PET 4-18-07-40325-009079
DU, Frollein jezt horsche mal uff! (Wo stinkendfaule Beamte Duzen dürfen darf ich das auch!)
Abgeordnete
des Budnestages blockieren durch nichtstun seit 2003 die verfassungs-
und menschenrechtskonforme Änderung des § 1626a BGB. Sie verletzten
Menschenrecht. Und wegen der handwerklich miserablen Reform tun sie das
weiter, denn es ist nicht einzusehen warum drogenabhängige Mütter die
durch das Stillen mit verseuchter Muttermilch automatisch ein Sorgerecht
erhalten sollen aber bei Vätern mütterlicher Einwilligungsvorbehalte
bestehen soll. GENAU DAS ? DIE UNGLEICHBEHANDLUNG DER ELTERN AUFGRUND
DER GESCHLECHTER ? ist
der VERSTOSS GEGEN DIE die
MENSCHENRECHTskonventionEn der Vereinten Nationen. Der Petitionsauschuß
als Organ aus Bundestagesab-gerodneten trifft also ein ganz ERHEBLICHES
(zumindest aber ein Mit-)VERSCHULDEN anders als Du behauptet hast,
Fräulein.
Nach nationalem deutschem Recht gesehn war das Vergasen der Juden vollkommen in Ordnung.
Erst
als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, über die Menschenrechte war es
in Nürnberg zu ahnden. So wie bei den Nazi-Größen ist der Fall auch
hier gelagert. Das mag bundesrechtlich in Ordnung gewesen sein, Fristen
des Bundesverfassungerichtes zur Neuregelung 2003 zu übergehen, aber
menschenrechtlich ist es das nicht.
Du erinnerst Dich:
Menschenrechte ? was ?Damen? nicht haben, die sind seit H(artz)IV
Gesetzgebung Arbeitssklaven der Unterhaltsrvorschußkassen (für Mütter
die sich nicht erinnern können wer der Vater des Kindes ist) dieser
RepUBlik und Kanonfutter weil sie anders als Männer ihr Leben per
Wehrdienstfplicht für die Gemeinschaft einsetzen müssen statt Kinder per
§ 218 abzumurksen.
Da der Staat Monopolist ist, wäre es Willkür
wenn er seine Handlungen abhängig machen würde davon ob der jeweilige
Staatsbedienstete meint beleidigt worden zu sein oder nicht. Wäre es
freie Wirtschaft wär das egal dann gäb es euch nicht mehr: Es gibt
keinerlei Anrecht des ? vor allem - Staatsbediensteten gegenüber dem
Bürger auf höfliche Behandlung. Das untertänig HÖFISCHE (aus dem sich
höfLich it L wie Ludwig ableietet) wurde seit 1789 sukzessive
abgeschafft!
Abgesehen davon liegt ja gerade kein Urteil vor
gegen das ich Rechtsmittel einlegen könnte sondern lediglich ein
erstinstazlicher Gerichtsbeschuß bei dem man seitens des Gerichtes
versucht hatte die gegen ihn eingelegte Beschwerde verschwinden zu
lassen. Wegen Leuten wie DIR hat man die Schwerstkriminellen damals aus
der Bastille gelassen und sämtliche Staatsdiener hingrichtet. Mein
Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz folgt solch
brügerrechtlicher Tradition. Sei froh wenn einer wie Dir, die unfähig
ist Schreiben den richtigen Petitionen zuzuordnen, erboste Betroffene
von denen es in den Sorgerechstfällen nach meien Recherchen etwa 800.000
gibt nicht einmal den Schädel vom Rumpf guilottinieren.
Maximilian Bähring
Bundespräsident RECHTSSTAAT
- Bundesrepublik Deustchland -