SCHUTZGELDERPRESSUNG DURCH KORRUPZTE DEUSTCHE POLIZISTEN, AMTS- UDN STAATSANWÄLTE
EIN
POLIZIST HAUT MIR AUFS MAUL UND ICH ZEIEG IHN AN. JETZT HÄTTE DAS
GERICHT GERNE SCHUTZGELD-VORSCHUSS DAMIT ES ANFÄNGT GEGEN DAS PRÜGELDNE
SCHWEIN ZU ERMITTELN!
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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)176 65605075 o(de)r +49 (0)174 3639226
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
per Fax: +49 / (0)69 / 1367-8046
Gerichtskasse Frankfurt a.M.
mittels Oberlandesgericht
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 25. August 2014
Kassenzeichen A2 ? 1605490 201 7 Gerichtskasse Frankfurt a.M.
Soeben,
25. August 2014 erhale ich mit normaler Post (Frankiertsemepel 22.
August 214) Schreiben einer Frau Runzheimer/Frau Klein datiert auf den
21. Augst 2014. Die Frau vom Staatsanwalt Klein ist gleichzeitig
Kassenleiterin? Das passt ja prima ins Bild der Schutzgelderpressung!
Ich wurde von Polizisten des 5. Reviers ?zusammengeschlagen? und zwar mehrfach http://anschlag215.tumblr.com/post/52311520400/)
als Rache dafür daß ich diese 2007 strafangezeigt hatte (siehe hierzu 3
Zs 1795/08 Generalstaatsanwalt Fankfurt a.M. und Petition
IPOL-COM-PETI-D(2012)7942 beim europäischen Parlament 302717 vom 16.
Februar 2012). Die Polizisten haben durch unterlassene Hilfeleistung
gegen Sozialleistungsverweigerung mehrfach versucht mich zu nötigen, zu
verleumdenund meinen Tod zumindest billigend in Kauf genommen. Beamte
haben mich eingeschüchtert meine Strafanzeigen zurückzuziehen. Ich habe
später (auch) hiergegen wochenlang durst- und hungergestreikt. Des
weiteren hat die Polizei nicht ermittelt als NACHWESLICH mehrfach
Mordanschläge auf mich verübt wurden. Immer wieder wurde ich mit Willkür
eingeschüchtert.
Nachdem die Amts-/Staats- und Generalstaatsanwaltschaft anläßlich der mir von den Beamten am
23.
Mai 2013 zugfügten Verletzungen keinerlei Ermittlungen aufgenommen hat)
habe ich selbst versucht Privatklage einzureichen, dies jedoch von
Nachricht des Gerichtes abhängig gemacht ob diesem nicht doch ein
Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden bekannt sei. Anstatt
nachzuforschen hat das Gericht ? auch noch ABSICHTLICH(?) an eine
FALSCHE ANSCHRIFT ? etwas wobei ich extremst empfindlich reagiere weil
ich seit 13½ Jahren versuche zu erreichen daß die bandenmäßig
organisierte Identitätsfälscherei bei der Abstammung durch die Fälschung
von Melderegsitern von Kindern aufhört ? versucht einen Vorschuß
herauszu betrügen anstatt meien Anfrage zu beantworten. Ich wollte
klären ob bei gleichzeitigem Vorgehen von mir und dem öffentlichen
Kläger (des Doppelbestrafungsverbotes wegen) Sperrwirkung vorliegt.
Unter
3 Ws 546/14 hat das Oberlandesgericht mit Datum des 13. Juni 2014
/(begleitschreieben vom 10. Juni 2014 !) ?angemerkt? daß von
seiten des Gerichtes gepfuscht worden ist (unter anderem fehlende
Rechtsmittelbelehrung §35a Abs1 StPO) und deshalb angzeeigt sei duch die
zuständigen Stellen (§21 GKG) ein Prüfung sämtlicher Kosten
vorzunehmen. Denn Strafverfolgung darf in einem Rechsstaat den
durch eien Straftat Verletzten nichts Kosten.
Sie wollen ja
regelrecht Schutzgeld erpessen. Ich übergebe die Sache an EGMR und
Bundesverfassungs-gericht. Verletztes Menschen/Grundrecht ist das auf
effektiven Rechtsschutz (Art. 19(4) GG u. Art 6 EMRK).
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)