Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
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Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76006 Karlsruhe
Frankfurt/M., 12. Juni 2015
Verfassungsbeschwerde: verletztes Grundrecht: ?Rechtweggarantie?
auf ?Wirksame Beschwerde? aus Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz
5 K 2215/15.F Bähring, Maximilian ./. Land Hessen
Ich habe nach reiflicher mehrjähriger Überlegung einen Suizidversuch unternommen der leider deshalb nicht erfolgreich war weil man meiner Patientenverfügung zuwider handelnd versucht mich am Leben zu erhalten um mich weiter foltern und fianziell ausnehmen zu können.
Grund ist dass ich den permanenten Psychoterror und wie Willkür-gewalt hessischer Polizisten nicht mehr ertrage, respektive dass diese für ihr zusammschlagen von Bürgern einfach nicht zur Verantwortung gezogen werden. Und eine seit mehr als einem Jahrzehnt kindesentführende Mutter meiner Tochter ebenso wenig welche dieselbe in einer esoterischen Sekte großzuziehen versucht was ich nicht Will und was Grund für die Trennung war. Letzteres hat man mir passender-weise an Heiligabend per Boten zustellen müssen bei mehr als 14 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung genau der passende Zeit-punkt. Beim Suizidversuch habe ich vorab allen Stellen eine Patientenverfügung zur Kenntnis gebracht die lebensverlängernde Maßnahmen untersagt und dafür sorgen soll dass der Versuch auch nicht gestört werd und erfolgreich ist.
Aber deutsche Polizisten foltern lieber weiter lassen einen nicht mal friedlich streben wenn man deren permanenten Psychoterror nicht mehr erträgt Stattdessen schlagen Sie einem GRUNDLOS (wiederholt übrigens) die Tür ein (Falschbeschuldigung der Drogennahme) und ihr Opfer (mich) dabei teilst schwerst zusammen. Und für solche Einsätze wollen die auch noch Geld haben. Und wenn man sich gegen den Gebührenbescheid gerichtlich zur Wehr setzen will soll man eben angeblich unanfechtbare Prozesskostenvorschüße zahlen oder eine eidesstattliche Versicherung abgeben mit der sei einen schon VORPREOZESSUAL ? bevor die Rechtmäßigkeit einer Fordrung geklärt ist - ausplündern können. ?/-2-
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Es verletzt die in Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz vorgsehene Rechtsweggarantie wenn ich mich in einem Verfahren in dem ich mich gegen eine unsinnige Forderung der öffentlichen Verwaltung wehre dadurch hieran gehindert wird dass dann die zu Unrecht erhobene Gebühr einfach zumindest teilweise als ?Prozesskostenvorschuß? erhoben wird. Wäre das zulässig könnte eine Behörde einen Bürger ohne jegliches Verfahren durch UNGERECHTFERTIGTE Bescheide für deren Abwehr er dann auch noch neben den ihm zu Unrecht entstehenden Portokosten für VORSCHÜSSE Gerichtsgebühren in Anspruch genommen werden können soll. Die Abwehr von BehördenWILLKÜR muß für den Bürger kostenfrei sein.
Das kommt ansonsten der faktischen Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtsweggarantie gleich. Denn der Staat ? im vorliegenden fall korrupte Beamte die ihr Mütchen kühlen wollen nachdem Sie fürs zusammenschlagen eins Bürgers angezeigt wurden- erhebt ja in jedem Falle vorher Gebühren auch wenn sie sich nach gerichtlicher Auseindersetzung als ungerechtfertigt herausstellen würden. Damit könnte man ? die Verfahrensdauern vor deutschen Gerichten berücksichtigt ? jeden Bürger in den Ruin treiben!
Im vorliegenden Fall hatten Beamte dem Bürger die Tür eingetreten weil sie wohl befürchtet haben wegen Mord angeklagt zu werden wenn das Opfer der massiven Gewalt dem nachweislichen Psychoterror ? die Anzeigen wegen schwere Körperverletzung gegen die Beamten wurden nicht entgegengenommen und später nachdem ich eine Entgegennahme erwirkt hatte nicht bearbeitet, Gerichtspost wurde falsch adressiert damit Sie von den Angezeigten abgefangen werden konnte (ich befände mich angeblich im Polizeikrankenhaus, dort wo sie mit gefälschten Betreuungsvollmachten Zugriff auf die Post haben) - nicht mehr standhält und sich das Leben nimmt. Aktenzeichen 992 BS 7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M.. Die Beamten haben mehrfach meine Wohnungtür eingetreten um mich einzuschüchtern nachdem ich Sie strafangezeigt hatte (Aktenzeichen 3 ZS 1795/08 Generalstaatsanwalt Frankfurt a.M. aus 2008) mich NACHWEISLICH des Drogenkonsums FALSCH-BESCHULDIGT zu haben. Auch meine Briefpost haben Sie unterschlagen das habe ich gemerkt und erstmals nachweisen können als Wahlbenachrichtigungskarten fehlten und die PIN/TAN Listen die mir die Spar-kasse zusenden wollte. Ich hatte mit einer gültigen Patientenverfügung vorgesorgt die medizinisch lebensverlängernde Behandlung ausschließt dass sein Suizidversuch erfolgreich ist. Die Beamten haben sich also nicht an die Ihnen ausdrücklich zur Kenntnis gebrachte (zeitnah zum Ereignis nochmals) Patientenverfügung gehalten. ?/-3-
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Wenn das Schule macht dann werden in Zukunft wohl auch bald Nieren von lebenden Menschen gegen deren Willen geklaut denen man einfach unterstellt sie befänden sich im Zustand drogeninduzierter geistiger Umnachtung wenn sie sich gegen eine Organspende aussprechen.
Immerhin hatte man ja in der Presse angeregt bevor jemand H(artz)IV erhalte könne man ihn ja ZWINGEN seien Organe zu verkaufen.
Der Willkürakt gegen den ich mich wehre ist Rechnung für eine von den Beamten mal wieder eingetretne Tür. Ich habe das als Sachbeschädigung strafangezeigt. Gegen die Rechnung klage ich. Und für die Klage wollen sie jetzt auch noch Prozesskostenvorschüsse erpressen was einem Zwang zum unterlassen der Rechtsmitteleinlegung gleichkommt.
Daß ich während meines Zivildienstes sexuell mißbarcuht wurdd haben Sie übrigens auch nicht aufklären wollen die korrupten Bullen-schweine.
Erst foltern Sie einen per jahrtzentelangem Psychoterror in den Selbstmordversuch und dann wenn sie soweit Erfolg haben wollen sie einen noch künstlich am Leben erhalten weil sie einen noch nicht sadistisch genug foltern und einem vor allem noch nicht genügen Geld abnehmen konnten. Das soll ?Freiheit? sein.
Gots gruß aus Deutsch and!
Maximilian Bähring
PS: Vergasen von Juden war in Deutschland auch mal VOLLKOMMEN legal!
Da sieht man was man von der deutschen Justiz zu halten hat die eine wie die STASI/GESTAPO agierende Polizei auch noch in Schutz nimmt.
Ansatt mir etwas zu Essen kaufen zu können muß ich nun wieder mein H(artz)IV für Eiscshreibebriefe ausgeben weil Gerichte sonst frech behaupten sie bekämen meine Post nicht. Denn Eingangsbestätigungen aus denen hervorgeht was sie wann erhalten haben bekomme ich grund-sätzlich nicht.