16.05.2014 02:58
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Staatsanwaltschaft Mainz z.Hd. Oberstaatswnältin Keller Ernst-Ludwig-Straße 7
D-10559 Berlin
Frankfurt a.M., den 16. Mai 2014
3113 Js 13361/14 Staatsanwaltschaft Mainz Belluth/Maischberger Volksverhetzung - Beschwerde
Sehr geehrtes Fräulein Oberstaatsawältin Keller,
soeben, am 16. Mai 2014 mittags errreicht mich mit einafcher Post ihr Eisntllungsbescheid in oben, genannter Sache datiert auf den 09. Mai 2014 Frankierstempel des 15. Mai 2014!
Ich störe mich ein wenig an der Formulierung am Ende des ersten Absatzes ihres Schreibens nach welchem die Mutter ihr Kind ? so wörtlich - ?AUF GRUND? einer psychsichen Ekrankung ihr Kind getötet habe. Ich gehe mal davon aus daß Sie nicht in den Kpf der Täterin hineinschauen können, insbesondere nicht rückwirkend zum Tatzeitpunkt. Hierfür müßten Sie ja sämtliche Gedanken/Ideen der Frau lesen können und zudem vorratsdatenspeichern, damit Sie für den relativ unvorhersehbaren Fall einer späteren Tat dann wirklich den Nachweis erbringen könnten. Jetzt machen Sie sogar mir Angst. Kann die Polizei ?Gedanken? lesen? Und: Werden die gespeichert um im Falle einer Tat später dann ?ähnlich wie bei einem Überwach-ungsvideo sozusagen zurückgespult und eingesehen werden zu können? Und wenn ja, ist das mit dem Grundgesetz vereinbar oder einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung? Oder wird so - dank der Fähigkeiten einzelner Gedanken zu lesen und aufzuzeichen - aus der Demokratie ein totalitärer Überwachungs- und Polizeistaat? Ich dachte immer so etwas gäbe es nur in Filmen wie ?Minority Report? oder Büchern wie ?1984?.
Nun, ich will weiter Beschwerdeeinreichung abhängig machen von einem wissenschaftlichen Experiment. Und zwar möchte ich zwei Gruppen denen der Inhalt des jeweiligen Filmes nicht bekannt ist die Frage stellen ob sie psychisch Kranke / geistig behinderte Eltern für gefährlich halten und zwar direkt nach dem die ein Gruppe den Film ?Forrerst Gump? gesehen hat und die andere Gruppe den Film ?Butterfly Effect?. Ich hoffe beide sind Ihnen geläufig. Sollten die Ergebnisse entgegen meiner Hypothese so ausfallen daß die Probanden der ?Butterfly Effect? Gruppe geistig behinderte / psychsich Kranke für NICHT gefährlicher einstufen als jene Probanden die ?Forrest Gump? gesehen haben würde ich Verfahrenseinstellung zustimmen.
Ich bitte auch um Beiziehung der Akte 252 UJs 376/14 der Staatsanwaltschaft in Berlin.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
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