22.01.2015 04:37

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: +49/(0)721/9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe

22. Januar 2014

Klage

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt /M.

Fristbedingte Vorabversioenn der Verfassungsbeschwerde sind Ihnen als Fax und Einschreiben Rückschein zugegangen!

In Sachen Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 OLG Frankfurt /M.
gingen Ihnen FRIST- und FORMGERECHT bisher zu:

Einschreiben/Rückschein 30. Dezember 2014 RA 4343 7085 9DE
Einschreiben/Rückschein 16. Januar 2015 RA 4343 7816 3DE
Fax 17. Januar 2015 18:58 Uhr
Einschreiben/Rückschein 20. Januar 2015 RA 4069 9520 0DE

Gru&Szlig;

Verfassungbeschwerde

Gegen das, um die Rechtsmittel einzuschränken, fehlerhaft als Beschluß bezeichnete ?Urteil? vom 15., ausgefertigt am 19. und mir zugegangen per förmlicher Zustellung am 24. Dezember 2014 in Sachen gemeinsames Sorgerecht für meien Tochter Tabea-Lara Riek 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. lege ich hiermit Verfassungebschwerde ein.

Das Gericht verletzt meine mir verfassungemaess zustehenden Grundrechte die mir aus den Artikeln 1,2,3,4,5,6,7,8 und 19 Grundgesetz erwachsen.

Der § 1626 BGB wurde zwar reformiert, hedoch steht der mutter
weiterhin eine Veto-Recht zu, sie kann den Kindesvater nun ausgiebigst vor gericht verleumden um dessen Soregrecht zu blockieren. Beim mit Geburt automatisch an die Frau die ein Kinde gebärt fallenden Sorgerrcht fehlt entprechendes Vetorecht für den Vater. Das wird also der vom Europäischen Gerichtshof für Menschnrechten monierten mangelnden Gleich-berechtigung der Elternteile nicht gerecht.

Es wird daher beantragt:

I.

1. Das Urteil wegen Verstoßes gegen die Verfassungsgemäßen Grundrechte aufzuheben und zwecks Abänderung an eien anderen Senat des OLG der nicht vornehmlich mit Sexist(Inn)en besetzt ist zurückzuverweisen.

2. Den Bundestag der Bundesrepublick Deustchland erneut zu verurteilen sich an die Vorgaben des Budnesverfassungerichtes zu halten und einen reformireten § 1626a BGB zu erlassen.

Zu den Gründen in umgekehretr Reihenfolge:

2. Normenkontrollklage § 1626a BGB

Damit Väter das sSorgercht auch wirkungsvoll einklagen können muß dem Vater das Recht auf Abstammungsgutachten per DNA-Test auf dem Wege der einstwiligen Anordnung ermöglicht werden. Sonst blockiert die Kidnesmutter das Sorgerechts des Vaters schon dadurch daß Sie die Abstammung falsch angbibt oder ? wie im vorliegenden Falle ? einfach die anerkennende Unterschrift unter dei Vaterschaftsanerekunngsurkunde beim § 1595 BGB unterdrückt. Das genügt um per Vaterschaftsvermutung Unterahlt zu kassieren aber nicht gelcihberechtigt um für den vermueten Vater ein Umgangs- und/oder Sorgercht einklagen zu können.

In 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe und 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Kindesmutter
Mehr als ein jahr alng versucht ein Vatershcaftsgutachten herauszuzögern. Ziel war das Kind dem Vater zu entfremden.

In 1 BvR 933/01 Bundesverfassungericht vom 29. Januar 2003 ordnete das Bundesverfassungericht an binnen Jahresfrist und zar exkt bis zum 31. Dezmeber 2003 den § 1626a BGB verfass-ungskonfrom neu zu regeln. Am 21. Juli 2010 erhielt dann weiteres Urteil zur verfassungkonformität des § 1626a BGB des europäischen Gerichtshofes für Menschnrechte (EGMR, Zaunegger gegen Deutschland, Nr. 22028/04, Urteil vom 3. Dezember 2009) mit Verfassungerichtsenstched 1 BvR 420/09 Rechtswirksamkeit für die Bundesrepblik Deutschland. Ähnlich hatte der Euro-päische Gerichthof für Menschenrechte bereits in den Fällen Elsholz, Sommerfeld, Kutzner jeweils gegen die Budnesrepublik Deustchalnd entschieden und 2007 im Falle Görgülü der durch
die Medien ging.

Den deustchen Bundestag kümmerte das wenig. Erst nachdem nach Arikle 20 Absatz 4 Grundgesetz der Regierunge am 14. Udn 15. Aprile 2012 der Bürgerkrieg erklärt worden siehe petition Pet-A-17-99-021771-1930 (http://decl-war.tumblr.com) war kümmerte man sich am 16. April 2012 um gesetzliche Neuregelung. Der Bürgerkriegserklärung nach Widerstandrecht liegt die Annahme zugrunde daß die verletzung der grundgesetzlichen Menschen-rechtsbindung aus Artikel 1 Absatz 2 die der Europäsiche gerichtshpf frü Menshcrechte festgetsellt ahtte einen ekla-tante verletzung der feridheitlichd emokratsichen Grundordnung darstelle die ein ausrufendes Nottandes ermöglicht.

