13.07.2017 09:54
Wenn ich der Meinung bin der HartzIV Satz ist zu gering dann kann ich es sozusagen als Anzahlung annehmen und muß das wohl auch weil ich damit nicht KONKLU-DENT (daraus begleitet) die Aussage treffe daß der HartzIV Satz ausreichend wäre. Insebsodner wenn man mich druch ansosnetne verhunegrn alssen exitetntiell nötigt.Bei Unternehmensanteilen habe ich Alternativen. Ein Mehrheitsteilhaber hat allerdings die Verpflichtung das Kapital eienr unternehemsn zuerhalten udndaraus könenn sich Nachschußpflichten etc. ergeben. Wenn teileinnhamen verwendet werden um das Kapital einer Gesellschaft zu erhalten aknn es egboten sien Gelder anzunhemen oder gar eiegen Gelder als Pribvatkredite reinzsutecken. Dneken wir aml en ein Unternehemn was ein Gebäiduer hätte. Wenn das nict regemäßig gestrichen würde um es vor Wind und Wetter udn damit dem Zerafll zu schützen kann sich die Zwangs-situation ergeben nur um das Gebäude zu erhalten damit es und der ihm entgegenstehende Wert nicht verfällt in dieAMlerarbietn zu unvetsieren oder sie sogra slebst duchzuführen wenn an Kosten egring haltenmuß. Stellt man dafür Privatkredite zu verfügung (ein egsllshcfater kauf die Frabeiemr auf eieegn Rechnung)kann man diese später gegen die Gesellschaft doer die anderen Anteilseigenr geltend machen § 110 HGB (analog zum § 678 BGB)!Es muß dem urprünglichen geschäftszweck udn Werterehalt der Egschäftsgrudn dienen dun amn muß wie beim Shcudleneintreben dafür sorgen keien unnötigen üebrhöhten Aufwendungen zu generieren.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g20-gipfel-in-hamburg-in-markenklamotten-gegen-das-system-a-1157164.html
EINNAHMEN SIND NUR (DANN) GEWINNE WENN ETWAS DABEI ÜBRIGBLEIBT SELBSTKOSTEN= KEIEN EINNHAMEN - man darf keine EINNHAMEN erzielenich darf aber 20 euro von familie oder nachban nehmen und für familie doer nachbarn damit einkauefn gehen wenn der krank, bettlägrig ist etc. ich ihm das restgeld zurück-gebe darf nur nichts daran verdienen - gewinne entstehen druch überschüsse
Über die Fragen derGewinnevrwendung enstchiden Gelesxhcfter Gemeinsam iund per MErheistbeshcluß. Das ebduetet wenn ich Kosten gegen meein Untrenehemn geletend amchen will bin ah daruaf angewiesen eiwnetder eene Einigung zwichen denGEllschftern herbeizuüfhren oder gerichtliche Klärung. Das wiederum setzt voraus daß man es sich fianzielle rlauben kann zu kalgen und wer Treuhänderisch oder druch Sicherheistüebreignung und § 34 GmbHG Klauseln verpflichtet ist ekein Auskünfte über Kreditgeber oder steille teilhaber zu geben aknn eiekien prozesskosenhilfeanträge stellen weil das geben von vermögensuasküften gegenüber dritten den Mitgesllschftern das recht gibt anteile einzuziehen was eien in die wzickmühle bringt wel man dann nämlich übereignet Sicherheiten oder Treuhandverhältnisse offenlegn muß was man nun wiederuzm vond eren siete aus nicht so einfach ohne weiters darf. Daher aknn es geboten sein Einnahmenzu generieren, um au den Einnahmen gerichtsfervhren gegenzufinamzieren welche dei Innervrhältnisse klären udn damit dann auch wer welche KOSTEN zutragen hat. Dumm nur wenn die einnhamen ide mansich erhofft nicht SCash fleießn sodnern illagelreweise aufgrechet werden weil andere Migetsellschfter ebefalls für sich in anspruch nimmt Geshcäfte ohen Absparche wietrlafenzu lassen. Wennalso um im beispiel zu beleiben sinnemä zwo Liferungen mit Frabe dastehen un jeder eie site des Haus zu streicehn begonnen hat das der gelschaft gehören würde woebi jeder auf seienr Farbwahlbesteht udn bei den Mehrheitsevrhältnissen ein Patt besteht. Wenn ich nacher Gechäft an eien zwote Firma auslagere um sowas zu umgehen kann ich dort nicht einafch die Kosten aus der ersten gelend amchen wenn es dazu keeien Beshclüsse der GEellschaftsevrsammlungder ersten Firma gibt Es stehen also zwo Geslslchafter da diejeweils eien volle Palette Farbe gekauft haben auf eigene Rechnung wielsie das Haus als Geschäftsgrundlage der Geleschaft werterhalten wollen. Beide in den betsen absichten. Udn dann ist es enstchdiendd was vorher zuletzt verienbart wurde wer sichdraumkümmern soll udn wie. un dda sind dann die LETTERS OF INTENT / ABSICHTSERKLÄRUNGEN intersssantdie kurz vor dem zerwürfnis der Gesellschfter existieren. Wer hat als man sich noch eiengermaen eing war wem was zugesichert, wer wollte seien anteile veräußern udnwer wollte wie udn von wo das Geschäft weiteführen (Architeken/ingenieure könen am Strand siten udn Pläne zeichenn die dann woanders auf der Welt umgesetzt werden das bedeutet nicht daß man den Produktionsstandort an demMAnschiennstehen verlagertdie man heutztage frenwearten kann.. Es kann aber notwenig sein im Land die Produktionsstaätten so umzubauen da sie vom Auland aus fernsteuerbar sind).
Wie? Es ist dochnicht etwa so daß die Rente von Untremehmern oftmals darin besteht Geschäftsgrundlagen (Kudnebindung, Häuser, Maschinen) an Nach-folger zu ?vermieten? wobei danndie Miteeinnahe die Rentenzhalung darstellt.
So Luet gehörendruch ne Zwnagszusatzrente betsraft, denn die könnten ja hohe Renetnzahlunegn ins MARODE SOZAILSYSTEMleisten weil siemeist höhere Einkommenahben als der Druchscnitt und weniger oft blau feiern doer krank machenwiel es ihre eiegens gled kostet und nicht das von dritten. ichhab auch nocgh nie eien unternehemr gesehender sich über uentgeltlich abgeleisteet übetsudnen beschwert hätte, es dient ja dem wohl des unternehemsn udn wenne s der firma gut geht bekomm ishc später malmehr rente. daß die gewerkchaftsaptrschks das geld egren jetzt shcon hätten um es in ihre maroden ?neue heimat? projekte umzuverteilen ist mir klar. diw ollen ihre einnahmen aufbessern udnsie wollen den unterenhemrn die imgeenstz zu ihne riskio tragen reinregeiren. das ist nichts anderes alsplünderung udn straßenraub.
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