TATORT: DEutscheBEAmtenKAsse Sterbehilfe wirklich freiwillig oder fürs kassieren der ?Lebensversicherung??
http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/242890876-tatort
Ich
will Sie mit weiteren Informationen versorgen. Zunächst mal wäre da
meine Patientenverfügung die jegliche Behandlung ausschließt. In
Gefangenschaft trete ich als Protestmaßnahme Heinrich Hoffmanns
?Suppen-kasper? gleich- in Hungerstreik, dessen Behandlung mit
Patientenverfügung untersagt wird, zudem erinnere ich ursprünglich eine
gefertigt zu haben die jegliche Behandlung - insbesondere seelische ?
untersagt, das war vorrangiger Sinn und Zweck der Sache, nicht
medikamentös ruhiggestellt bis zum Tode unter Einbußen des Denkvermögens
dahinvegetieren zu müssen, da können Sie Mitunterzeichnerin ********,
*********** fragen!
Aber auch dieses Exemplar genügt vollauf um Zwangsernährung ? lebensverlängernde Maßnahme ? im Hungerstreik zu unterbinden. Damit ist jeder Versuch einer Psychiatrisierung ein Mordversuch. Es gilt:
Psychiatrisierung = Gegenmaßnahme Hungerstreik + verbotene Zwangsernährung = Tod also Mordversuch
+++
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226 oder +49 (0)176 65605075
Fax: +49 (0)69 67831634
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: +49 / (0)69/ 1535-6888
Sozialgericht Frankfurt a.M.
Geschäftsstelle der 5. Kammer
Gutleutstraße 136
D-60327 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 14. April 2014
Berufung in Sachen Aktenzeichen S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.
Gerichtsbescheid
mit Begleitschreiben vom 10. ausgefertigt am 11. und bei mir im
Briefkasten eingegangen per förmlicher Zustellung erreichte mich soeben
am 14. April 2014.
Hat der Richter ein Rad ab? Oder muß ihm erst
jemand einprügeln oder durch einsperren die Krankheits-einsicht
erfoltern dahingehend daß er nicht richtig ticke. Vielleicht
sollte man Ihm vorhandene Kinder wegnehmen wofür er dann auch noch ganz
viele von seinem ?geilen Geld? hergeben soll und für so einen
Sorgerechtsentzugsprozess eignet sich eine erfolterte Geiseskankheit
ganz prima! Das zwangweise professionaliserte und per Unterhalt
entlohnte outsourcen von Kinderbetreuung an die Ex statt dieselbe in
Eigenregie zu übernehmen finanziert /Nutti den größeren Wohnraumanteil
oder die Bude. Verstaatlichen schafft zusätzliche Jobs auch für
gewerkschaftlich organisierte Zuwanderer die dann auch noch die
Mietpreise durch Zusatznachfrage nach oben treiben aber wer
Arbeitsplätze schafft hat seit Schröder ja grundsätzlich immer Recht.
Dabei
kann der Staat Geld sparen. Der potentielle Bezieher verzichtet hier
freiwillig auf einen Teil seiner Sozialleistungen ? er macht von seinem
in Patientenverfügung verbrieften Recht Gebrauch sich nicht mehr
behandeln lassen zu wollen bei (angeblichem) Vorliegen einer unheilbaren
Krankheit - trotzdem wird das Geld dem Gesundheistsystem in den Rachen
geworfen? Damit die Mediziner die Patienten vergiften und foltern
hierfür auch noch belohnt werden? Die Belegschaft welches Pharmakonzerns
wird denn arbeistlos wenn die auf diesem Wege keine öffentliche Knete
mehr bekommen?
Obgleich das Gesetz eindeutig die vom Bezieher
aufgezeigten Möglichkeit vorsieht (Selbständig-keit/Darlehen)
Pflichtbeiträge zu Krankenversicherungen zu umgehen versucht das
Sozialgericht gegen den erklärten Willen des so gegen seinen Willen
Zwangsversicherten diesen zu beglücken ? zudem ? nicht wie das Gestz das
vorsieht ? mittels Weiterbezahlung/Wiederaufnahme der letzten
bestehenden Pflichtkrankenversicherung im Falle der Erwerbslosigkeit ?
sondern zwecks Abschluß vollkommen neuer Verträge?
