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Maximilian Bähring
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Herrn Oberstaatsanwalt Dr. König
mittels Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 14. August 2014

Strafanzeige gegen Dagmar Asfour, Castillostraße, Bad Homburg v.d.Höhe
wegen Parteiverat und Prozessbetrug, Nötigung und Kindesentführung mit
der Absicht der Entgelterzielung

vorgenannte war im Rahmen des Verfahrens 9F 104/01 KI Vetretrerin der Antragsegenerin. Laut damals gültiger ZPO/FGG klagen bei Vaterschaftsftestellungsverfahren der Vater gegen das Kind (oder umge-kehrt).

Dagmar Asfour hat aer nciht die Interssen des Kidnes sondern die Interessend er Kidnesmutter oder der Kindesgroßmutter vertreten. Das Kind wird in jedem Afll daran intersssiert sein seien Abstammungs-verhältnisse geklärt zu sehen explizit deshlab trennt der Gesetzgeber ja die mütterliche Interessen hier von
den Kindesinteressen und ermöglicht die Kindesmutter bei diesen Verfahren gänzlich außen vor zu lassen.

Dagamr Asfour hat ganz eklatant gegen ihre Pflicht als Anwältin des Kindes dessen Interessen udn nicht die der Kidnesmutter zu vertreten verstoßen. Als sie zudem noch evrsuchte das Umgangsregelunsverfahren 9F 433/02 UG Amstagericht Bad Homburg v.d. Höhe an sich zu reissen lag zude ein massiver Interessen-skonflikt vor das die intersssen des Kidnes bereits zu diesem zeitpunkt, Anfang 200 erkennbar mit denen des Kidnes kollidierten.

Dagmar Asfour hat Uta riek evtreten und nicht etwa taeba-lara Riek was der Verafhrenvoschrfit nach ihre Pflicht gewesen wäre im Vaterschafstsfetstellungsverfahren. Das ist strafbarer Parteiverrat (§ 356 StGB)

Sie hat den Kidesvater aufs allermassivste verleumdet, regelrecht BEDROHT und eingeschüchtert sie würde ihm mit den Miteln de Psychiatrie fertigmachen. Was Job und Unternehemn des Kidnesvaters angeht ist ihr das auch gelungen.

Ich esratte daher Strafanezieg gegen Frau Asfour wiel Sie nicht nur im Falle des Verfahrens 2-29 T 203/12 Landgericht Frankfurt a.M. ? 48 XIV BAE 537/12 L Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe als sie als Gipfel der Unverschämtheit noch versucht hat mich zu entmündigen um auf das Vermögen meienr Eltern, der Kidnesgroßeletern durchgreifen zu können sondern auch schon bei der Vaterschaftsfetstellung gegen die Interessen ihrer Mandantin (meiner Tocher) eindeutig und zweifelsfrei nachweisbar hehandelt hat und insofern Wiederholungstäterin ist.

Sie hat dei beamten zu Gewlatverbrechen gegne mich angestachelt was in massiver schwere Körperverletzung meienr Person am 23. Mai 2013 gipfelte.


Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring)


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