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Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.

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Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
- 3. Familiensenat -
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.


Frankfurt a.M., den 17. Juni 2014

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. ? 92 F 493/13 Amtsgericht Bad Homburg


Am 17. Dezember geht mir BeschluSS des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe vom 13., ausgefertigt am 16. Dezember 2013 zu mit dem Inhalt daß meinem Ablehnungssantrag gegen Richterin Körner  durch Richterin Schramm nicht sattgegeben werde. Für Richterin Schramm ist es diesem Schreiben nach unerheblich ob das Fax mit dem ursprünglich verfahrenseröffnenden Antrag auf Einstweilige Anordnung vom 13. Februar 2012 bei Gericht verschlampt wurde oder nicht.
IRONIE: Wann die ? wenn man so will ? Klagschrift das Gericht erreicht hat ist unerheblich deshalb braucht das Gericht ja auch Jahrzehnte! ENDE IRONIE

Am 30. Januar geht mir Entscheid des Gerichtes der ? damit er nicht als Urteil mit Rechtsmitteln ordentlich anfechtbar ist ? BeschluSS vom 23., ausgefertigt am 29. Januar 2014 eben dieser Richterin Körner zu. Diese Richterin Körner war in der Zwischenzeit ? Schreiben trägt Datum des 15. Dezember 2013 - neuerlich abgelehnt worden, war also zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung bereits wieder Gegenstand eines neuerlichen Ablehnunggesuches. IRONIE: Ob und wann diese bei Gericht einging ist wohl ebenfalls unerheblich. ENDE IRONIE

In dem Beschluss vom 23./29. Januar 2013 jedenfalls behauptet diese dreist lügend ich sei am 25. Oktober 2013 angehört worden durch ersuchten Richter des Amtsgerichtes Gießen. Diese Anhörung ? so hatte man mir mitgeteilt ? beziehe sich allein auf meinen Antrag in anderer Sache zu psych-iatrischer Unterbringung und Begutachtung der Kindesmutter Uta Riek wegen derer religiösen Wahnvorstellung vom 16. Oktober 2013. Diesen füge ich in Kopie nochmals bei. Das bezog sich also nicht auf meinen Anhörungstermin in der Sorgerechtssache der für den 15. November 2013 und nicht Oktober in Gießen anberaumt war. An diesem Datum war ich längst aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Mein Einspruch richtete sich gegen vorverurteilende Ortswahl der Vernahme.

Außerdem hatte ich in weiterem Antrage von selbem Tage beantragt von Anhörung des Kindes Tabea-Lara Riek abzusehen weil es noch keine 14 Jahre alt ist.

Und und jetzt kommen wir zu meinem Termin. Ich hatte in nochmals getrennte Schreiben vom Vortage, dem 15. Oktober 2014 es abgelehnt in der Sorgrechtssache in Gießen angehört zu werden oder in Bad Homburg in Handschellen vorgeführt zu werden. Erkennbar hat die Richterin das Strafverfahren gegen mich - das zustandekam weil ich mich gegen mich fast zu Tode geprügelt habende Polizeibeamte zur Wehr gesetzt hatte - mißbraucht um mich gegenüber dem OLG in der getrennt davon verlaufenden Kindschaftsache zu verleumden. Hierbei wurde die StPO mißachtet um an ein Gutachten zu gelangen bei dem ich davon ausgehe daß es gegen Schmiergeld zustande kommen sollte. Außerhalb einer eröffneten Hauptverhandlung ist keine Beguatchtung vorgesehen auch in der StPO nicht, zudem hatte ich die schon deshalb Gutatchter abgelehnt weil ich diese
wegen meiner Verbringung nach Gießen sofort strafangezeigt hatte § 73 StPO ff..     ?/-2-
 
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Die Anwältin Asfour ist total irre wahnhaft darauf fixiert mir ein Gutachten abnötigen zu wollen und zwar mit allen Mitteln und auf illegalem Wege, denn das Landgericht ist meiner Position gefolgt und nicht der der Staatsanwaltsschaft und hat es abgelehnt eine Hauptverhandlung zu eröffnen und somit gibt es auch keinen Grund für eine - im übrigen im Zuge der Beweiserhebung in der Hauptverhand-lung und nicht vorher richterlich zu genehmigende - Begutachtung. Deshalb gehe ich davon aus daß man die Guatchter geschmiert hat um ein ihr genehmes Gutachten zu erreichen.