10 Jahre Zeit seit der Anweisung des Budnesverafssungerichtes den § 1626a BGB neu zu regeln hatte sich der Bundestag gelassen und amit die gestzte Frist bei Inkrafttreten der Neuregelung um fast 10 Jahre überschritten. Ein Budnestag der sich nicht merh an die Vorgaben seienr eiegen Normen-kontrollinstanz hält kann nicht mehr ernst genommen werden.

Der Gesetzgeber kommt ja auch nicht auf die Idee einer Mutter das Sorgercht deshalb nicht automtsich mit Gerburt des Kidnes abzusprechen weil diese die, (Pardon) ?Titte voll Hardenberg? hat, also beispielweise durch Drogennahme während der Stillzeit das Kind gefährdet. Daher kann ein §1626a BGB nur dann verfassungskonform sein wenn der Kindeswohlvorbehalt auch für die Mutter gilt.

1. Verfassungsbeschwerde

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Ich hiermit Verfassungbeschwerde eein. Es werden mein natürliches Elternrecht (Artikel 6 GG) ebenso verletzt wie meine Menschenwürde als vermeintlich Behinderter dem WEGEN dieser Behinderung (sozusagen ?weil und augrund der Tatsache daß er im Rollstuhl sitzt also behidnert ist?) das Sorgerecht verwehrt wird, (Artikel 6 GG) en Gleichberechtigungsgrundsatz nach dem Geschlechte verletzt das Urteil ebenfalls.

Meine Ex gehört zu einer Sekte ?REIKI? die pseudomediziniesche ?Heilen durch Handauflegen? betreibt. Weil die Kidnesmutter schon bei der Geburt das Kind durch Reiki statt schulmedizin- ischer Geburthife unnötig gefährden wollte kam es zur Trennung ehenähnlicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung. Meine Ex fröhnt einem religösen und esoterischen Wahnsystem das für das Kind gefährlich ist und von dem ich nicht möchte daß es in diesem erzogen wird.

Das Leben des Kidnes ist auf das allermassivste gefährdet.

Mir wurden von der Kindesmustter WAHRHEITSWIDRIG unterstellt ich würde Drogen nehmen. Offene Briefe solchen Inhaltes flatterten ins Sekretariat der Bürogemeinschaft von mir mit meinem größten Kunden, ich war damals Geshcäftsführer und 50% Inhaber der outgesourcten EDV-Abteilung. Daran ging der Betrieb zugrunde und ich verlor meinen Job. Die Mitgesell-schafter zopgen wegen der Diffamierung ihr Kapital ab. Allein der Schaden aus entgangen Lohn beläuft sich auf mehr als eien halbe Million Euro. Auf die üblen VERLEUMDUNGEN erfolgten wiederholtem Versuche mich ? wegend es drogenfehlvorwurfes - psychiatrisch Zwagnseinzuweisen. Als diese Verruche imemr häuifiger wurden ich mich dann gegen Polizeigewalt bei eienm soclhen Eisnatz notgewehrt. NACHDEM ich die Polizisten die mich bei der Zwangweisen Vorführung zum Drogentest übelst verletzt hatten wegen dieser Körpererletzung strafangezeigt hatte kamen Bemate des Reviers vorbei und schüchterten mich mit der Drohung ein wenn ich die Strafanzeige gegen die körperveletzenden Beamten nicht zurückzöge würde ich mal für mindestens ein Jahr in der Psychiatrie landen. Als genau diese Beamten mich erneut (übrigens mehrfach) aufs übelste Bedrängten ? ich kann das teilweise per Schriftverkehr nachweisen ? habe ich mich gegen die permanenten Übergriffe wie egsagt dann irgendwann notgwehrt, um nicht erschossen oder erenute ?verprügelt? zu werden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Petition wegen massiver Polizeigewalt gegen Behinderte unter beim europäischen Parlament eingereicht, in kopie bem hessichen Landtag. Aus dieser Nowtwehr will man mir jetzt eienn Strick beim Sorgercht drehen.

Ich wurde in diesem Zeitraum übrigens auch zufällig Opfer eines Mordanschlages per Erwürgen aber das ist nur insofern relevant als es möglicherweise das Bild der Brandanschlägen auf mein Wohnhaus nach schriftlichen Morddrohungen DER SEKTE (meiner Ex?) vervollständigt.

Als psychiatrisch Diffamierter weiß ich inzwischen daß die Polizei mich nicht schützt sondern eher versucht das ?lebensunwerte? Leben psychsich Kranker in Arbeitslagern für Zahlungen an die als Elterenteil bevorteilten weiblichen -MenschINNen auszubeuten um dann nach deren Entmündigung deren Arbeitsunfähigkeitsvorsorge als einokommen kassieren zu können oder als Behindert diffamierte gezielt in den Selbstmord zu treiben.

Obgleich ich ? zultezt im Mai 2013 ? mehrfach versucht hatte gegen die Polizsiten vorzugehen ist da nichts passiert. Ich habe in mehrern dicken Leitz-Ordner penibel dokumentiert wie man mich psychsich terrorisert hat.