Die Entscheidung ist Unfug ? vollkommen hirnrissig! Ich lege hier mit das Rechtsmittel der Berufung ein
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
+++
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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Hessisches Landessozialgericht
Geschäftsstelle des 7. Senates
Steubenplatz 14
D-64293 Darmstadt
?Die da oben? haben wohl nicht mehr alle
(fliegenden Unter-)tassen im Schrank
Frankfurt a.M., den 15. April 2014
L7 AS 274/14 Hessisches Landessozialgericht
vormals S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.
Großes
Lob! Ich hab ja nun seit dem Jahre 2000 mit Gerichten zu tun und es ist
das erste mal daß ich eine Eingansbestätigung erhalte aus der
ersichtlich wird daß meine Eingabe das Gericht erreicht hat.
Der
Tatbestand Sachverhalt ist ganz einfach: Im Streit ums Kind unterstellte
mir öffentlich die gegner-ische Anwältin Drogenkonsum und
Geisteskrankheit um mir Umgangsrechte und das gemeinsame Sorgercht
verwehren zu können. Die in mein Büro gesendeten Anschuldigungen führten
zum Arbeits-platzverlust dem Niedergang des Unternehmens weil von einem
zum Irren Diffamierten niemand seine ?mission critical?
IT-Infrastruktur pflegen lässt.
Darauhin habe ich bei der
Beantragung von Sozialleistungen dann ironisch/sarakastisch angegeben,
wenn die Anwältin so psychiatrisch sachverständig sei daß ihre
wohlgemerkt anwaltliche ?Diagnose? ausreiche um ein Gericht zu bewegen
vermeintlich geistig Behinderte aufgrund möglicherweise erbbiologsicher
Behinderung zu benachteiligen wie bei den Nazis ? hier Verlust des
absoluten Eltern-Menschenrechtes also der Antastung der Menschenwürde
die den Genuß von unveräußerlichem Menschrecht ermöglicht - dann
würde ein solcher anwaltlicher Wisch doch sicherlich auch ? bei meiner
Versicherung vorgelegt? ausreichen um mir mein Krankentagegeld bis zur
Rente zu bewilligen.
Und auf dieses Krankentagegeld hätte ich
gerne den H(artz)IV Satz als Vorschuß damit ich bis zur Bewilligung und
Auszahlung meiner privaten Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle auf
Grundlage der verleumderischen und anwaltlichen Diagnose der
Kindesmutter nicht verhungern muß.
Genau wie ich mir das
vorgestllt hatte sage daraufhin ein Herr Leibel vom Jobcenter am 06.
Februar 2007 einen solchen ?Rentenvorschuß? könne er mir nicht gewähren,
schon gar nicht allein aufgrund des Schreibens eines gegenerischen
Rechtsanwaltes. Daraufhin habe ich gesagt dann müsse ich wohl
verhungern, denn eine Begutachtung lehen ich ab. Man hat mich dann von
Faschingsdienstag auf Aschermittwoch 2007 zwangsweise in der Uni
Frankfurt eingesperrt um mich zu begutachten weil man meine
Protesthaltung als suizidal eingestuft hat und wohl Angst hatte der
unabsichtliche und unfreiwillige ?Hungerstreik?, der dadurch verursacht
wurde daß mir das Jobcenter keinerlei Sozial-leistungen ? auch nicht als
Sachleistungen (Essenspakete) ? gewährte, zu meinem Hungertode führen
würde. Daher erfolterte man meine Nahrungsaufnahme durch
Freiheitsentzug/mästete mich zu Beginn der christlichen Fastenzeit
erstmal zwangsweise indem man mir mitteilte man würde mich festhalten
bis ich das mir vorgesetzte mahadmadanische (sic!) Schweinefleisch
aufgegessen habe.
?/-2-
-2-
Anschließend hat
mich nochmal ein Dr. Hasselbneck begutachtet der feststellte daß die von
der Anwälten meiner Ex unterstellte Geistekrankheit nicht vorliege.
Darafhin hat man mir ann am 28. April 2014 H(artz)IV gezahlt. Mit diesem
gegen mich intziierten Gutachten des Jobcenters in der Hand wollte ich
nun die Anwältrin meiner Ex zur Rechenschaft ziehen für das was sie
angerichtet hatte.
