13.09.2014 04:14 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/97391364688

Im Menschenrechtsbeschwerdeverfahren beim europäsichen Gerichtshof EGMR für Menschenrechte wird es um die Frage gehen ob es legitim ist daß der Staat für Strafverfolgung von Taten im Amte/Missbrauch der Staatsgewalt Gebühren erhebt so der Verletzte gewzungen ist aufgrund untätiger Dienstaufsicht, Polizei , Amts- und Staatsanwaltschaft selbst strafrechtliche Privatklage an öffentlicher Klage statt einzureichen. Insbesddnere da er als potentieller Nebenkläger nicht darüber informiert wird ob Anklage erhoben wird oder nicht. ( 992 BS 7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M. ).


http://40.media.tumblr.com/1fea370c19c21c795f209e7b3c915fb5/tumblr_nbul4s251K1sofvubo1_1280.jpg
[1] http://40.media.tumblr.com/1fea370c19c21c795f209e7b3c915fb5/tumblr_nbul4s251K1sofvubo1_1280.jpg