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http://www.reiki-direkt.de/huessner/
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: +49 / (0)6151 / 804-350
Hessisches Landessozialgericht
Geschäftsstelle des 7. Senates
Steubenplatz 14
D-64293 Darmstadt
?Die da oben? haben wohl nicht mehr alle
(fliegenden Unter-)tassen im Schrank
Frankfurt a.M., den 15. April 2014
L7 AS 274/14 Hessisches Landessozialgericht
vormals S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.
Großes Lob! Ich hab ja nun seit dem Jahre 2000 mit Gerichten zu tun und
es ist das erste mal daß ich eine Eingansbestätigung erhalte aus der
ersichtlich wird daß meine Eingabe das Gericht erreicht hat.
Der
Tatbestand Sachverhalt ist ganz einfach: Im Streit ums Kind
unterstellte mir öffentlich die gegner-ische Anwältin Drogenkonsum und
Geisteskrankheit um mir Umgangsrechte und das gemeinsame Sorgercht
verwehren zu können. Die in mein Büro gesendeten Anschuldigungen führten
zum Arbeits-platzverlust dem Niedergang des Unternehmens weil von einem
zum Irren Diffamierten niemand seine ?mission critical?
IT-Infrastruktur pflegen lässt.
Darauhin habe ich bei der
Beantragung von Sozialleistungen dann ironisch/sarakastisch angegeben,
wenn die Anwältin so psychiatrisch sachverständig sei daß ihre
wohlgemerkt anwaltliche ?Diagnose? ausreiche um ein Gericht zu bewegen
vermeintlich geistig Behinderte aufgrund möglicherweise erbbiologsicher
Behinderung zu benachteiligen wie bei den Nazis ? hier Verlust des
absoluten Eltern-Menschenrechtes also der Antastung der Menschenwürde
die den Genuß von unveräußerlichem Menschrecht ermöglicht - dann würde
ein solcher anwaltlicher Wisch doch sicherlich auch ? bei meiner
Versicherung vorgelegt? ausreichen um mir mein Krankentagegeld bis zur
Rente zu bewilligen.
Und auf dieses Krankentagegeld hätte ich
gerne den H(artz)IV Satz als Vorschuß damit ich bis zur Bewilligung und
Auszahlung meiner privaten Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle auf
Grundlage der verleumderischen und anwaltlichen Diagnose der
Kindesmutter nicht verhungern muß.
Genau wie ich mir das
vorgestllt hatte sage daraufhin ein Herr Leibel vom Jobcenter am 06.
Februar 2007 einen solchen ?Rentenvorschuß? könne er mir nicht gewähren,
schon gar nicht allein aufgrund des Schreibens eines gegenerischen
Rechtsanwaltes. Daraufhin habe ich gesagt dann müsse ich wohl
verhungern, denn eine Begutachtung lehen ich ab. Man hat mich dann von
Faschingsdienstag auf Aschermittwoch 2007 zwangsweise in der Uni
Frankfurt eingesperrt um mich zu begutachten weil man meine
Protesthaltung als suizidal eingestuft hat und wohl Angst hatte der
unabsichtliche und unfreiwillige ?Hungerstreik?, der dadurch verursacht
wurde daß mir das Jobcenter keinerlei Sozial-leistungen ? auch nicht als
Sachleistungen (Essenspakete) ? gewährte, zu meinem Hungertode führen
würde. Daher erfolterte man meine Nahrungsaufnahme durch
Freiheitsentzug/mästete mich zu Beginn der christlichen Fastenzeit
erstmal zwangsweise indem man mir mitteilte man würde mich festhalten
bis ich das mir vorgesetzte mahadmadanische (sic!) Schweinefleisch
aufgegessen habe.
?/-2-
-2-
Anschließend hat
mich nochmal ein Dr. Hasselbneck begutachtet der feststellte daß die von
der Anwälten meiner Ex unterstellte Geistekrankheit nicht vorliege.
Darafhin hat man mir ann am 28. April 2014 H(artz)IV gezahlt. Mit diesem
gegen mich intziierten Gutachten des Jobcenters in der Hand wollte ich
nun die Anwältrin meiner Ex zur Rechenschaft ziehen für das was sie
angerichtet hatte.
