29.07.2014 08:54 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/93240551288

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)176 65605075 o(de)r +49 (0)174 3639226
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Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
 
vorab per Fax: +49 / (0)69 /1367-2100
 
Herrn Oberstaatsanwalt Dr. König
mittels Generalstaatsanwltschaft
Zeil 42
 
D-60313 Frankfurt a.M.
 

Frankfurt a.M., den 29. Juli 2014
 

KINDESENTFÜHRUNG WILLKÜRLICHE VERHAFTUNGEN
UND FREMDVÖGELN BELOHNT DER STAAT
 
Hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen Betrug und Freiheitsberaubung gegen Dagmar Asfour.
 
Die Rechtsanwältin hat versucht vorzutäuschen ich und nicht ihre Mandantin habe die Kosten für einen DNA-Vaterschaftstest verursacht.
 
Tatsächlich hatte ihre Mandantin nach der Trennung während der Schwangerschaft und ihrem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung jedoch die Unterschrift unter die Vaterschaftsaner-kennungsurkunde verweigert. Ihre Mandantin hatte mich erst dem Jugendamt gegenüber als Vater ihres Kindes ange-gegeben und dann nachdem ich die Vaterschaft einseitig anerkannt hatte Mehrverkehr eingeräumt weil sie so dachte bis zum 18. Lebensjahr wie sich Boutros Asfour ausdrückte Unterhaltsvorschuß kassieren zu können ohne Umgangs oder Sorgerecht gewähren zu müssen.
 
Sie hat in Tateinheit darüber hinaus möglicherweise im Mittäterschaft mit Rechtsanwalt Stefan Bonn versucht den Staat um Haftentschädigungen zu betrügen indem Sie vorgetäuscht hat ich läge bewußtlos im Krankenhaus, sich selbst versucht hat als Vormund für mich einsetzen zu lassen und dann parteiverräterisch meine Versuche gegen diese illegale Inhaftierung vorzugehen torpediert hat um die Dauer der Freiheitsberaubung so weit herauszuzögern dass ein Entschädigungsanspruch eine gewisse Höhe erreicht. Als nächstes wurde dann versucht hierfür den Staat auf Entschädigung zu verklagen und diese dann über Unterhaltspfändung einzustreichen.
 
Ich warte im übrigen noch auf die Offenbarungseide sämtlicher Polizei- und Justizbediensteten und Richter denen ich Beihilfe gegen fianzielle Beteiligung als Bestechlichkeit unterstelle. Nachweisen kann ich die Beihilfe bei den Richterinnen Simon und Stilp die trotz mehrfachen schriflichem Anmahnen Anhörungsfristen § 118 (5) StPO verstreichen ließen.  Diese Anzeige erstreckt sich auch auf sämtliche Gerichtsvollzieher die seit Monaten versuchen Forderungen einzutreiben ? teils mit falschen gerichtsbeschlüssen - die in nächster Instanz für gegenstandlos erklärt wurden. (3 Ws 546/14 Amerkung des Oberlandesgericht Frankfurt a.M;.)
 
Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring)


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