Maximilian Bähring
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Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
- 3. Familiensenat -
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 17. Juni 2014
3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. ? 92 F 493/13 Amtsgericht Bad Homburg
Am
17. Dezember geht mir BeschluSS des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe
vom 13., ausgefertigt am 16. Dezember 2013 zu mit dem Inhalt daß meinem
Ablehnungssantrag gegen Richterin Körner durch Richterin Schramm
nicht sattgegeben werde. Für Richterin Schramm ist es diesem Schreiben
nach unerheblich ob das Fax mit dem ursprünglich verfahrenseröffnenden
Antrag auf Einstweilige Anordnung vom 13. Februar 2012 bei Gericht
verschlampt wurde oder nicht.
IRONIE: Wann die ? wenn man so will ?
Klagschrift das Gericht erreicht hat ist unerheblich deshalb braucht das
Gericht ja auch Jahrzehnte! ENDE IRONIE
Am 30. Januar geht mir
Entscheid des Gerichtes der ? damit er nicht als Urteil mit
Rechtsmitteln ordentlich anfechtbar ist ? BeschluSS vom 23.,
ausgefertigt am 29. Januar 2014 eben dieser Richterin Körner zu. Diese
Richterin Körner war in der Zwischenzeit ? Schreiben trägt Datum des 15.
Dezember 2013 - neuerlich abgelehnt worden, war also zum Zeitpunkt der
Entscheidungsfindung bereits wieder Gegenstand eines neuerlichen
Ablehnunggesuches. IRONIE: Ob und wann diese bei Gericht einging ist
wohl ebenfalls unerheblich. ENDE IRONIE
In dem Beschluss vom
23./29. Januar 2013 jedenfalls behauptet diese dreist lügend ich sei am
25. Oktober 2013 angehört worden durch ersuchten Richter des
Amtsgerichtes Gießen. Diese Anhörung ? so hatte man mir mitgeteilt ?
beziehe sich allein auf meinen Antrag in anderer Sache zu
psych-iatrischer Unterbringung und Begutachtung der Kindesmutter Uta
Riek wegen derer religiösen Wahnvorstellung vom 16. Oktober 2013. Diesen
füge ich in Kopie nochmals bei. Das bezog sich also nicht auf meinen
Anhörungstermin in der Sorgerechtssache der für den 15. November 2013
und nicht Oktober in Gießen anberaumt war. An diesem Datum war ich
längst aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Mein Einspruch
richtete sich gegen vorverurteilende Ortswahl der Vernahme.
Außerdem
hatte ich in weiterem Antrage von selbem Tage beantragt von Anhörung
des Kindes Tabea-Lara Riek abzusehen weil es noch keine 14 Jahre alt
ist.
Und und jetzt kommen wir zu meinem Termin. Ich hatte in
nochmals getrennte Schreiben vom Vortage, dem 15. Oktober 2014 es
abgelehnt in der Sorgrechtssache in Gießen angehört zu werden oder in
Bad Homburg in Handschellen vorgeführt zu werden. Erkennbar hat die
Richterin das Strafverfahren gegen mich - das zustandekam weil ich mich
gegen mich fast zu Tode geprügelt habende Polizeibeamte zur Wehr gesetzt
hatte - mißbraucht um mich gegenüber dem OLG in der getrennt davon
verlaufenden Kindschaftsache zu verleumden. Hierbei wurde die StPO
mißachtet um an ein Gutachten zu gelangen bei dem ich davon ausgehe daß
es gegen Schmiergeld zustande kommen sollte. Außerhalb einer eröffneten
Hauptverhandlung ist keine Beguatchtung vorgesehen auch in der StPO
nicht, zudem hatte ich die schon deshalb Gutatchter abgelehnt weil ich
diese
wegen meiner Verbringung nach Gießen sofort strafangezeigt hatte § 73 StPO ff.. ?/-2-
-2-
Die
Anwältin Asfour ist total irre wahnhaft darauf fixiert mir ein
Gutachten abnötigen zu wollen und zwar mit allen Mitteln und auf
illegalem Wege, denn das Landgericht ist meiner Position gefolgt und
nicht der der Staatsanwaltsschaft und hat es abgelehnt eine
Hauptverhandlung zu eröffnen und somit gibt es auch keinen Grund für
eine - im übrigen im Zuge der Beweiserhebung in der Hauptverhand-lung
und nicht vorher richterlich zu genehmigende - Begutachtung. Deshalb
gehe ich davon aus daß man die Guatchter geschmiert hat um ein ihr
genehmes Gutachten zu erreichen.
