F: Wenn mri jeamnd Schwarzgeldrechnungen schreibt und ich die verbuche ist
dann meine Steuerklärung richtig?
A: Natürlich nicht! Denn sie leiten im gegenteil beihilfe zur
Steurhinterziehung.
F: Sehr gut hab ich das also richtig gemacht - Finazamt/Polizei weigern sich
aber etwas zu unternehmen und die Juristen leber Schmiergeld haben! Das
blockiert die abgabe eienr richtigen Seuererklärung. Das hab ich den Pennern
schon vor 10 Jahren gesagt. es liegt aber nicht an mir sondern an den
untätigen Gerichten und offensichtlich geschmierten Juristen! Alles
Scinetology-Tanzkreis ?Reiki?!
+++
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
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nächstgelegene Polizeidienststelle
mittels Oberstaatsanwalt Dr. König
via Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 06. Juli 2014
Soeben lese ich in der Rundschau von der Wiederaufnahme des Mollath
Verfahrens! Daß Strafanzeigen wegen Steuerdelikten nicht verfolgt werden ist
ja nichts neues.
Ich verweise in diesem Zuge auf die Verfahren 45 Js 7448/14
Staatsanwaltschaft Konstanz (auch 3 Ws 147/14 Oberlandesgericht
Karlsruhe und 5 Zs 801/14 Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe) ebenso.
Das ganze ist eine reine Farce, denn der Klageweg ist wie folgt:
Amts- oder Staatsanwalt weigert sich zu arbeiten, es wird Beschwerde
eingelegt bei dessen Vorge-setztem § 172 (1), wenn der den Nichtstuer
schützt bleibt nur der Weg des Klagerzwingungsverfahren § 172 (2)(3) und
(4) StPO. Der Antrag muß beim Oberlandesgericht gesellt werden. Vor dem
Oberlandegericht herrscht Anwaltszwang. Also muß derjenige der
wohlgemerkt eine Straftat verfolgen lassen will und hierfür den
Ermittler zum arbeiten zwingen will sich auf eigene Kosten einen Anwalt
nehmen. Ist er mittellos (auch wenn das durch die Tat bedingt ist) muß
er für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe die eidesstattliche
Versicherung abgeben. Das führt dann endgültig zum finanziellen Ruin
(Schufa Eintrag verursacht genau wie der Einweisungsversuch in eine
Anstalt Einzug von nternehmensanteilen nach GmbH-Vertrag) auch wenn er
nachher in der Sache obsiegt.
Weil Strafverfolgungsbehörden sich weigern zu arbeiten wenn nicht vorher ein
Rechtsanwalt dafür Schmiergeld in Form des Honorars für die Unterschrift
unter den Klageerziwngungsantrag kassiert hat ergibt sich eine
Sperrwirkung auf eine richtige Abgabe von Steuererklärungen. Denn so
wird durch die Untätigkeit der Ermittlungsbehörde erst verursacht dass
sich fehlerhafte Angaben auch weiter auf Steuererklärungen auswirken die
dann nicht nach bestem Wissen und Gewissen abge-geben werden können
weil sie unrichtig sind. Verantwortlich für die Steuerstraftat ist somit
nicht der jederzeit auf den tatbestand Hinweis gegeben habende
Steuerschuldner sondern die - so es nichtdarum geht Juristenkollegen um
Honorare zu bereichern - stinkendfaule Staatsanwaltschaft.
Daher erstatte ich Strafanzeige gegen sämtliche Beamte der Amts- und
StaatsanwaltschaftenFrankfurt a.M., der Staatsanwaltschaft Konstanz
wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung.Die konkrete
Tatbestandsschilderung entnehmen Sie vorgenannten verfahren. Man wollte
mirmit Krankenversicherungen aufnötigen die ich erklärterweise und aus
gutem Grunde nichthaben wollte und dann mein Einkommen um diese Beträge
senken. Außerdem wollte meine total durchgeknallte Ex vortäuschen sie
hätte Ansprüche aus einer
Gütergemeinschaft die es nie gegeben hat.
Allerdings verwahre ich mich aus dem Mangels §1626a Reform entstehenden
Nachteil einer sogenannten Doppelresidenzlösung was Kindesunterhalt /
Steuernachteil angeht.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)