Um erneuter Zwangsbehandlung vorzubeugen habe
ich daraufhin sofort die vom Jobcenter für mich gezahlte
Krankenversicherung gekündigt zumal diese, die AOK/DAK nicht die private
Krankenver-sicherung war bei der ich zuletzt versichert gewesen war,
das wäre die debeka gewesen, und auch nicht wie das SGB das vorsieht die
letzte gesetzliche Krankenversicherung bei der ich Beiträge geleistet
hatte, das wäre die vaillant BKK gewesen. Ich dachte mir daß so
wenigstens die kaufmännische Leitung von Kliniken bei ihr angestellte
Ärzte ? so wie es auch in meiner Patientenverfügung steht ? weil sie von
keiner Kasse Geld dafür bekommen würde mich gegen meinen Willen zu
behanden ? in meinem Sinne dahingehend beeinflussen würde mich nicht zu
behandeln.
Die mir anwaltliche unterstellte Diagnose würde eine
behandelbare aber unheilbare Geisteskrankheit bedeuten bei der ich immer
mehr geistige Fähigkeiten einbüßen würde! Daraus ergibt sich auch die
Fragestellung nach Sterbehilfe bevor man sabbernd und nicht mehr Herr
seiner Sinne seiend in einer Pflegeeinrichtung vor sich hinvegetieren
würde.
Auch deshalb versuche ich mit allen Mitteln das Jobcenter
daran zu hindern Ärzten die einen auch schonmal zusammenschlagen lassen
wenn man sich weigert ihnen Folge zu leisten, Fotos unter
http://fotos.urlto.name/ (oder direkt unter: http://anschlag215.tumblr.com/post/52311520400/)
http://mai23.urlto.name/ (oder direkt unter: http://slides.dynip.name/?20130523 )
hierfür über eine Krankenkassenzwangsmitgliedschaft Zahlungen zukommen
zu lassen. Ich verzichte deshalb sogar schmerzbewehrt auf eine
notwendige Zahnbehandlung und heile mich stattdessen (Ironie/Sarkasmus)
lieber selbst durch Handauflegen/Reiki, jene Scharaltanerie also der die
in einer Sekte engagierte Kindesgroßmutter meinen Nachwuchs aussetzt
was streitgegenständlich ist in den Verfahren ums Kind und zudem der
Trennungsgrund. ?Joachim Huessner? hat ähnliche Geschichte zum Buch ?Ein
Weg hinters Licht? verarbeitet.
http://reiki-direkt.de/huessner/ (oder, alternativ: http://take-ca.re/huessner/)
Kurz: Ich WILL nicht kranknversichert sein und ich habe dafür meine
(und gute) Gründe! Daher versuche ich jede Kranknevrsicherung die das
Jobcenter für mich abschließt sofort zu kündigen und bemühe mich ? weil
mir das Geld für einen Anwalt fehlt ? strafrechtlich dagegen vorzugehen
daß Zahlungen für meinen Namen von Krankenversicherungen zu
Krankenhäusern und Ärzten fließen.
Diese könen unabhängig davon ob
der Patient mit einer Behandlung einvertsanden ist oder ob er als
Betroffener sie für nützlich und lebensqualitätssteigernd empfindet
einfach abrechnen und das ist ein Skandal. In der freien Wirtschaft
würde man im Supermarkt das Regal mit den Behandlungen die man nicht
haben will einfach links liegen lassen und sattdessen bei Behanldungen
die man selbst für notwenig erachtet wie Zahnersatz satt zum billigsten
dann durchaus auch zum höheren Preis zum Luxusprodukt greifen
(Keramik/Gold statt Zahnziehen). Es ist mir üner die Jahre auch ein
politsches Anliegen geworden daß für Kranke nur diejenigen medizinschen
Leistungen von deren Kassen ersattet werden mit denen dieselben auch
zufrieden sind.
Ich hoffe daher da sie den ihnen aufgezeigten
Ermessensspielraum nutzen um sicherzustellen daß saatliche Fürsorge
nicht dazu ausgenutzt werden kann Ärzten die Taschene zu füllen gegen
den erklärten Willen und auf dem Rücken ihrer Patienten.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
+++
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
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Sozialgericht Frankfurt a.M.
Geschäftsstelle der 5. Kammer
Gutleutstraße 136
D-60327 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 14. April 2014
Berufung in Sachen Aktenzeichen S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.
Gerichtsbescheid mit Begleitschreiben vom 10. ausgefertigt am 11. und
bei mir im Briefkasten eingegangen per förmlicher Zustellung erreichte
mich soeben am 14. April 2014.
