Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
vorab per Telefax: 069/1367-8506
Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.
26.
April 2016
5/30 KLs 3540 Js 233115/15 (3/16) Landgericht Franfurt a.M. (5/30. Strafkammer)
sofortige Beschwerde
In vorbezeicheter Angelegenheit
telefonierte ich eben mit meinem Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Guthke. Dieser
fagte mich ob mir Beschluss hinsichtlich des ablehnenden Beschlusses des
Landgerichts zugegangen sei was meinen Ablehungsantrag gegen Richter
Kaiser-Klan angeht. Heute morgen erfuhr
ich zudem durch Anruf einer Bekannten daß mein Telefon-Anschluß gestört sei. Ich
verifizierte das durch eigene Tests, dem ist so.
Genau wie die Aktion von
Sonntag nacht wo Computer beschlagnahmt wurden
handelt es sich um gezielte Maßnahme mich an einer wirkungsvollen
Verteidigung zu hindern. Immerhin haben
dieselben Beamtendiemir jetzt Probleme bereiten mich aufs schwerste bei Familiengericht
denunziert in einem Verfahren in welchem ich freigesprochen wurde erster
Klasse, aus materillen Gründen.
GENAU DA IST DER ZUSAMMENHANG
ZU FAMILIENRECHTSMEDIATIONSNEBENTÄTIGKEIT DES RICHTERS.
Ohne den Beschluss über den mein Bevollmächtigter sprach inhaltlich zu kennen
lege ich gegen diesen fristwahrend sofortige Beschwerde ein.
Mit
freundlichen Grüßen
Maximilian Bähring