Maximilian Bähring
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Polizei Frankfurt am Main
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06. Juni 2013
Verfahren 3 Zs 1795708 GStA OLG Frankfurt a.M. dessen Wiederaufnahe ich betreibe.
Ich nehme zudem Bezug auf meine Strafanzeige vom 13. 05. 2013!
Strafanzeige wegen tatvollendetem Versicherungsbetrug in Wiederholung, dem gleichen Tatschema folgend wie die Fälle aus 2007 und 2012, Zeugeneinschüchterung gegen die involvierten Beamten der Stadtpolizei, der Polizeire1viere 1 und 5 in Frankfurt a.M., Beamte des Stadtgesundheitsamtes (namentlich Golusda, und Brehm) Strafanzeige wegen wiederholter Rechtsbeugung gegen Amtsrichter Cuntz (er entscheidet über seine eigene Ablehnung oder leitet Ablehnungsgesuche nicht weiter), zudem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung, gegen die Ärztin Dr. Seitz. Auch gegen Dr. Hess und auch die Ärzte welche ich bereits zwischen dem 13.07. und 06.06.2012 strafangezeigt hatte! Ich wurde von Polizisten ?zusammengeschlagen?, genauer: gegen mit dem Kopf die Hauswand gehauen bis dieser blutig war und dann (Minuten später) in Handschellen absichtlich vor unserem Haus auf das Trottoir geworfen so daß ich Gesichtsverletzungen erlitt. Als ich diese anzeigte kamen die ins Krankenhaus und schüchterten mich erneut ein.
Alle vorgeannten wollen ?ihren Hals retten? was die Dienstaufsicht angeht. Es besteht akute Gefahr zwecks UNGLAUBWÜRFDIGMACHEN meiner Aussage mittels falsch dosierten und unnötigen Medikamenten vergiftet zu werden. Möglicherweise liegt ein ?Vergiftungs-?Fall mittels einem fehldosierten ADHS Medikament bereits vor. Ich bitte einfach meinen Strafanzeigen aus 2007 und diese hier nebeneinander zu halten dann wird Ihnen wie schuppen von den Augen fallen was ich meine. Es gab zudem bereits 2003 einen angeblichen Jura Dozenten von der Uni Frankfurt namens Dr. Peter Finger der mich in Familienrechtssachen anwaltlich vertrat und dabei Paragraphen und Gesetzbücher verwechselte. (§ 53 BRAO mit § 53 BRAGO und § 1684 mit § 1711 BGB) obgleich er angeblich Experte im Fachgebiet Familienrecht und juristischer Staatsexamensprüfer war. Möglicherweise soll mir Urheberschaft dieser eklatanten (und zudem objektiv festgestellten ? vom Mitverfasser des Handbuches für Anwaltshaftung, einem ehemaligen Kunden meiner früheren Firma, dem RA Dr. Sieg, inzwischen bei Noerr) Verfahrensfehler selbst angedichtet werden um der Haftung zu entgehen.
Mit freundlichem Gruß,
(Maximilian Bähring)
Kopie: Schweickert, K15 - 069/755 51509