Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
Herrn Oberstaatsanwalt Dr. König
mittels Generaltsstaatsanwaltschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 23. Juli 2014
Strafanzeige wegen Beihilfe
zum Mordversuch durch Störung der Internetverbindung! Meine Strafanzeige
vom14. Juli 2014 - wiederholter Betrug durch die Firma FONIC. Versucht man mich aktive gegenüber der Presse Mundtot zu machen?
Jetzt wechselt FONIC ohne meinen Auftrag oder meine Genehmigung einfach die Tarife. Soeben, 23. Juli 2014 10:37 Uhr, erhalte ich eine SMS mit dem Inhalt:
?Lieber FONIC Kunde ihre Tarifoption, die Tarifoption Internet-Tagesflatrate wurde
daktiviert. Internet wird jetzt satdradmäßig volumenbasiert abgerechnet. Ihr Fonic Team.?
Das lässt den Schluß nahe dass ein
Rechtanwalt, oder ein andere der in der Vergangenheit involvierten
Anwälte eine alte Vollmacht mißbraucht um so zu tun als läge ich im
Krankenhaus im Koma und er könne in meinen Verträgen herumzupfuschen.
Keine Vollmacht reicht hierfür aus. Und eien Betrujng wurd nie errichtet
auch wenn meien Letern mehrfach wahsheistwidrig das Gegenteil behauptet
haben. Ich habe für explizit DIE AUFRECHTERHALTUNG meiner
Internetserver mittels derer ich die Öffenlichkeit über die skandalösen
Zustände hier informiere Einzelvollmachten erteilt, aus gemachter
Erfahrung.
Hackingattacken auf mich können auch den Sinn
haben dass man die Dokumente ? das sind auch die ganzen Strafanzeiegn
an die untätige Staatsanwalschaft ? die ich der Öffentlichkeit - meist
anonymisert - zugänglich gemacht habe ? aus dem Netz haben will. Und ich
gehe davon aus die Internet Laien denken ich würde mein Handy als
Webserver benutzen.
Wechsel der Tarifoption kommt solcher Hackingattacke gleich.
Oder es ist Rache der durchgekanllten Sysops der Stadt Bad Homburg dafür dass man Sie darauf aufmerksam geamacht hat ihr Open Relaying dichtzumachen. Gestern stand im Netz dass die EU verbieten wolle deutsche BEHÖRDEN-Daten ins nicht EU-Ausland outzusourcen. Daten der Deutschen Stadt Bad Homburg v.d.Höhe lagen stellenweise in Kanada und fallen damit unter dortiges laxes Datenschutzrecht. Die Verantwortlichen für die Auftragsvergabe an ?AXESS New Media GmbH? welche den Mailverkehr auf kandischen Servern hosteten dürften sich hierbei strafbar gemacht haben. Soll das elektronische und psychiatrische mundtotmachender Vertuschung dienen?
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)