journalistsichem Intersse als Internetblogegr gestellten Nachfrage hin ob ich denn hätte für das Verfahren be-zahlen müssen wenn ich Asylbewerber udnken Sozailhilfebziehender biodesucther Staatbüger sei haben sie gesagt daß Asyl-bewerber anders als bio-Deutsche -(das Wort kommt jetzt mal von mir) ?Sozialschmarotzer? - stets einen Anwlt bezahlt bekämen und ich hatte den Eindruck daß das mitschwingt daß man als deustcher eben die Fresse zu halten und kiene Widerrede gegen dei Behörden zu richten habe was nur dem edlen Wilden aus dem Ausland erlaubt sei, auch wenn er druch eine illegale Einreise eien Strafat begeht und ich keine wenn ich versuche im Sinne aller Bürgr für ein Fortentwicklungdes Wahlrechets in eien Richtung zu sorgen die allen deustcehn Staatsbürgern dient druch meine Beschwerde, die Zeit in der ich unfrelligerweise Sozial-lesitungen beziehe also auch noch veruche im Gegenzug was für meiner Mitbürger und Wähler zu verbessern was die Stimm-gewichte kleinerer parteien angeht anszatt wie besiher die blockierenden etablierten parteien zu lasten junger kräfte wi der ?AfD? oder von ?die Linke? bevorzugen die ?linskevrsiffte? Willkürrichter ins Amt berufen.