Man hat in der Straße in der ich wohne Plakat aufeghängt auf denen stand ich sei ein Psychopath. Man hat mir meien sozuialhilfe von der ich zwischen lebe monatlang überhaupt nicht ausbezahlt in der Hoffnung mich so in die Obdach-losigkeit treibenzu können. Man hat mir meine Sozilhilfe derartig zusammengestrichen daß ich hungern mußte. Drei Monate lang kam nich ein einziger Cent vom Amt, hätten mir freunde nicht geholfen wäre ich tot. Einen Rechtsnalt hat man mir verweigert. Die Polizei hat Hilfeleistung unterlassen und stattdessen einer Drückerkollonne von Virenscanner-Zwangsabo-verkäufern ermöglciht mein Girokonto unter mithilfe der Bank leerzuräumen für einen Vetrag den ich nie unterschrieben hatte. (Abbuchungen trotz widerrufener Einzugsermächtigung). Hiergegen hatte ich dann aus der Not heruas künstlerisch durch eine ?Ich hole da jetzt mein Geld raus bevor es der Bankdriektor veruntreut?-Performance aufmerksam zu machen versucht. Druch diese Maßnah,en versucht man mich zu nötigen eienr vollkommen unnötogen psychiatrischen Behandlung zuzustimmen. Um mich heirvor zu schützen habe ich die Krankenkasse gekündigt, damit aus diese Erpessung nicht noch irgendwelche Mediziner Kapital schlagen können. Am 09. Januar 2015 habe ich deshalb noch eine Verfassungsklage eingreicht.

Man verweigerte mir anwaltliche Unterstützung. Um ALG2 H(artz)IV zu erhalten musste ich bereits meien vermögens-verhältnisse offenlegen. Die Gerichte akszeptiren es nicht wenn man unter vorlage eines H(artz)IV Bescheides Prozesskostenhilfe beantragt sondern wollen gesondert irgendwelche Vermögensverzeichnissse ausgefüllt erhalten.
Wie ich zuvor bereits erwänt hatte bin ich 50% Anteilseigenr eienr Kapitalgeselslchaft und die Geselslchafterverträge sehen vor daß die übrigen Gesllleschafter dann meien Anteiel einziehen können wenn ich eien eidesstaattliche Versicherung über emeien Vermögensverhäkltnosse abgebe. Ich muß gar keien arbeitsrechtlcihen verfahren mehr fürhen weil diese im Vorfeld dadurch gewonnens idn daß ich für Prozeskostenhilfe eien Anwlt eine Eidessattliche Versicherung abgeben müßte die dann die daaligen Mitgeselslchafter zur Verwertung meienr Gesell-schaftsanteile brechtigen würde. NOCH BEVOR EINPROZES STATTGEFUNDEN HAETTE.Schon deshalb bin ich ? nachdem meien Ersparnisse aufgebraucht waren und meine Eltern mich nicht mehr finaziell unterstützen ? gezwungen mich selbst zu vertreten. Arbeistrechliche auseinaderstzung blockiert also das Sorgerchtsverfahren.

Im Verfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsnwalschaft Frankfurt a.M. habe ich versucht strafrechlich ggen diejenigen vorzu-gehen die mir anwälte verweigern und mich auszunhengern versucht haben. Das scheitert schlußendlich am Anwlatszang für die Klagerzwingung ? da beißt sich der Hund in den Schwanz -
umgenaus dessen Verweigerung es ja in deisem verafhren ? eebn anderem ? geht.

Im zudem erwähnetn sozialgerichtlichen Verfahren gegen Bundessozailgerichtliche Enstcheidung B 14 AS 315/14 B weche, wie erwähnt, parallele zu deisem Verafhren bei Ihnen anhängig ist wehre ich mich dagegen daß mediziner für ihren Psychoterror udn ihre Behandlung ? ENTGEGEN EIENR VORLIEGENDEN PATIENTENVERFÜGUNG ? auch noch Geld bekommen. Bisher hat sch das als wirksamster Schutzgegen die durhc den Fehlvorwurf der drogennahme permanentn psychiatrischen Übrgriffe gegen mich erwiesen. Ich hatte im Jahre 2006 eine bezihung zu eienr an multiple Sklerose rekrankten Frau udn wir hatten damals mit patientenverfügungen vorgesorgt, auch für den Fall daß meien ex mit ihren ewigen Anwürfen ich würde an Paranoia leiden wieder eraten recht gehat hätte. Ihr anwlat versuchte jednefalls die Herausgabe ärztlicher Unterlagen zu erzwingen.
Vor Gericht veruschte er 2002 den eidnruck zu erweckenichs ei ein einer besserungsansatlt enflohener psychsich Kranker.

Schon 2002 unterstellten wir der Gegenseite in 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg das Ziel:
?So lange wie möglich? KONTAKT ?zu vereiteln um sich dann? [?] ?auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater dem Kind ?entfremdet??

und genau mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt das Sorgerecht nicht erteilt.

Die Polizei, Jugendamt als auch das Amtsgericht die Sache wissentlich und willentlich verzögert so daß der weiter Instanzenweg blockiert war.

Man wollte ein unsinniges und unnötiges Gutachten Erpressen udn zwar unter Wegnahme/Vorentalten meines Kidnes.

