Maximilian Bähring
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Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Betreuungsgericht -
Auf der Steinkaut 10/12
D-61352 Bad Homburg v.d.Höhe
Frankfurt a.M., den 14. August 2014
neues Entmündigunssverfahren gegen Uta Brigitta Riek (* 18.5.1970)
fremdgefährdendes psudomedizinisch-religiöses (?Reiki?) Wahnsystem
Frau
Uta Riek litt an Wahnvorstellungen man wollte ihr das Kind wegnehmen!
Dagegen spricht ganz eindeutig daß ich in 9F 434/02 UG Amstegricht Bad
Homburg v.d.Höhe kein Sorge sondern nur ein Umgangsrecht beantragt
hatte.
Trotzdem hat Uta Riek das Kind in ihrem
Paranoia-Verfolgungswahn aufs massivste durch Entfremdung von seinem
Vater geschädigt. Sie hat das Kind RECHTSWIDERIG so weit vom Vater
enftremdet daß das Kidn diesen nicht mehr sehen will und ihn statt den
neeun Stecher der Mutter als Fremdkörper empfindet. Ihre Paranoia legt
sie schriftlich in ihrem15 Seiten gemeinster Lügen und haltlosester
Anschuldigungen datiert auf den 04. Juni 2012 im Verafhren zu
veorgenanntem Aktenzeichen eindrücklich dar. Sie hat in ihrem Wahnsinn
sogar die Identität des Kidnes verfälscht.
Wir können uns
inzwischen rein historisch orienteiren. Das Kind wurde Uta Riek nicht
weggenommen und selbst als sich herausstellte das ihr Ex-Freund in
BSDM/Sado-Maso Kreisen verkehrte und dieser auf ?mysteröse arte und
Wiese? wie mir berichtet wurde ums Leben gekommen war ebenso wie als
herauskam wie gefährlich die Reiki-Sekte ist als Joachim Huessner sein
Buch ?Ein Weg hinters Licht? veröffentlichte habe ich ledigleich
gemeinsames Sorgercht / ein Teilsorgercht beantragt um Schaden vom Kind
abzuweden.
Es gibt eindeutige Belege für Uta Rieks Wahnsystem und
Paranoia ?Angst vor Entführung?. Sie unterstellt mir als vaterd es
Kindes dasselbe zu entführen un benutzt das als irre Schutzbehauptung um
das Kind selbst zu entführen.
Sie entführt Kidner und unterstellt anderne dann ihre Tat. Das ist hochgradig gefärlich wahnsinnig.
AN IHREN TATEN (und nicht etwa nicht untersellten Absichten) SOLLT IHR SIE ERKENNEN.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
Aktenzeichen 42 XVII 556/13 R Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
siehe analog hierzu OLG Frankfurt vom 11.05.2005 (1 UF 94/03)