Ich unterstelle der Anwältin Asfour abschichtlich Notwehr provoziert zu haben durch permanente Begutachtungsversuche. Diese Begutachtungsversuche fußten wiederum auf der erpresserischen permanenten Falschverdächtigungen von Drogennahme und aus den bösartigen Verleumdungen der Kindesmutter resultierendem Niedergang meines Unternehemens und damit verbundem Arbeits-platzverlust aufgrund dessen man mich für das Arbeistamt und die Rentenkasse beguatchtet hatte. Dieses (?Hasselbeck?) Gutachten hatte ergeben daß bei mir alles in Ordnung ist, es liegt bei der Akte.

Allein deshalb sind weitere demütigende Beguatchtungsversuche ein ungeheuerliche Frechheit.

Außerdem hat man mehrfach versucht mich umzubringen seit ich Sorgerechstantrag gestellt habe wofür Kindesmutter  Riek und ihre Anwältin Asfour als vermutete treibende Kraft hinter den wieder-holten Angriffen ein starkes Motiv haben. Ich gehe davon aus man hat gezielt versucht mir aus provozierter Not-/Abwehr gegen zu diesem ? der Abwehrhandlung - Zwecke inszenierte Angriffe Gewaltätigkeit zu unterstellen. Unter anderem am 12. und 13. sowie 22. Mai 2014 habe ich das (zur Akte 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. an der Pforte der Generalstaats-anwlatschaft) als ?Versuch der Provokation von Notwehr? strafangezeigt und prompt wurde ich am 23. Mai 2014 von den ?profilierugssüchtigen WITWENTRÖSTERN? der Stadtpolizei verletzt. In Putativnotwehr verwechselte ich diese beim Türöffnen mit dem zuvor erwähnten Angreifer. Die Beamten haben zudem mich ?zusammengeschlagen? und nicht umgekehrt.

Kurz: man hat mcih wieder und wieder bis aufs Blut gereizt um Notwehr zu provozieren, mich aufgrund dieser Notwehr begutachten zu könenn und dann peinlichst genau darauf geachtet daß nach über anderthalb Jahren Unätigkeit das Gericht in Bad Homburg auf die Idee kommt mich seltsamerweise genau in dem Moment in dem man mich in Gießen WEGEN NOTWEHR in Untersuchungshaft festhält PLÖTZLICH UND AUS HEITEREM HIMMEL AUF EINMAL NACH JAHRELANGEM VERFAHRENSSTILLSTAND GANZ UNERWARTET Anhörungen im Sorgerechts-verfahren anzuberaumen.

Da ging es um nichts andere als darum mich aufs allerübelste zu verleumden.

