14.07.2014 09:23 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/91779782823

Nuremberg Trial!

Da gab es auch noch diesen JURA-DOZENTEN Dr. jur. Peter Finger der ans falsche Amtsgericht adressierte um sicherzustellen daß dei NArZIStin von Leichthammer ihr Gutachten durchstzen konnte um sich zu PROFILIEREN die Dumme SSau, genau wie Jörg Schusters Freundin Brigitte Rousselet!
 
die gehören ihr leben lang gefoltert
 
 
 
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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78




Fax: 0 61 72 / 405 - 235
 
Amtsgericht
Frau RiAG Leichthammer
Auf der Steinkaut 7

61352 Bad Homburg v. d. Höhe

 

06. Januar 2003

 

Dieses Faxschreiben umfasst insgesamt drei Seiten.

 

 

Bähring ./. Riek

9F 434/02 UG

 


In oben genannter Sache darf ich Schriftsatz des Antragstellervertreters an Sie
weiterleiten, da der Antragstellervertreter diesen versehentlich an das AG Frankfurt
adressiert hat und ich insofern nicht sicher bin, ob Ihnen dieser zugegangen ist.

Ich darf des weiteren bitten, die Ausführungen auf Seite 2 sowie Seite 1, letzter Absatz,
keiner Würdigung zu unterziehen, da dahingestellt bleiben kann,

was ich von Verfahrensführung des AG oder Vortrag der Antragsgegnerin, deren
Vertreter zu halten habe,


ebenso ob ich persönliche ?Verletzungen? davontrage, maßgeblich sollten die des
Kindes sein.



 

 

Maximilian Bähring





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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78




Fax: 0 61 71 / 204 - 3100
 
Herrn Dr. Seehuber
Chefarzt
Klinik Hohe Mark
Postfach 11 45

61401 Oberursel


06. Januar 2003

 

Sehr geehrter Herr Dr. Seehuber,

 

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Dezember 2002, welches mich am
heutigen Tage im Büro mit der Hauspost in der Unterschriftenmappe erreicht
hat. Wie darin von Ihnen gewünscht habe ich am heutigen Vormittag angerufen
und um Ihren Rückruf gebeten.

 

Im daraufhin von Ihrer Seite erfolgten Anruf habe ich Sie gebeten, mir dar-

zulegen welchen genauen Auftrag sie hinsichtlich einer psychiatrischen
Begutachtung, wohlgemerkt eines durch das Jugendamt begleiteten Umganges
von meiner Tochter und mir, unter dem Aspekt inwiefern dieser meiner Tochter
schaden könne, vom Amtsgericht erhalten haben.

 

Sie haben hieraufhin entgegnet, Ihr Auftrag enthalte die Information, dass
Behandlungen in irgendwelche Kliniken - im Verlauf des Gespräches haben Sie
sich, nachdem ich Ihnen den Beschluss des AG nochmals verlesen habe, auf
den Begriff ?behandelnde Ärzte? - und dahingehend korrigiert - dies stelle
eine Vermutung Ihrerseits dar ? stattgefunden haben - die ich nicht von der
Schweigepflicht entbinden würde.

 

Dies allein legt aber bereits die Annahme nahe, eine Behandlung aufgrund
einer - eventuell irgendwann mal vorhanden gewesen seien könnenden -
psychischen Krankheit sei erfolgt. Eine solche Annahme dürfte jedoch, aber das
mag lediglich meine subjektive Sicht der Dinge sein, ein als unabhängig gelten
wollender Gutachter gar nicht treffen.

 

Sie haben des weiteren angegeben, in eine solches Gutachten auf Äußerungen

der Antragsgegnerin (im das Gutachten verursachenden Verfahren), entweder durch

Einbezug dieser oder der von Ihr in 15 eng mit der Maschine beschriebenen Seiten
schriftlich geäußerten Vorwürfe, die ich schlichtweg als - in zumindest großen Teilen -
für unwahr abtun darf, auch nur meine subjektive Sicht der Dinge, einbeziehen zu
wollen.

 

Was dies mit einer Begutachtung hinsichtlich der Frage ?Schadet ein (durch das
Jugendamt als Aufsichtsperson begleiteter) Kontakt mit mir meiner Tochter? (und
nichts anderes war der vor dem Gericht verhandelte Auftrag des Gutachtens) zu tun
hat vermag ich nicht zu erkennen, aber wahrscheinlich ist bereits dieser Mangel an
Erkenntnis geisteskrank.

 

 

Maximilian Bähring







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[1] http://41.media.tumblr.com/f49e1e3a94f838069d15f7405f42d3b2/tumblr_n8q0rhv0zP1sofvubo1_1280.jpg