14.08.2014 11:28 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/94716841978

Maximilian Bähring
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Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
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Frankfurt a.M., den 14. August 2014


neues Entmündigunssverfahren gegen Uta Brigitta Riek (* 18.5.1970)
fremdgefährdendes psudomedizinisch-religiöses (?Reiki?) Wahnsystem


Frau Uta Riek litt an Wahnvorstellungen man wollte ihr das Kind wegnehmen! Dagegen spricht ganz eindeutig daß ich in 9F 434/02 UG Amstegricht Bad Homburg v.d.Höhe kein Sorge sondern nur ein Umgangsrecht beantragt hatte.

Trotzdem hat Uta Riek das Kind in ihrem Paranoia-Verfolgungswahn aufs massivste durch Entfremdung von seinem Vater geschädigt. Sie hat das Kind RECHTSWIDERIG so weit vom Vater enftremdet daß das Kidn diesen nicht mehr sehen will und ihn statt den neeun Stecher der Mutter als Fremdkörper empfindet. Ihre Paranoia legt sie schriftlich in ihrem15 Seiten gemeinster Lügen und haltlosester Anschuldigungen datiert auf den 04. Juni 2012 im Verafhren zu veorgenanntem Aktenzeichen eindrücklich dar. Sie hat in ihrem Wahnsinn sogar die Identität des Kidnes verfälscht.

Wir können uns inzwischen rein historisch orienteiren. Das Kind wurde Uta Riek nicht weggenommen und selbst als sich herausstellte das ihr Ex-Freund in BSDM/Sado-Maso Kreisen verkehrte und dieser auf ?mysteröse arte und Wiese? wie mir berichtet wurde ums Leben gekommen war ebenso wie als herauskam wie gefährlich die Reiki-Sekte ist als Joachim Huessner sein Buch ?Ein Weg hinters Licht? veröffentlichte habe ich ledigleich gemeinsames Sorgercht / ein Teilsorgercht beantragt um Schaden vom Kind abzuweden.

Es gibt eindeutige Belege für Uta Rieks Wahnsystem und Paranoia ?Angst vor Entführung?. Sie unterstellt mir als vaterd es Kindes dasselbe zu entführen un benutzt das als irre Schutzbehauptung um das Kind selbst zu entführen.

Sie entführt Kidner und unterstellt anderne dann ihre Tat. Das ist hochgradig gefärlich wahnsinnig.
AN IHREN TATEN (und nicht etwa nicht untersellten Absichten) SOLLT IHR SIE ERKENNEN.

Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring)

Aktenzeichen 42 XVII 556/13 R Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
siehe analog hierzu OLG Frankfurt vom 11.05.2005 (1 UF 94/03)



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[1] http://41.media.tumblr.com/b00af8e1a0b4303204a0f4097638bd40/tumblr_naanvjyblo1sofvubo2_1280.jpg
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[2] http://41.media.tumblr.com/4131b0e13425b0c3f32539cc5f4cf121/tumblr_naanvjyblo1sofvubo1_1280.jpg