Ich sollte meirn Tochter wie ein Hanibal Lecter vogeführt werden als Gewlttäter damit die Mutter ihr LÜGENGEBÄUDE aufrecht erhalten und sich rechtfertigen kann. Ich habe mich absichtlich von der Kidesmutter nicht zu Zugeständnissen erpressen lassen damit ich später meine Sicht der Dinge dem Kind gegenüber vertreten kann und mich nicht lügend und die Wahrheit verbiegend an ihrem Mißbrauch dieser armen Kinderseele beteilige. Es gibt nur eine Wahrheit und das ist die daß wir uns getrennt haben nachdem Frau Riek anfing während der Schwangerschaft das Kind bereits durch eine Sektensimsalabim-Reiki-Geburt medizinsich unnötig gefährden zu wollen und nachdem sie sich entgegen dem was ihr der Faruenarzt in meinem beisein gesagt hatte vesrteifte es handle sich bei dem Kinde nicht um ein Mädchen sondern diese habe eine männliche Seele im falcchen Körper und es sei die Wiedergeburt der vorherigen Todgeburt der Kidnesgroßmutter. Aus ihrem religiösen Wahnsystem folget dann auch später daß sie mich erst als Erzeger des Kidnes angab als es ums zahlen ging, dann aber dei Geburtsurkunde so verfälschte ? was eine Starfatat ist (Unterdrückung Vaterschaftsanagbe) ? daß sie mir den Klagweg verbaute um ein Umgangs oder Sorgercht einzukalgen. Sie wollte mich von Anfang an aus dem Leben des Kidnes heraushalten und dieses in die Sekte hienein erziehen womit ich überhaupt nicht enverstanden bin. Leider haben die Schläfer vom Bundestag über 10 Jahre benötigt um den § 1626a BGB abzuändern .
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Weil ich nämlich von mir aus den extrem harten Schritt nicht gehen wollte das Alleinsorgercht für mich zu beantragen weil ich im Gegensatz zu meiner Ex keine solche menschliche Drecksau bin welche die Trennung auf dem Rücken des Kindes austrägt und diesem den anderen Elternteil (aus Paranoia?) vorenthält. Ich habe davon abgesehen Alleinsorgercht einzureichen um ihr das Sorgercht nicht nehmen zu müssen.

Anhörung in Gießen habe ich für den (05. oder ? ci habe priobleem in meiner Abschrift meine handschrift zu entziffern) 15. November mit Schreiben vom 15. Oktober 2013 abgelehnt was die Richterin ? und daran bemerkt man daß die selbst entweder überarbeitet oder senil und nicht zurechnungsfähig ist ? prompt verwechselt mit der Anhörung für das neue andere Verfahren, das in dem ich dann - in Reaktion auf das duchschaubare Manöver mich psychiatrisch diffamieren zu wollen wohlgemerkt ? jetzt eben mal aus gutem Grunde ? immerhin erzieht sie das Kind täglich und hat nicht wie ich erpressterweise keinerlei Kontakt zum selben was es unsinnig erscheinen läßt mich zu begutachten nur weil ich mittels Sorgerecht erreichen will daß das Kind nicht in der Sekte erzogen wird ? angeregt habe zur Abwechslung sie einmal psychiatrisch zu durchleuchten, dahingehend ob ihre Erziehung zur Sektenpersönlichkeit dem Kinde nutzt nämlich.

Ich wußte ja von vornherein daß ich spätestens nach einer Hauptverhandlung freikommen würde, und deshalb habe ich gesagt das hat jetzt auch noch die paar Tage Zeit bis ich nicht durch die Umstände insbesondere den Ort der Vernehmung in ein negatives Licht gerückt werde sondern alle Anwürfe gleich damit parieren kann daß sogar das Landgericht in der Strafsache wegen Notwehr meinen Ausführungen gefolgt ist und nicht etwa weil ich Schuldunfähig wäre sondern aus der ?Materie? heraus be?Gründe?t.

Dadurch daß man versucht dem Gericht weiszumachen bei der Anhörung zur psychiatrischen Begutachtung der Uta Riek am 15. Oktober handle es sich um den gleichen Termin wie den am 05. November 2013 in der Soregrechtssache sowie durch mannigfaltige Unterschlagung von Postsachen zur Manipulation der Gerichtsverfahren. Prompt anch Absagen des Termins hat man mich nämlich auf freien Fuß gestzt und das Strafverfahren gegen mich eingestellt. Ich gehe daher von schwerster Korruption aus.

Das Verfahren ist rein politisch motiviert, da will sich irgend ein ?Typ Witwentröster? Politiker selbst auf die Schulter klopfen dafür Männer wie im Zoo allesamt als potentielle Gewltätter hinzustellen.
Das passt auch zu den inszenierten Übergriffen auf mich zur Provokation von Notwehr.

Ich habe durch eine Reihe von Anzeigen staatsnwaltliche Ermittlungsvefahren angestrengt gegen sämtliche an dieser Schweienrei Beteiligten. Das wird ein Nachspiel haben.


Gruß
 
(Maximilian Bähring)


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