Maximilian Bähring
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Hessisches Landessozialgericht
Steubenplatz 14
D-64293 Darmstadt
Frankfurt a.M., den 09. September 2014
L7 AS 274/14
Ihr Schreiben datiert auf den 03., Begleitschreiben zu Fax der Widerspruchsstelle des Jobcenters Frankfurt a.M., Widerspruchsstelle ALGII vom 02., frankiert am 04. und hier eingegangen am 06. September 2014 hat mich erreicht.
Ich stelle hierzu fest: Es kann ja wohl nicht angehen daß der Staat
Geld herauswirft für eine Kranken-versicherung die der Antragsteller gar
nicht haben will und die allein dazu dienen soll, daß Ärzte sich
vermeintlich hilflose Opfer herauspicken und an diesen ?Behandlungen?
?verüben? können die diese gar nicht behandlungsbeauftragt haben,
sondern ganz im Gegenteil, bei denen wiederholt und auch schriftlich
darauf hingewiesen wurden, daß eine Patientenverfügung vorliegt, die
solche Behandlung explizit verbietet!
Wo kommen wir denn da hin. Der
Arzt sucht sich einen Namen aus dem Telefonbuch heraus und belastet
dessen Krankenkasse dann irgendeine Behandlung ohne Zustimmung des
?Patienten?? Das ist Abrechnungsbetrug zu Schden der Allgemeinheit den
ich auch strafangezeigt habe! Ich habe am 05. Februar 2007 beim
Jobcenter die Auszahlung von H(artz)IV/ALG2 als Darlehen beantragt
geklärt ist ob
- aus den Verleumdumgen und Diffamierungen anwaltlicher ? nicht ärztlicher ? Diagnose im Umgangs-rechtsverfahren 9 F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe vom 12. Juni 2002 ? ich hätte ? eine Geisteskrankheit mit Hilfe derer der Anwalt meiner Ex mir Zugang zu meiner Tochter verwehren ließ und unter der nachgewiesenen Falschbehauptung? ich hätte Drogen genommen ? ein Schadenersatznspruch auf mein Gehalt zusteht, denn durch die ins Sektretariat meiner Bürogemeinschaft mit meinem größten Kunden MR/Intersearch gefaxten Verleumdungen des Boutros Asfour verlor ich meinen Job und mein Unternehmen ging kaputt.
- oder ob mir schrzhaft als ?Rente? bezeichnet Leistungen aus meiner damaligen Krankentage-geldversicherung zugestanden hätten falls er mit Vorliegene einer Krankheit Recht gehabt hätte.
In beiden fällen hätte ich das Jobcenter nur zur vorläufigen Überbrückung aber nicht ?auf Dauer? für Sozialliestungen in Anspruch nehmen müssen.
Boutros Asfour hat nicht Unrecht gehabt. Das Jobcenter epresste mich
zu eiem Gutachten bei Dr. Hassel-beck welches am 04. Mai 2007 ? wie zu
erwarten war - ergeben hat daß ich keinesfalls geisteskrank sondern
vielmehr kerngesund bin. Statt mir jedoch vorläufig H(artz)IV/ALG2 als
Darlehen in vollem Um-fange (ohne Sanktionen, denn ich war nicht
arbeitssuchend, was eine Sanktionierung gerechtfertigt hätte, sondern
schadersatzklagend) zu gewähren um mit mir zusammen Asfour/Riek auf
Schadenersatz aus Verleumdung in Anspruch zu nehmen und so der
Solidargemeinschaft die Zahlung von Sozialleistungen zu ersparen.
Darlehen hätte ich aus dem Schadenersat zurückgeführt.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)