Ich gehe davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann, der Nachwuchspolitikern wie mir im Hochtaunuskreis verscuht hat Drogen unterzuchieben? möglicherweise erpresst von den in den Medien erwähnet ukrainischen Zwangsprostituierten ? an der politischen Blockade Anteil hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra Roth legaliserte damals (?Frankfurter Weg?/Methadon) Drogen und Prositiution.

Die Reiki-Sekte der die Kindesmutter huldigt ist ja nur deshalb nicht verboten weil sie von jenem ?Welpenschutz? profitiert den das Judentum durch den Holocaust hat.

Ich denke beim vorliegenden Falle; ?Das weibliche Kind habe,? behauptet die Sekte, ?eine männliche Seele, die nicht zum weiblichen Körper passe, das habe man beim LichtauraKindesenergie-channeln festgestellt? eben auch an
das Recht des Kindes nicht aus religiösem Wahn heraus genitalvestümmelt zu werden wie durch Beschneidungen im Judentum oder Islam wenn ein athesitsicher Elternteil ? in diesem Falle ich ? das nicht will. Hier sollten keine Fakten geschaffen werden können.

Doch der Reihe nach:

Aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung ging am 19.09.2000 die Tochter Tabea-Lara des Vaers und Klägers Maximililan Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit darüber daß die Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht anerkannte pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen wollte satt Schulmedizinsich
und so erhöhter Gefährdung aussetzen wollte.

Die NEONAZId Quote/Kidnersterblichkeit durch ambulante Geburt ist um den Faktior 3 erhöht.

Hintergrund hierfür ist daß die Mutter der Kidnesmutter, Die Kidnesgroßmutter ?Meisterin? eines esoterische Sekten-Zrikels der wie ein Schneeballsystem aufgbeuat ist und diesen betreibt bei dem gegen Barzahlungen aller mögliche esotersiche Schwachsinn Unfug getrieben wird, von Tarot-Karten bis hin zur Heilung von unheilbaren Kraknheiten wie Krebs per Handauflegen gegen Vorkasse.

Ich weiß daß 2000 eie ihrer ?Patientinnen? in England an Reiki-Kreibs-Behandlung verstorben war.

Die Kindesmutter ist auf den Streit hin auf eigenen wusnch aus der egemeisnamen Wohnung ausgezogen und unter der Falschangabe sie sei bei ihrer Schwester eingzogen zu Ihrer Mutter in die Räumlichkeiten der Skete gezogen.

In der Folge hat sie dann versucht die Angabe der Vaterschaft in der Geburtsurkunde rechtswirksam zu unterrdücken nachdem sie aber gelichzeitig vorher versucht hatte an das nicht uenrhbeliche Vermögen der Kidnesgroßeltern väterlicherseits per Unterhaltsfrderung auf Vaterschaftsvermutung hin zu gelangen. Hierzu hatte sie versucht unter dem Falschvorwurf der Kidnesvater würde Drogen nehemn diesen in eine Anstalt einweisenzu lassen und über ihn so eine rechtliche Vormund-schaft zu errichten. Es besteht der mehr als dringende Tatverdacht daß vermögen der Kidnesväterlichen Familie (Anteile an der Firma des Kindesvaters, 5% Anteil an der wolfram Bergbau in Österreich die auch die israelische Rüstungsindustrie beliefert) der Reiki-Sekte einverleibt werden sollte. Von meinem Unternhemn ganz abgesehen.
Außerdem hat sie dem gericht gegenüber ersuchtd en Eidnruck zu werwwecken beid er egemisnamen Wohnung aus der Sie ausgezigen war habe es sich um eigentum gehandlt und nicht um eien Mietwohnung. Und Sie aht auch Juegdnamt udn Gerichtd arauf hingewisen daß mein größterKudne als Mitgesellchafer bei mri eingestiegen war, und zwar noch vor unserer Beziehung. Sie wollte also an Veräußerungsgerinnen teilhaben die in der Vergangenheit vor der emeisnamen beziheung lagen.

Im Verfahren 9F 104/01 KI Amstegricht Bad Homburg und 3 WF 174/01 Oberlandesericht Frankfurt a.M. habe ich, Kläger und Kindesvater, daraufhin ? der versuchten Unterhalsforderung auf vaterscaftsvermutung hin ? in eienm über einem Jahr daurenden verafhren die gerichtliche Zwangsvorführung der Kindesmutter zu einem Vaterschaftstest erwirken können womit das Kind dann de jure als meines galt und ich auf Umgasgrecht klagen konnte.
Von eienr Klage auf Entzug des Sorgerchtes der kindesmutter hatte ich abgesehen und stattdessen versucht mit anderen Vätern die Reform des § 1626a BGB voranzutreiben. Erkennbar auch an der Wahl des in der FAMRZ zum thema zitierten Dr.jur Peter Finger als Anwalt. Ich habe niemals versucht der Kidnesmutter das sSorgerecht gänzlich zu entziehen.

Das verafhren stellte fest was wir wussten. Ich war Vater meines Kidnes. Die Unterschriftenblockade für das mgangs- und Sogrechtsverfahren weil ich bis dato de jure icht als vater aglt war umgangen. Hinsichtlich der Rechtsmittelfrist wurde ich damals fasch betraten.

