18.01.2017 01:00
Wenigstens das geht sweoit seinen ordentlichen Gang. Da ging es daru daß sie 60,00 Euro dfür haben wollen daß ich mich beschwert habe für meine in der Sache gut brgündete Wahlrechtsbeschwerde beid er mich da Gericht mittels verwaltunsgrecht ferig amchen will keinen Anwalt gestellt zu bekommen.
A propos Wahlrecht: Die NPD wurde nicht verboten ! ÄSTCH BÄTSCH!
Die taz, sah ich eben im Supermarkt, titelt daraufhin ?Höchststrafe für dei NPD?. Wenn das mal nicht geziete Wählertäsuchung und Irreführung ist, dann weiß ich ja nicht.
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