09.08.2014 07:20
PET 4-18-07-40325-009079
DU, Frollein jezt horsche mal uff! (Wo stinkendfaule Beamte Duzen dürfen darf ich das auch!)
Abgeordnete des Budnestages blockieren durch nichtstun seit 2003 die verfassungs- und menschenrechtskonforme Änderung des § 1626a BGB. Sie verletzten Menschenrecht. Und wegen der handwerklich miserablen Reform tun sie das weiter, denn es ist nicht einzusehen warum drogenabhängige Mütter die durch das Stillen mit verseuchter Muttermilch automatisch ein Sorgerecht erhalten sollen aber bei Vätern mütterlicher Einwilligungsvorbehalte bestehen soll. GENAU DAS ? DIE UNGLEICHBEHANDLUNG DER ELTERN AUFGRUND DER GESCHLECHTER ? ist der VERSTOSS GEGEN DIE die MENSCHENRECHTskonventionEn der Vereinten Nationen. Der Petitionsauschuß als Organ aus Bundestagesab-gerodneten trifft also ein ganz ERHEBLICHES (zumindest aber ein Mit-)VERSCHULDEN anders als Du behauptet hast, Fräulein.
Nach nationalem deutschem Recht gesehn war das Vergasen der Juden vollkommen in Ordnung. Erst als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, über die Menschenrechte war es in Nürnberg zu ahnden. So wie bei den Nazi-Größen ist der Fall auch hier gelagert. Das mag bundesrechtlich in Ordnung gewesen sein, Fristen des Bundesverfassungerichtes zur Neuregelung 2003 zu übergehen, aber menschenrechtlich ist es das nicht.
Du erinnerst Dich: Menschenrechte ? was ?Damen? nicht haben, die sind seit H(artz)IV Gesetzgebung Arbeitssklaven der Unterhaltsrvorschußkassen (für Mütter die sich nicht erinnern können wer der Vater des Kindes ist) dieser RepUBlik und Kanonfutter weil sie anders als Männer ihr Leben per Wehrdienstfplicht für die Gemeinschaft einsetzen müssen statt Kinder per § 218 abzumurksen.
Da der Staat Monopolist ist, wäre es Willkür wenn er seine Handlungen abhängig machen würde davon ob der jeweilige Staatsbedienstete meint beleidigt worden zu sein oder nicht. Wäre es freie Wirtschaft wär das egal dann gäb es euch nicht mehr: Es gibt keinerlei Anrecht des ? vor allem - Staatsbediensteten gegenüber dem Bürger auf höfliche Behandlung. Das untertänig HÖFISCHE (aus dem sich höfLich it L wie Ludwig ableietet) wurde seit 1789 sukzessive abgeschafft!
Abgesehen davon liegt ja gerade kein Urteil vor gegen das ich Rechtsmittel einlegen könnte sondern lediglich ein erstinstazlicher Gerichtsbeschuß bei dem man seitens des Gerichtes versucht hatte die gegen ihn eingelegte Beschwerde verschwinden zu lassen. Wegen Leuten wie DIR hat man die Schwerstkriminellen damals aus der Bastille gelassen und sämtliche Staatsdiener hingrichtet. Mein Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz folgt solch brügerrechtlicher Tradition. Sei froh wenn einer wie Dir, die unfähig ist Schreiben den richtigen Petitionen zuzuordnen, erboste Betroffene von denen es in den Sorgerechstfällen nach meien Recherchen etwa 800.000 gibt nicht einmal den Schädel vom Rumpf guilottinieren.
Maximilian Bähring Bundespräsident RECHTSSTAAT - Bundesrepublik Deustchland -
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