Anläßlich des nun folgenden Umgasnverafhren 9F 434/02 UG dessen prozessuale Voraussetzung die langwierige Klärung der Vaterschfatfrage per DNA-Test durch Verschulden von Kidesmutter bei schleppender Verahrensführung von Jugednamt und Gericht gewesen war ordnete ein Richter Umgang einstweilig und telefonsich an nachdem die Kindesmutter nicht zu einem vermittlungsgespräch des Jugendmates erschienen war. So wie sie sich bisher schlicht und ergreifend um keinerlei Belange des Kindes gekümmert hatte. Jugendamt und Polizei weigerten sich eine solcg vorläufigen Entscheidung zu volstrecken.
Die Kidnesmutter schrieb dann dem Gericht 15 eng mit der Maschine beschrieben Seiten nach denen der Vater Drogen-abhängig sei. Abgeshen davon hat sie das von ihren Anwälten
in die Bürogemeinschaft des Unternehemns des Kindesvaters schicken lassen, outgesourcter EDV-Abteilung die ihr Sekretariat mit ihrem größten Kunde und Finanzier teilte. Diese Mitgeselslchafter stiegen daraufhin aus der Gesellschaft aus, das Unternehmen ginf der Difamierungun und Fehlvorwürfe der Kindesmutetr wegen pleite. Mehrfach versuchte man mir in dieser Zeit Drogen unterszuschieben um den Fehlvorwürfe der Kindesmutter Gehalt zu verleihen. (A. R., ?Opiz?/Zeuge. R., A. H.) Mehrfach sandte die Kidnesmutter dem Vater verleumdenderweise Krankenwagen und Ordnungsämter zur Feststellung von Drogen-nahme vor die Tür. Ich wurde stellenweise merere Wochen festgehalten um irgendwelche Droegtests zu amchen die allesamt negativ ausfielen. Als 2012 Beamte wider versuchten mir auf einen solchen gespinnerten Anwurf hin meine Grundechte zu entziehen habe ich micht notgewehrt, ich und drei Beamte wurden verletzt. Ich wurd inpsychiatrischer U-haft gefoltert und durch Medikamentengabe ohne Diagnose vergiftet. Man hat versucht mich zu nötigen Erklärungen zu unetsrchreiben die mir im Sorgerchtsvefahren hinderlich gewesen wären. Genau solchen Erpressungen wegen haben ich mich schon Ende 2002 genötigt gesehen geabt den Antrag auf Umgsnagsregelung zurückzuziehen und ab 2003 darauf gewartet daß der Budnestag den §1626a BGB ändert, der bereits 2003 für verfassungswidrig erklärt worden war. Das Gestzgebungsvefahren sollze ja bis zum 31.12.2003 abgeschlossen sein. An vom Bundesverfassungericht gesetzte Frist hat sich aber der Bundestag nicht gehlten. Erst nachdem 2007 (Görgülü) die Budnesrepublik Deutschlad erfolgreich auf Menschrechtsverletzung vor dem Eourpäischen gerichthof für Menschrecht gezerrt worden war udn Medien druck machten nahmen die ?Schläfer? im Bundestag sich der Reform des §1626a BGB an die dann erst am 19. Mai 2013 in Kraft trat. Andeisem tag hat der kidnesvater gaklagt.

In der ganzen Zeit hat die Kindesmuttter den Umgang durch Erpressung/Nötigung vereitelt. Der Kindesvater hat seit 14 jahren lediglich die unverschämte Auskunft des Gerichtes Bad homburge erhalten: Dem Kind gehe es gut, es bekomme schließlich Rieki-Behandlungen.

Genau darum daß das gefährliche Scharlatanerwei, Kurpfuscherei udn wuacksalberei ist ging es ja beid er demStreit zugrundeliegenden Trennung. Ich habe hierzu aus einer Broschüre des Hamburger ?Ministeriums? des Inneren einpaar asuüge angefrtigt außerdem verweis eich auf das Buch von oachim Hüssenr.

Unter dem zynischen Hiwneis ES SEI NUN ZUVILE ZEIT INS LAND GEGANGEN; DAS KIDN KENNE DEN VATER NICHT hat das OLG ? eigener gerichlicher/estzgeberischer Versäumnisse des Staates wegen - schlußendlich abgelehnt dem Vater das gemeinsame Sorgerecht hilfs-/ersatzweise ein Teilsorgercht zu erteilen und zwar Unter der Prämisse der Vater sei möglicherweis geistig behidnert und müsse deshalb, weil er bildlich formliert im Rollstuihl sitz ? vor dem Gestez benachteiligt werden, abgehsen davon daß er banchteiliget werden muß wel er als Vater der vom geshclchte ger minderwertige Eltrenteil sei.

Das verstößt gegen so ziemlich jedes Grundrecht und Menshencrecht. Auf jeden Fall das natürliche Elternrecht, die Menschenwürde (behidnerte bekommen kein Menshcrecht), die Glichnerechtigung wegen des Geschlechtes, das Recht auf ein faires Verfagren in dem ich nicht etwa nachweisen muß gesund zu sein nur weil mich Gegenpartei außerprozessoal (Mißbaruch des §10 HFEG) vom Ordnungsamt zusmmenshclägen läßt um ein psychitrsiches Gutachten zu erzwingen mit dem dann mein Vermögen unter Zwangsverwlatung DER SEKTE gestellt werdne soll.

