Maximilian Bähring
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Herrn Oberstaatsanwalt Dr. König
mittels Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 14. August 2014
Strafanzeige gegen Dagmar Asfour, Castillostraße, Bad Homburg v.d.Höhe
wegen Parteiverat und Prozessbetrug, Nötigung und Kindesentführung mit
der Absicht der Entgelterzielung
vorgenannte
war im Rahmen des Verfahrens 9F 104/01 KI Vetretrerin der
Antragsegenerin. Laut damals gültiger ZPO/FGG klagen bei
Vaterschaftsftestellungsverfahren der Vater gegen das Kind (oder
umge-kehrt).
Dagmar Asfour hat aer nciht die Interssen des Kidnes
sondern die Interessend er Kidnesmutter oder der Kindesgroßmutter
vertreten. Das Kind wird in jedem Afll daran intersssiert sein seien
Abstammungs-verhältnisse geklärt zu sehen explizit deshlab trennt der
Gesetzgeber ja die mütterliche Interessen hier von
den Kindesinteressen und ermöglicht die Kindesmutter bei diesen Verfahren gänzlich außen vor zu lassen.
Dagamr
Asfour hat ganz eklatant gegen ihre Pflicht als Anwältin des Kindes
dessen Interessen udn nicht die der Kidnesmutter zu vertreten verstoßen.
Als sie zudem noch evrsuchte das Umgangsregelunsverfahren 9F 433/02 UG
Amstagericht Bad Homburg v.d. Höhe an sich zu reissen lag zude ein
massiver Interessen-skonflikt vor das die intersssen des Kidnes bereits
zu diesem zeitpunkt, Anfang 200 erkennbar mit denen des Kidnes
kollidierten.
Dagmar Asfour hat Uta riek evtreten und nicht etwa
taeba-lara Riek was der Verafhrenvoschrfit nach ihre Pflicht gewesen
wäre im Vaterschafstsfetstellungsverfahren. Das ist strafbarer
Parteiverrat (§ 356 StGB)
Sie hat den Kidesvater aufs
allermassivste verleumdet, regelrecht BEDROHT und eingeschüchtert sie
würde ihm mit den Miteln de Psychiatrie fertigmachen. Was Job und
Unternehemn des Kidnesvaters angeht ist ihr das auch gelungen.
Ich
esratte daher Strafanezieg gegen Frau Asfour wiel Sie nicht nur im
Falle des Verfahrens 2-29 T 203/12 Landgericht Frankfurt a.M. ? 48 XIV
BAE 537/12 L Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe als sie als Gipfel der
Unverschämtheit noch versucht hat mich zu entmündigen um auf das
Vermögen meienr Eltern, der Kidnesgroßeletern durchgreifen zu können
sondern auch schon bei der Vaterschaftsfetstellung gegen die Interessen
ihrer Mandantin (meiner Tocher) eindeutig und zweifelsfrei nachweisbar
hehandelt hat und insofern Wiederholungstäterin ist.
Sie hat dei
beamten zu Gewlatverbrechen gegne mich angestachelt was in massiver
schwere Körperverletzung meienr Person am 23. Mai 2013 gipfelte.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)