Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
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http://www.maximilian.baehring.at
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2100
Herrn Oberstaatsanwalt Dr. König
mittels Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 20. August 2014
wie immer, anbei zu
þ KenntniXna_me
und weiterer
ý Veranlassung.
Weil dem Staufenberg sein Widerstandsrecht der
Nazi-Justiz ihr Terrorismus ist liegt hier wohl erst-
instanzliche Zuständigkeit des Genralstaats- oder
gar ?bundesanwaltes vor.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
P.S.. Kennen sie den Unterschied zwischen Terroristen
und Eltern? Terroristen haben Sympathisanten. ;o)
+++
Maximilian Bähring
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Oberlandesgericht
- 3. Familiensenat -
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 19. August 2014
92 F 493/13 SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Sorgerecht Tabea-Lara Riek (* 19.09.2000)
ich wollte nochmal daran erinnern daß
das Gericht nun seit dem 8. Mai 2014 in Sachen meiner sofortigen
Beschwerde nichts unternommen hat, auf diesen Tage datiert Nachricht zum
Schriftsatzschluß am 28. Mai 2014. Sofortige Beschwerde richtet sich
gegen Beschluss ? nicht etwa ein anderweitg anfechtbares Urteil, so eine
rechstbeugersiche Schlamperei ? des Amtsgerichtes Bad Homburg vom 23. Januar 2014.
Seit nun mehr als 13½ Jahren blockieren Gerichte mein Umgangs- und welches mir absolut zusteht und das geteilte Sorgerecht
mit der Abasicht dann zu sagen inzwischen seien ja nun einige Jahre ?
DURCH ERHEBLICHES MITVERSCHULDEN DES GERICHTES ? ins Land gezogen und
somit sei das Kind entfremdet und ein Sorgerecht dem Kindeswohl nicht
zuträglich. Dabei läßt das Gericht vollkomem außer acht daß das Kind
akut durch das Umfeld der Kindesmutter und der Kindesgroßmutter
gefährdet ist in dem sowohl eine pseudomedizinsichen Sekte (?Reiki?) als
auch Leute aus der BDMS/Sado-Maso Szene aktiv sind. Wahrscheinlich
kommt das Gericht bald mit der wirren Ansicht des libyschen Anwaltes
Asfour daß es ja genug sei wenn das Kind mit 18 selbst entscheide ob es
einen Vater haben wolle und Umgang mit hm haben wolle und man deshalb
das Verfahren bis zum 19. September 2018 vertagen könne.
?für
den Fall das sie? (meine Tochter) ?später selbst eien Feststellung des
Status? (der Vaterschaft) ?wünscht kann sie mit Eintritt der
Volljährigkeit persönlich die Zustimmung zur Vaterschaft erklären,
da dann die ? (Blockade durch die mißbräuchliche Angewandte) ?elterliche Sorge der Mutter entfällt?.
Das
findet sich auf Seite 3 seiner Eingabe zu 9F 104/01 KI an das
Amstgericht Bad Homburg v.d.Höhe vom 16. März 2001. Ich füge das in
Kopie bei.
Einem Verfahren von dem das Amtsgricht im
Nachhinein mit Schreiben vom 08. Januar 2014 in 92 F 102/13 EASO
Amstgericht Bad Homburg v.d.Höhe übrigens behauptet es habe niemals
existiert. Zitat ?Es gibt/gab hier 2 Verfahren 92 F 103/13 EASO (Beschluss vom 19.12.2013) und 92F 493/13SO (zurzeit beim Oberlandesgerciht) Andere Verfahren gibt es nicht.?
In diesem Zusammhang sei auch erwähnt: es gibt in Sachen Sorgerecht auch noch das Verfahren
95 F 102/13 EASO und außerdem bezieht sich Anwältin Asfour auf ein
Verfahren 96 F 493/13 SO am 27. Mai 2013 und 95 F 493/13 SO siehe
Ablehnungsgesuch vom 16. Juli mit Begleitsschreiben für Beschluss vom
16. August 2013 hier eingegangen am 27. September 2013). Obige Aussage ist eine unverschämte Lüge die befüchten lässt daß Beweismitel/Verfahrensakten vernichtet/beseitigt werden!
Da der Rechtsstaat ganz
offensichtlich nicht finktioniert und ich hieregen schon vor Jahren
Notstand nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgestz ausgerufen habe (http://decl-war.urlto.name,
Pet A 17-99-1030-021771 Deutscher Bundestag) drohe ich Ihnen an
gewaltsam / militärisch neues Gericht und neue Regierung ein-setzen
lassen. Ich werde nciht dulden daß Richter den Aufstand proben.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)