En Detail: Die angegriffenen Grundrechte sind:

Artikel 1 Absatz 1 - Die Menschenwürde: Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. folgt der Argumentation des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe wonach Männer und Behinderte nicht die selben Recht zustehen sollen wie Frauen. Es geht also davon aus daß Männern und Behinderte keienvollwertigen Menschen sind und man Ihnen dashalb ? ähnlich wie den psychsich kranken oder den Juden im dritten Reich ? nicht die Eigenschaft zugestehn muß ein vollwertiger Mensch zu sein dem aus diesem Mensch sein recht erwachens wie ?

Artikel 1 Absatz 2 ? ? die Menschrechte. Das Gericht akzepietert nicht daß die Bundesrepublik mehrfach vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen in Sachen väterlicher Gleichberechtigung was sein Elternrecht angeht. Letzte diesbezügliche Entscheidung des BverfG datiert auf den 21. Juli 2010 unter Aktenzeichen - 1 BvR 420/09!

Artikel 1 Absatz 3 ? hier: Normenkontrolle - Bereits am 29. Januar 2003 hatte das Bundesverfassungericht festgestellt daß die Regelung des Sorgerechtes unverheirateter Väter gegen das Grundgesetz verstoße. 1 BvR 933/01

Das Grundgesetz bindet auch den Gestzgeber zur Einhaltung der Grundrechte beim Erlassen neuer Gesetze. Im aufgeführetn Urteil hatte das Bundesverfassungericht dem Gestzgeber Bundestag BEFOLHELN eine Neuregelung bis zu treffen und ihm hierfür die Jahresfrist gestzt bis zum 31. Demzember 2003. Diese Frist hat der Budnestag als Gestzgeber verstreichen lassen.

Artikel 2 ? AG und OLG haben versucht durch List - nämlich das verleumderische Erpressen unnötiger psychiatrischer Begutachtung ? den Antragsteller der Freiheit zu breauben und zu nötigen mit schwerst gesundheitsschädigenden Psychopharmaka an sich herumexperimnetieren zu lassen hilfsweise dessen Krankenakten offenzulegen. Das ist eien gezileter Racherkt. Der Antragsteelr ist der erste Vater der nich ewa einen so geannten illegalen Vatershcaftstest ? sondern einen gerichtlich genehmigte DNA-Vaterschaftsfeststllung gegen den willen der Kindesmutter erwirkt hatte. Nachweis war erforderlich geworden wiel die Kidnesmutter durch anerkennenden Unterschrift unter die von ihr voher mit dem Jugendamt eingeforderte Vaterschaftsanerkennugsurkunde nach §1595 (2) BGB verweigert hatte um so zu bockieren daß der Kindesvatre jure als Vater galt und somit ein
Umgangs- oder Sorgercht wahrenehmen konnte. Mutmaßlich um sich zu rächen für diesen aus Sicht der Amts- und Oberlandesgerichtsrichterinnen ungeheurlichen Fall von Zwangsvorführung der unkooperativen Kidnesmutter zum DNA-Gutachten hat man dann mit allen Mitteln verscuht den aver feministische sexistisch heruntrzumachen, der in seienr Zeit als aktiver Poltiker des Jugenparlamnets der Stadt Bad Homburg anläßlich der §218- Debatte für Lösungen wie Babyklappen ausgesprochen hatte wodurch sich protestierende Frauen die nicht fähig sind ihre Triebe unter Konrrolle zu haben und unstete sexuelle Arbenetuere als legitime Grundlage eienr eElternschaft betarchten als zur ?Gebärmaschine? degradiert gefühlt hatten. Nachweis daß man der Meinung war einem Vater würden gar keine Rechte zustehen nur eine Zahlunsver-pflichtung, er sei allenfalls Erezuegr/Samenspender ergeben sich aus Verafhren 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in Verbindung mit 9F 104/01 KI Amstegricht Bad Homburg v.d.Höhe. Warum psychiatrische Begutachtung.
Nun: es geht eindeutig darum den Vater der zu diesem Zeitpunkt Unternehemer ist zu verleumden und gesellschaftlich wie finanziell zu ruinieren. Hierin liegt die massive Epressungw enn der Geenrische Anwlt offene Briefe verschickt der Vater solle sich mal psychitarisch untersuchen assen, würde Drogen nehmen usw. as ist aber nur einer der Aspekte. Es geht bei diesem Rufmord ja auch darum

gegenüber dem Kind den Eindruck zu vermitteln bei eienm vater würde es sich um einen mesnchlich minderwertigen Irren handeln der nichts zu sagen hat was die Erziehung angeht.

Und genau darum gehte es im angestrebten Sorgerecht.

Abegsehen davon kam es zur Trenjung und dem auszug der kIdnesmuter aus der gemienshcftlichen Wohnung weil wir uns darüber zerstritten haben weil ihre mutter das Kind bei der Geburt zusätzlich gefährden wollte idnem Sie Reiki proktizeiren wollte statt Schulmedizin. Bei Hausgeburten ist das Risko des Kidnestodes um den Faktor 3 erhöht.