Hat der Richter ein Rad ab? Oder
muß ihm erst jemand einprügeln oder durch einsperren die
Krankheits-einsicht erfoltern dahingehend daß er nicht richtig ticke.
Vielleicht sollte man Ihm vorhandene Kinder wegnehmen wofür er dann auch
noch ganz viele von seinem ?geilen Geld? hergeben soll und für so einen
Sorgerechtsentzugsprozess eignet sich eine erfolterte Geiseskankheit
ganz prima! Das zwangweise professionaliserte und per Unterhalt
entlohnte outsourcen von Kinderbetreuung an die Ex statt dieselbe in
Eigenregie zu übernehmen finanziert /Nutti den größeren Wohnraumanteil
oder die Bude. Verstaatlichen schafft zusätzliche Jobs auch für
gewerkschaftlich organisierte Zuwanderer die dann auch noch die
Mietpreise durch Zusatznachfrage nach oben treiben aber wer
Arbeitsplätze schafft hat seit Schröder ja grundsätzlich immer Recht.
Dabei kann der Staat Geld sparen. Der potentielle Bezieher verzichtet
hier freiwillig auf einen Teil seiner Sozialleistungen ? er macht von
seinem in Patientenverfügung verbrieften Recht Gebrauch sich nicht mehr
behandeln lassen zu wollen bei (angeblichem) Vorliegen einer unheilbaren
Krankheit - trotzdem wird das Geld dem Gesundheistsystem in den Rachen
geworfen? Damit die Mediziner die Patienten vergiften und foltern
hierfür auch noch belohnt werden? Die Belegschaft welches Pharmakonzerns
wird denn arbeistlos wenn die auf diesem Wege keine öffentliche Knete
mehr bekommen?
Obgleich das Gesetz eindeutig die vom Bezieher
aufgezeigten Möglichkeit vorsieht (Selbständig-keit/Darlehen)
Pflichtbeiträge zu Krankenversicherungen zu umgehen versucht das
Sozialgericht gegen den erklärten Willen des so gegen seinen Willen
Zwangsversicherten diesen zu beglücken ? zudem ? nicht wie das Gestz das
vorsieht ? mittels Weiterbezahlung/Wiederaufnahme der letzten
bestehenden Pflichtkrankenversicherung im Falle der Erwerbslosigkeit ?
sondern zwecks Abschluß vollkommen neuer Verträge?
Die Entscheidung ist Unfug ? vollkommen hirnrissig! Ich lege hier mit das Rechtsmittel der Berufung ein
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
+++
Maximilian Bähring
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Amstgericht
Betreuungsgericht
Gerichtstraße 2
D-60313 Frankfurt a.M.
kein künstliches Hüftgelenk
Frankfurt a.M., den 14. April 2014
Anregung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
für den Richter am Sozialgericht Frankfurt a.M. Karst
Der Richter stellt eine Gefährdung der Allgemeinheit dar weil er
öffentliche Gelder verschleudert, sein Urteilsvermögen ? wegen Burnout? -
ganz offensichtlich getrübt ist (er zitiert eine Frist für
Übergangsregelung für Beamte) und er aus noch zu untersuchenden Gründen
gesetzeswidrig Krankenkassen bei denen Arbeitslose nie versichert waren
öffntliche Gelder zuschieben will. Das ist eindeutig Größenwahn (es
besteht Verdacht einer Anpassungsstörung) weil er sich nicht an das
Gesetz hält sondern meint über demselben zu stehen und daher mit dem
Geld der Allgemeinheit um sich werfen zu können.
Erzwingen Sie
die Krankheitseinsicht über Unterbringungsdauer (dann
Gewohnheitsunrecht) oder durch Erfolterung notfalls mit brachialer
Gewalt. Und sorgen Sie dafür daß die Folterknechte durch
zweckentfremdung von mitteln einer Krankenversicherung für diese
Inhaftierung aus politischen Gründen Geld zugeschoben bekommen damit die
als Hüpfkugelgelenk- getarnte Golf-Ball und ?Schläger-kasse der
Ärzteschaft auch in Zukunft weder Mietdemonstranten aus dersleben
bezahlen kann um für höhere Bezüge demonstrieren zu gehen wiel der
Leidensdruck nicht hoch genug ist dies selbst zu tun und schließlich
irgendjemand gleichzeitig das Aktiendepot im Auge behalten muß daß die
Betrogenen Beitragszahler der Kranknekassen erwirtschaftet haben.
