28.11.2016 01:11
Für das komplizierte Wahlrecht braucht man einen Fachmann wenn man seine Wahlbeschwerde anbringen will. Hartz-IV Bezieher können Honorare für solche Anwälte nicht aufbringen. Daher sind sie in ihrer Wahlrechtsausübung schlechter gestellt. Da ist kein Geld für da. Wahreht ist ja unwichtig für eine Demokratie, denn hier regiert mit seinem Geld der Ausländer der einen Stromvetrag für Wasserkraft abschließt weshalb dann Täler geflutet und in Stauseen verwandelt werden, was Auswirkungen für die Deutsche Bürger hat dei zansgumgesiedelt werden. Das ist die gleiche Logik wie bei den Nazis / Faschisten. Die Behinderten sind nichts wert, der lohn-dumpende Scheinselbständige moderne Arbeitssklave aus dem Ausland darf den biodeutschen behinderten doer kanrekne oder arbeitslosen (oder druch Arbeitsniederlegung geegn die Gloablisierung streikenden? ) Minderleister verdrängen, (warum nicht gleich vergasen?), weil Arbeitskraft auf dem Weltmarkt unbegrenzt zur Verfügung steht udnd er eEinzelne austiuchbar geworden ist weil ?Deusche zuerst? nicht Multikulti genug ist. Wozu nach einem Arbeitsunfall noch eien Krankenhausaufenthalt für den Deutschen zahlen, gebt ihm lieber gelich den Gandenschuß damit eine von Erwerbsarbeit unverschlissene firsch ausbeutbare ausländische Familie seien Wohnung habenkann. Das Geld was nicht das ist für die Bürgerrechte und die ordentlichen Whalen wurde nämlich dafür ausgegeben mehrere hunderttausend ASYL-BETRÜGER ins Land zu bringen und Ihnen Anwälte zu zahlen mit denen sie vor dem selben Gericht dessen Kapazität sie hier für Klärung deutscher Belange für deutsche Bürger blockieren. Ausländer die auch Deutsche zusammenschlagen und verleumden.
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