Im Menschenrechtsbeschwerdeverfahren beim europäsichen Gerichtshof EGMR für Menschenrechte wird es um die Frage gehen ob es legitim ist daß der Staat für Strafverfolgung von Taten im Amte/Missbrauch der Staatsgewalt Gebühren erhebt so der Verletzte gewzungen ist aufgrund untätiger Dienstaufsicht, Polizei , Amts- und Staatsanwaltschaft selbst strafrechtliche Privatklage an öffentlicher Klage statt einzureichen. Insbesddnere da er als potentieller Nebenkläger nicht darüber informiert wird ob Anklage erhoben wird oder nicht. ( 992 BS 7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M. ).