Wird Reiki praktiziert verdreifacht das die Wahrschein-lichkeit daß das Kind die Geburt nicht überlebt. unumstößlcigerr wissenschaftlciher Fakt. Keien Kideswohlgefährdung

Artikel 3 - Nicht alle Menschen sind vor dem Gestz gleich sondern Mütter sind gleicher als Väter. Auch wenn ein Vater dank Flaschen-Erstlingsnahrung rein technisch inder Lage ist ein Kind nach Geburt vollständig selbst zu großzuziehen wird das natürliche Recht des Vaters auf sein Kind deshalb als von geringerem Gewichte zu sein eingeschätzt als dasselbe der Mutter.

Artikel 3 Absatz 2 ? der Staat förder Gelcihbrechtigung - Der Staat kpümmert sich in der Praxis und aus meienr Erfahrung nicht etwa um die Druchstzung von Gleichberechtigung sondern erschwert sie.

Als mann der im Wehrdienst Opfer sexuellen mißbrauchs geworden ist weiß ich daß es nur Frauenbeauftragte und Frauennotrufe gibt damit Frauen Quoetenstellen besetzen können aber männliche Opfer regelrecht verhöhnt werden. Jugendämter sind voll von Sexistinnen die meinen wenn die Kidesmutter nicht zu Vorladungen zu terminen erscheint dann ?Kann man da eben nichts machen? die es fördern daß frauen ihre Kidner als menschliche Schutzzschilde gegen den Vater missbrauchen. ?Wenn Sie etwas gegen die Mutter unternehemn schadet das auch dem Kind? ist vorherrschende Meinung. Sichert Ihnen ein Richter am Telefon zu er habe einstweilig Umgang angeordnet, dann weigerten sich Polizei und Jugendamt einfach gerichtliche Enstcheidung durchzusetzen es geht ja nicht ewta darum Unterahlt für die Unterstützung eines vom Unterhaltspflichtigen unerwüschten Erziehungsstils aus jemandem herauszuprüglen.

Artikle 3 Absatz 3 ? niemand darf wegen seines Geschlechtes benachtiligt werden ? niemand darf seienr Behinderung wegen Bnachteiligt werden. Im § 1626a BGB sethet eindeutig drinne daß Mänenr benachteiligt wrden. Sie bekommen ein Sorgercht nur dann wenn dei Kidnesmutter keine Schlammschlacht beginnt und mit Dreck um sich schmeißt wei im vorliegenden Fall als Sie in 15 eng mit der maschine beschriebene Seiten den Vater WISSENTLCIHE FALSCH der Drogenenham bezichtigt hat. Der § 1626a BGB nah der Reform entspricht dem vor der Reform. Ob die Mutter dem Kindeswohl schadet ? weil sie das Kind in einer Sekte großziehen will oder pseudomedizinische esoterische Behandlungen vornehmen lassen will satt schulmedizinischer ? zählt nicht wenne s draum geht dieser mit Gbeurt automatisch ein Sorgercht zuzugestehen. Das Kidneswohl ist dem satt pardon aber der deftige ausdruck muß hir sein SCHEISSEGAL wenn die Mutter es schädigt. Für dei Mutter gil der Kidneswohvorbehalt nicht. Nenen Sie das eien nciht-banchteiligung des vaters aufgrund seienr eigenschaft männlcihen geschlechtes zu sein? Das Amts- udn Oebrlandesgericht meien wenn ein Vater psychsich krank/Behidnert wäre habe er kein Recht auf ein Sorgecht. Das ist behidnertendiskiminierung. Sinngemäß:
Entziehen des Sorgerchtes von Rollstulfahrern mit der Beguündung daß diese behindert sind. Ist das gleichbrechtigung von Behindeten?

Artikel 4 ? religionsfreiheit ? ich als vatere Atheist habe etwas gegen religiöses pseudomedizinsiches Sektenreiki. Die Mutter meiesn Kides darf aber trozdem das Kidne in der Skete erziehen. Mag ja seind aß so ihre Religiosnfreiheit geahctit wird, meien aber nicht. Stellen wir usn mal vor dei Kidnesmuter wäre Moselm oder jude udn würde mein Kind rituell beschneiden lassen wollen udn cih als sagen wir christ wäre dagegen. Ist das Genitalvertümmeln dannerlaubt, also jene religiöse erziehung dei dem Kind im weitesten siene ienen Schaden zufügt? Wäre es nicht anbrachtedr eienm soclehn Eletrenetiol das Sorgercht zu entziehen udn des demjenigen elternetil zuzusprechen der dem Kind als Atheist die Möglichkeit läßt solche Enstcheidung später als Erwachsener selbst zu treffen. Ich bitte zu bedenken daß dei zahl der Menshcne die eien andere religion annehmen als die ihrer eltern in der sie frühkindlich geprägt wurden schwinden gering ist.

Ich füge heir als beweismittels auszüge aus eienm Werk der Innenebhörde der hansestadt Hamburg bei welche als staatliche Institution die das pseudomedizinische treiben der Reiki-Sekte/Religion einordnet unter : OKKULTISMUS UND SATANSIMUS / SCIENTOLOGY!

Ich tippe mal Wenn ich anfangen würde satanistsiche Messen anbzuhalten mit menschenopfern dann gilt das whsrcheinlich nicht als Mord sondernals ungestörte Religionsausübung.

