Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse
4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax:
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Einschreiben Einwurf
Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a
D-76133 Karlsruhe
Frankfurt/M., 22.April 2016
XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe
Sorgerecht Tabea-Lara Riek *19.09.2000
sofortige weitere Beschwerde
Hiermit lege ich gegen den Beschluss des BGH vom 13. April 2016 sofortige weitere
Beschwerde ein. Rechtsgrundlage hierfür bildet
das mir erwachsende Beschwerderecht § 78b (2) ZPO. Der Beschluss
wurde mir soeben per Email vorab zugesendet. Wohlgemerkt von einem Anwalt der
kein Mandat mehr hat.
Begründung der Beschwerde:
Überhaupt gegen das vorinstanzliche Verfahren 3 UF 167/15 Oberlandes-gericht
Frankfurt /M. Beschwerde einzulegen war nicht meine Idee, nein, das
Oberlandesgericht Frankfurt /M., also die Richter und Richterinnen Reitzmann,
Kummer-Sicks und Heußler haben ausdrücklich die Beschwerde beim BGH als Rechtsmittel
zugelassen. Das war also deren Idee.
Jetzt wollten die wohl verhindern daß ich schon den ebenfalls möglichen Antrag
nach § 1672 (2) BGB stelle indem Sie sich wieder einen Sünden-bock suchen der
herhalten kann für weitere absichtlich Verfahrensver-zögerung, denn ich führe
nicht mehrere Sorgechtsverfahren mit unter-schiedlichen Zielen (einmal nach
§1666 einmal nach §1672 BGB) parallel.
Ich kann nichts dafür wenn der BGH monatelang braucht um Prozesskosten-hilfe Anträge
auf zu bescheiden. Eingereicht wurde der Antrag September 2015 abgelehnt im
Februar 2016 da ist schon wieder ein halbes Jahr rum.
Ich kann ebensowenig dafür wenn die Post des Rechtsanwaltes Kofler auf dem Weg
zu mir verlorenzugehen wohlgemerkt scheint, ich gehe davon aus der hat das gar
nicht abgeschickt. Sonst hätte dieser Parteiverräter wieder behauptet er habe
Akten per Internet/Email nicht bekommen
nur um dann im Nachhinein eine EMail zu senden (aufzeigend daß es am
Versandwege nicht gelegen hat) in der er die angeblich per Post
verlorengegangene Entscheidung unaufgefordert - UND DIESES VORGEHEN IST
VERRÄTERISCH - nochmals per Email zustellt ganz kurz vor Fristablauf.
Außerdem merke ich an daß ich mich im Widerstandsfalle (Bürgerkrieg nach
Artikel 20 Absatz 4 Grundgestez) gegen die Regierung Merkel und von ihrer
Gnaden ins Amt berufene Richterinnen und Richter befinde.
Ursache hierfür war das inhaltlich analog zu meinem Falle verlaufende Verfahren
?Görgülü? daß zur ?Änderung? (von ?Sorgerecht nur wenn die Mutter will? hin zu ?Sorgecht
auf Antrag bei Gericht das aber nur falls die Mutter nichts dagegen hat? ? also
keiner - ) des §1626a BGB führte und die ewigen Streitereien zwischen BVerfG
und EGMR über Zuständig-keiten im Vorfeld von 1 BvR 420/09
Bundesverfassungsgericht. Seit Ende 2006 bis Mitte 2013 blockierte man so Sorgerechtsverfahren.
Mein Wider-stand richtet sich gegen ihre permanenten Menschenrechtsverletzungen.
Nach Artikel 8 EMRK habe ich ein Recht auf ein Eineltern-Familienleben.
Ich werde mir diese Unverschämtheiten gegenüber Vätern die ? abgesehen davon
daß sie sich im Wehrdienst erschießen lassen dürfen und Unterhalt und Steuern
aus denen Kindergeld gezahlt wird erwirtschaften bei der Erziehung der eigenen
Kinder die Fresse zu halten haben - auf
keinen Fall bieten lassen. Bullen die Väter die Umgangsregelungen durchsetzen
wollen sind vielleicht keine Menschen, sondern wie der Duden richtig schreibt:
Rindviecher; aber Väter sind Menschen und nicht Bürger zwoter Klasse wie die
Türken oder Yugoslawen die anders als die ?EU-Mitbürger? den Deutschen in den
Verträgen von Lissabonn hinsichtlich der Bürger-rechte weitgehend gleichgestellt
werden.
Wenn der Weg der notfalls bewaffnete Widerstand gegen Institutionen der
Bundesrepublik sein soll weil sich Behörden jahrzehntelange einfach weigern
ihre Arbeit zu machen dann soll mir das nur Recht sein Artikel 20 Absatz 4
Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz
ermächtigen mich auch zu demselben.
Ich wünsche Ihnen daß man die Verhältnisse von den Vätern unter den Richtern zu
ihren Kidnern genauso staatlich - wie in der DDR - zerstört wird wie das von
mir zu meinem Kinde. Da haben Sie und andere ganze Arbeit geleistet und stehen
dem Unrechtsregime von Honecker in gar nichts nach.
Sie helfen einer Kindesmutter bei dem Vater sein Kind nunmehr 15
(IN WORTEN: FÜNFZEHN) JAHRE LANG vorzuenthalten.
So eine Riesen-Schweinerei.
Ich verfluche Sie!
Maximilian Bähring