12.04.2015 04:44 Abstammungsfälschung => INZEST Es hat seien guten Grund warum Unetrahltsverfahren von Kindschafts- /Umgangs und Sorgerechts-sachen getrennt zu verhandeln sind, auch wenn Dr. jur Peter Finger hier selsamerweise anderer Meinung war udn zwar obgleich ich ihm von Anfang an gesagt ahtte daß ich en Doppelesidenzmodell mit geteiltem Sorgerecht wünsche was die Frage von Unetrahlsaufwendungen eindeutig tangiert. Es geht nämlich darum Kinder und Eltern vor Kidnerhandel zu schützen. Kommerzeilllen Adoption-vermittlern wie den christlichen Kirchen mag es ein Dorn im Auge sein, aber Vaterschaft ensteht nicht durch jungfäuliche Emfpängnis sondern durch den Geschlechtsakt oder In Vitro Fertilisation. Das ist auch insofern logisch als ein Kidn das einem Seitensprung eienr verheiratten Frau entsammt erhöhtes Opfer der Gefahr von INZEST wird wenn sein rechtlicher Vater und bilogsicher/leiblicher Vater nicht übereinstimmen. Und es ist auch unerheblich ob eine Leihmutter das genetisch etrachtet Kind einer anderen Frau austrägt denn die für die Abstammung erhebliche genetsiche Abstammung ? und damit Vermeidung von Inzest ? ist eben nicht die einer Leihmutter, sonden die der Eizellspenderin. Für dei Gesundheit der Nachkommen eines Kidnes ist es erheblich daß nur und ausschließlich die biolgsichen/leiblichen Eltern auch rechltiche Eltern sind. Das deutsche Familienrecht GEFÄHRDET damit das Wohl von Kidnern udnderne Nachwuch die um ihre tatsächliche Abstammung betrogen werden ? von Müttern udn staatlichen Insitutitionen. Kann man den Trauschein eines Ehemannes jederzeit durch Schidung ungültig machen dürfte es sich als unmöglich erweisen die Erbmarkmale des tatsächlichen, genetischen/leiblichen Vaters aus einem Kind zu entfernen. Das ist das vom Budnesverafssungericht geforderte solide anknüfungsmerkmal. Verheiratet ist man allenfalls bis zur nächsten Scheidung, Vater belibt man ein Leben lang und darüber hinaus. |