Fragen Sie am besten ?Dilek Bölükgiray? ( https://www.youtube.com/watch?v=TU6EeoIe6kQ
) von ?Arbeiten für Deutschland?-papiere, die wird dem Selhat seiner
beleidigten Mutti bestätigen, der Sozialrichter Karst, dem wurde
eingprügelt er sei geisteskrank und deshalb vogelfrei menschen-würdelos,
200 ? Geld aus der Krakenkasse. Und wer ist jetzt der Dumme?
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
+++
Maximilian Bähring
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Herrn Oberstaatsanwalt
Dr. König mittels
Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 14. April 2014
Strafanzeige wegen des Verdachtes von Vorteilsgewährung und Annahme
gegen den Richter am Sozialgericht Frankfurt a.M. Karst in Aktenzeichen
S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.
Obgleich sich für den
Staat Möglichkeit ergibt Geld zu sparen und der Begünstigte von
Sozialleistung-en mit der Einsparung auch ausdrücklich einverstanden ist
gewährt der Richter einer Krankenkasse die Möglichkeit sich an
öffentlichen Geldern zu bereichern. Krankenkassen sind
Wirtschaftsunternehmen die Provisionen auszahlen. Ich rege daher an bei
dem Sozialrichter eine Hausdurchsuchung durchzu-führen um Erkenntnisse
zu gewinnen inwie-eit er direkt oder über dritte an
Versicherungsprovisionen verdient. Auch sollte der Richter
eidesstaatlich über seine Vermögensverghältnisse Auskunft erteilen.
Zweckentfremden Sie doch am besten einfach ein Formular ?Erklärung über
diepersönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse? wie dies zur
Verhinderung der Erlangnung von Prozesskostenhilfe von Familiengerichten
gemacht wird. Jemanden gegen seinen erklärten Willen und aus triftigem
Grunde (Vermeidung von Zwangsbehandlung entgegen Patientenverfügung bei
unheilbarerer Krankheit) nicht versichert sein zu wollen - und bei
ausdrücklicher gesetzlicher Möglichkeit Versicherung ? kosten-sparend
für die Allgemeinheit und daher in deren Interesse - zu unterlassen
dennoch auf Kosten derselben zu versichern und das auch noch bei einer
Versicherung für welche dies laut Sozialgesetz-buch nicht möglich ist ?
die Weiterbe-zahlung der Krankenkassse bei welcher der ALG2-Bezieher
zuletzt versichert ist bevor die Erwerbs-losigkeit eintrat wäre
allenfalls möglich gewesen, nicht irgendeine freie Auswahl des
Jobcenters ist und bleibt Betrug. Aus der Auswahl einer anderen
Krankenversicherung als der letzten gesetzlichen in der ich versichert
war ergibt sich dringender Verdacht des Provisionsbetruges. Zudem ist es
VOLLKOMMEN IRRE zu behaupten vor dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 habe
der Antragsteller bereits ALG2/HartzIV bezogen und dies stelle somit
versicherungspflichtige Erwerbs-tätgkeit dar. Zeitliche Angabe ?VOR? in
der gesetzlichen Neuregelung bezieht sich eindeutig nicht auf das VOR
was Zeitraum einer Gesetzesänderung zum 31. Dezember 2008 angeht sondern
auf die versicherungsrelevant ausgeübte Tätigkeit in der
Erwerbsbiografie des Betroffenen vor dem Bezug von ALG 2, also die
Erwerbstätigkeit vor dem ? nach meinen Kontoauszügen dem 28. April 2007,
richter-licher Falschbehauptung nach aber dem - 20. März 2007 und ob
und wo ich damals kranken-versichert war. Jemand ist nicht automatisch
ab dem zwoten Monat des Bezuges von Arbeitslosen-geldes
sozialversicherungspflichtig beschäftigt nur weil er im ersten
(Vor-)monat seiner Erwerbs-losigkeit Arbeitslosengeld bezog und dieser
Arbeitslosengeld-bezug als für die Sozialversicherung letztes
Beschäftigungsverhältnis betrachtet wird. Versicherungs-freiheit nach
letzten Satz im letzten Absatz auf Seite 4 des Gerichtsbescheides
(beginnend mit ?GeMäß § 5 Abs. 5a S.. 1 SGB V ??) müßte vielmehr
Anwendung finden. Hier wird endeutig sozialbetrügerisch der DAK ein ihr
nicht zustehender Vorteil gewährt.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)