26.04.2016 09:23

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.

vorab per Telefax: 069/1367-8506

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.

                                                                                                                                                                         26. April 2016
5/30 KLs 3540 Js 233115/15 (3/16) Landgericht Franfurt a.M. (5/30. Strafkammer)
sofortige Beschwerde

In vorbezeicheter Angelegenheit

telefonierte ich eben mit meinem Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Guthke. Dieser fagte mich ob mir Beschluss hinsichtlich des ablehnenden Beschlusses des Landgerichts zugegangen sei was meinen Ablehungsantrag gegen Richter Kaiser-Klan angeht.  Heute morgen erfuhr ich zudem durch Anruf einer Bekannten daß mein Telefon-Anschluß gestört sei. Ich verifizierte das durch eigene Tests, dem ist so.

Genau wie die Aktion von Sonntag nacht  wo Computer beschlagnahmt wurden handelt es sich um gezielte Maßnahme mich an einer wirkungsvollen Verteidigung  zu hindern. Immerhin haben dieselben Beamtendiemir jetzt Probleme bereiten mich aufs schwerste bei Familiengericht denunziert in einem Verfahren in welchem ich freigesprochen wurde erster Klasse, aus materillen Gründen.

GENAU DA IST DER ZUSAMMENHANG ZU FAMILIENRECHTSMEDIATIONSNEBENTÄTIGKEIT DES RICHTERS.

Ohne den Beschluss über den mein Bevollmächtigter sprach inhaltlich zu kennen lege ich gegen diesen fristwahrend sofortige Beschwerde ein.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Bähring


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26.04.2016 11:26


Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Einschreiben/Einwurf

Oberlandesgericht
Frankfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 26. April 2016


5/30 KLs ? 3540 233115/15 (3/16) Landgericht Frankfurt a.M.

Hohes Gericht!


Anbei sofortige Beschwerde beggünden soll sie mein Anwalt.

Sie richtet sich gegen richterliche Willkür und Voreingenommenheit.

Der Richter wiederholte bisher einfach pauschal die Anklagepunkte aus einem Verfahren in dem ich aus tatsächlichen und nicht etwa aus formalen Gründen nämlich WEGEN ERWIESENER UNSCHULD freigesprochen wurde.


Gru&SZlig;

Maximilian Bähring


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26.04.2016 01:29

alternative STP(Oder was?)


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