Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
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Polizei Bad Homburg v.d. Höhe
mittels des Oberlandesgerichtes
- 3. Familiensenat -
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 13. August 2014
42 XVII 556/13 R Amstegricht Bad Homburg v.d.Höhe
3 UF 70/14 Oberlandesgeicht Frankfurt a.M.
92 F 493/13 SO Amstericht Bad Homburg v.d.Höhe
Ich
wollte nochmals auf die Verwechsulung des Unterbringungsverfahrens
GEGEN Uta Riek und des Sorgechtsverfahrens vor dem Amstegricht Bad
Homburg v.d. Höhe zurückkommen, die herabwürdigende/desavouiernde
Verbringung nach Haina/Gießen verweisen just in dem Moment als plötzlich
? nach gut anderthalb Jahren Stillstand ? Bewegung in die
Sorgerechtssache kommt und ich mich geweigert habe zu anderen als dem
Strafverfahren - wegen meiner Notwehr gegen ein verprügelt werden durch
Beamte - angehört zu werden. Der Ort der Anhörung erschien mir gezielt
so gewählt daß ein negativer Eindruck erweckt und ich vor dem Gericht
der Lächerlichkeit preisgegeben werden sollte. Ähnlcihes hatte ich
bereits in der Vrgangenheit mehrfach angekreidet als man mir vor
gerichtlichen Anhörungen mehrfach (sowohl in Bad Homburg v.d.Höheals
auch in Frankfurt a.M.) das Warm-Wasser abstellte oder seitens des Amtes
das Bargeld strich (Lebens-mittelguscheine sidn nicht für Kosmetiak wie
Schampoo oder Seife) damit ich ungeduscht zum Gutachter/Ri-E-chter
mußte. Am 07. Juli 2013 habe ich mich unter Hinweis auf die Vorschriften
des FamFG zu Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungssachen §§283,
284 FamFG diesbezüglich eingelassen was die Ablehnung der Richter
Cuntz/Buchstab anläßlich der skandal-ösen Inhaftierung gegen die ich 24
Tage hungergereikt habe am Klinikum der Goethe-Uni angeht.
Für
das Unterbringungsverfahren GEGEN/zu Lasten von Uta Riek (42 XVII 556/13
R Amtsgericht Bad Homburg vd.Höhe) teile ich nun mit und bitte um
Mitteilung dieser Kindeswohl- fremd-gefährdung an Jugendamt und
Familiengerichte in den vorgenannten Sorgerchtsverfahren:
Dieselbe
leidet an einer Halsentzündung gegen welche sie Heilerde gurgelte asatt
zum Arzt zu gehen. Wobei das Verweigern jeder schulmedizinsichen
Behandlung den Schluß zuläßt? so der Kindesmutter das Sorgeteilrecht für
die Gesundheit des Kindes erhalten bleibt ? daß das Kind ebenfalls
alenfalls mit Reiki behandelt wird falls es etwas hat.
Anmerkenswert
ist in diesem Zusammenhang noch : ?Bei einigen Betroffenen macht sich
die chronische Mandelentzündung im Laufe der Zeit durch eine .. geistig
verminderte Leistungsfähig-
keit bemerkbar.?
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)