Artikel 5 ? Presse- udn Kunstfreiheit ? Der Verafhrensbeistad des Kidnes versucht mitallen Mittel zu verhindern daß ich deisne Skandal n die Pressegebe. Ich war selbstuim Rahemen eienr Schülerzeitung journalistisch tätig. Als ich neuelich eine Fotomontage gebloggt habe auf der ich den ?heiligen Vater? in Rom, den Papst, dem Running Gag derFigur ?Baby Sinclair? aus der Fernsehserie ?die Dinos? nach als ?nicht der Papa? bezeichnet habe hat man mich hierfür polizeilich zusammschlagen alssen und wochanlang in u-haft gehalten. Die christlich kirche predigt immer noch ungestraft die

?UNBEFLECKTE EMFPÄNGNIS? was ein Kreuzzug gegen die leibliche/bioligische Vaterschaft ist.

Wer gegen weibliche Genitalverstpümmelung bloggt st ein Held, wer gegen die verstümmelung von Vorhäuten von Knaben schreibt dem wird als vermeintlichem Antisemiten das Wohnaus angezündet.

Ich bekomme auch schriftliche Morddrohungen weilcih Atheist/Humanist bin.

Artikel 6 Absatz 1 - Ehe und Famile ? Eine Familie entsteht durch ein Kind. Der Staatt schütz meine Vater-Kind Familienbeziehung nicht.

Artikel 6 Absatz 2 ? Erziehungsvorrecht der Eltern ? Ich willjetzt agr keien exkurrs machen in richtung Stasi-Kindesetführungen.

ICH BIN zu ERZIEHUNG meines Kidnes BERECHTIGT udn verpflichtet.

Aber man verweigert mir die juristischen und exekutiven vollmachten über das Gesetzgeungsdefitit beim § 1626a BGB.

Artikel 6 Absatz 3 ? ternnung vom Erzeihungsberchtiggten ? Das Grundgetz sieht mich als grundsätzlich Erziehungsberchtigt und sogare verpflichtet an, es ist das niederrangige Recht des BGB welches das anders sieht. Trotdzem kann niederrangiges Sorgrecht des § 1626a BGB genutzt werden um mein Höhherangiges Grundrecht zu beeinträchtigen. Ic bitte daher das Bundesverfassungsericht klarzustellen was es unter Eziheungsberchtigten Eltern versteht. Sind das vorrrangig niocht leibliche Adoptionseltern oder Bettegschichten eiens getrennetne elternteils oder sind Eltern die biologsichen Eltern? Denn wenn man enstcheidne würde daß Kinder belibig an andere als sie biologsichen Letern gebudnen werdne können dann würde man das einzige sichere und verlässliche anknüpfiungsmerkmal, die genetische Abstammung aufgeben um ein System zu etablieren in dem Kidesrziehung den alle Hui wechslenden Liaisonen von Kidensmüttern überlassen würde statt den tatsächlichen, echten, leiblichen, einzig richtigen Vätern.

Wenn man das dann noch geshlechtergleichbrechtigt einführt wären die Kidner einer totalen Willkür ausgesetzt dahingehend wo sie hingehören.

Schlimm genug daß die gentsiche Bindung seit medizinsichen Kidnerwunsch-industrieperversionen wie Leihmutterschaften an die Persongebunden wird die es gebärt, die ist nämlich per Gentest nachher nicht festsstellbar sollten etwa ach einem krieg oder eienr Kastastrophe die Stammbücher und Geburtenregister verlorengehen.

Mit der Loslösung der Eziheungsberchtig von dr egentsicehn Abstammung ist dem ADIPTIONS- UDN KIDNERHANDEL Tür udn Tor geöffnet. Es kann nicht im Intersse von Kidnern sein die einzig solide Eltenrbindung ohne not zu verlieren bevor sie in etwa Vollwaisen sind.

Artikel 6 Absatz 4 ? Mutterschutz während der Schwangerschaft ? Unter den Mutterschutz fällt wohl auch solcher von Frauen die ihre Kidner töten oder wi im vorleigen fall massivst gefährden.

Artikel 6 Absatz 5 ? Gelcihberchtigung uneleicher Kinder ? Im vorleigenden Fall haben wir eine ganz massives Stockholm Syndrom. Das Kidn wurde dem vater anbscihtlich entfremdet um nachher zu behaupten es kenen densleben nicht udn deshalb knne er auch kein Sorercht wahrnehmen. Das ist alles nur keine gesudnes seelsiche enticklung, vor allem im Dunskreise der Rieki-sekte.

Artikel 7 Absatz 2 - Weder darf ich als Gurndgesetzliche aber nicht BGB-Erziehungsberchtigeter über die Schulwahl des Kindes (mit-)bestimmern noch über dessen Religonsunterricht.

Artikel 19 Absatz 2 ? Das Amtsgericht Bad Homburg hat die Verfahren schuldhaft verzögert.

Wegen dieser Grundrechtsverletzungen die teilweise auch Menschenrechtsverletzungen darstellen ist sowohl das Uteil aufzuheben als auch der § 1626a BGB ereut zu reformieren.

Mit freundlichem Gruß

Maximilian Bähring


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22.01.2015 10:00

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