Um erneuter Zwangsbehandlung vorzubeugen habe
ich daraufhin sofort die vom Jobcenter für mich gezahlte
Krankenversicherung gekündigt zumal diese, die AOK/DAK nicht die private
Krankenver-sicherung war bei der ich zuletzt versichert gewesen war,
das wäre die debeka gewesen, und auch nicht wie das SGB das vorsieht die
letzte gesetzliche Krankenversicherung bei der ich Beiträge geleistet
hatte, das wäre die vaillant BKK gewesen. Ich dachte mir daß so
wenigstens die kaufmännische Leitung von Kliniken bei ihr angestellte
Ärzte ? so wie es auch in meiner Patientenverfügung steht ? weil sie von
keiner Kasse Geld dafür bekommen würde mich gegen meinen Willen zu
behanden ? in meinem Sinne dahingehend beeinflussen würde mich nicht zu
behandeln.
Die mir anwaltliche unterstellte Diagnose würde eine
behandelbare aber unheilbare Geisteskrankheit bedeuten bei der ich immer
mehr geistige Fähigkeiten einbüßen würde! Daraus ergibt sich auch die
Fragestellung nach Sterbehilfe bevor man sabbernd und nicht mehr Herr
seiner Sinne seiend in einer Pflegeeinrichtung vor sich hinvegetieren
würde.
Auch deshalb versuche ich mit allen Mitteln das Jobcenter
daran zu hindern Ärzten die einen auch schonmal zusammenschlagen lassen
wenn man sich weigert ihnen Folge zu leisten, Fotos unter
http://fotos.urlto.name (oder direkt unter: http://anschlag215.tumblr.com/post/52311520400/)
http://mai23.urlto.name (oder direkt unter: http://slides.dynip.name/?20130523 )
hierfür
über eine Krankenkassenzwangsmitgliedschaft Zahlungen zukommen zu
lassen. Ich verzichte deshalb sogar schmerzbewehrt auf eine notwendige
Zahnbehandlung und heile mich stattdessen (Ironie/Sarkasmus) lieber
selbst durch Handauflegen/Reiki, jene Scharaltanerie also der die in
einer Sekte engagierte Kindesgroßmutter meinen Nachwuchs aussetzt was
streitgegenständlich ist in den Verfahren ums Kind und zudem der
Trennungsgrund. ?Joachim Huessner? hat ähnliche Geschichte zum Buch ?Ein
Weg hinters Licht? verarbeitet.
http://reiki-direkt.de/huessner/ (oder, alternativ: http://take-ca.re/huessner/)
Kurz:
Ich WILL nicht kranknversichert sein und ich habe dafür meine (und
gute) Gründe! Daher versuche ich jede Kranknevrsicherung die das
Jobcenter für mich abschließt sofort zu kündigen und bemühe mich ? weil
mir das Geld für einen Anwalt fehlt ? strafrechtlich dagegen vorzugehen
daß Zahlungen für meinen Namen von Krankenversicherungen zu
Krankenhäusern und Ärzten fließen.
Diese könen unabhängig davon ob
der Patient mit einer Behandlung einvertsanden ist oder ob er als
Betroffener sie für nützlich und lebensqualitätssteigernd empfindet
einfach abrechnen und das ist ein Skandal. In der freien Wirtschaft
würde man im Supermarkt das Regal mit den Behandlungen die man nicht
haben will einfach links liegen lassen und sattdessen bei Behanldungen
die man selbst für notwenig erachtet wie Zahnersatz satt zum billigsten
dann durchaus auch zum höheren Preis zum Luxusprodukt greifen
(Keramik/Gold statt Zahnziehen). Es ist mir üner die Jahre auch ein
politsches Anliegen geworden daß für Kranke nur diejenigen medizinschen
Leistungen von deren Kassen ersattet werden mit denen dieselben auch
zufrieden sind.
Ich hoffe daher da sie den ihnen aufgezeigten
Ermessensspielraum nutzen um sicherzustellen daß saatliche Fürsorge
nicht dazu ausgenutzt werden kann Ärzten die Taschene zu füllen gegen
den erklärten Willen und auf dem Rücken ihrer Patienten.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-zu-sterbehilfe-naechstenliebe-oder-verbrechen-1.2101741
?Eine neue Leber ist wie ein neues Leben ??
http://www.antipsychiatrieverlag.de/artikel/gesundheit/frank_zyprexa.htm