Ich unterstelle der Anwältin
Asfour abschichtlich Notwehr provoziert zu haben durch permanente
Begutachtungsversuche. Diese Begutachtungsversuche fußten wiederum auf
der erpresserischen permanenten Falschverdächtigungen von Drogennahme
und aus den bösartigen Verleumdungen der Kindesmutter resultierendem
Niedergang meines Unternehemens und damit verbundem Arbeits-platzverlust
aufgrund dessen man mich für das Arbeistamt und die Rentenkasse
beguatchtet hatte. Dieses (?Hasselbeck?) Gutachten hatte ergeben daß bei
mir alles in Ordnung ist, es liegt bei der Akte.
Allein deshalb sind weitere demütigende Beguatchtungsversuche ein ungeheuerliche Frechheit.
Außerdem
hat man mehrfach versucht mich umzubringen seit ich Sorgerechstantrag
gestellt habe wofür Kindesmutter Riek und ihre Anwältin Asfour als
vermutete treibende Kraft hinter den wieder-holten Angriffen ein
starkes Motiv haben. Ich gehe davon aus man hat gezielt versucht mir aus
provozierter Not-/Abwehr gegen zu diesem ? der Abwehrhandlung - Zwecke
inszenierte Angriffe Gewaltätigkeit zu unterstellen. Unter anderem am
12. und 13. sowie 22. Mai 2014 habe ich das (zur Akte 3 Zs 1795/08
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. an der Pforte der
Generalstaats-anwlatschaft) als ?Versuch der Provokation von Notwehr?
strafangezeigt und prompt wurde ich am 23. Mai 2014 von den
?profilierugssüchtigen WITWENTRÖSTERN? der Stadtpolizei verletzt. In
Putativnotwehr verwechselte ich diese beim Türöffnen mit dem zuvor
erwähnten Angreifer. Die Beamten haben zudem mich ?zusammengeschlagen?
und nicht umgekehrt.
Kurz: man hat mcih wieder und wieder bis
aufs Blut gereizt um Notwehr zu provozieren, mich aufgrund dieser
Notwehr begutachten zu könenn und dann peinlichst genau darauf geachtet
daß nach über anderthalb Jahren Unätigkeit das Gericht in Bad Homburg
auf die Idee kommt mich seltsamerweise genau in dem Moment in dem man
mich in Gießen WEGEN NOTWEHR in Untersuchungshaft festhält PLÖTZLICH UND
AUS HEITEREM HIMMEL AUF EINMAL NACH JAHRELANGEM VERFAHRENSSTILLSTAND
GANZ UNERWARTET Anhörungen im Sorgerechts-verfahren anzuberaumen.
Da ging es um nichts andere als darum mich aufs allerübelste zu verleumden.
Ich
sollte meirn Tochter wie ein Hanibal Lecter vogeführt werden als
Gewlttäter damit die Mutter ihr LÜGENGEBÄUDE aufrecht erhalten und sich
rechtfertigen kann. Ich habe mich absichtlich von der Kidesmutter nicht
zu Zugeständnissen erpressen lassen damit ich später meine Sicht der
Dinge dem Kind gegenüber vertreten kann und mich nicht lügend und die
Wahrheit verbiegend an ihrem Mißbrauch dieser armen Kinderseele
beteilige. Es gibt nur eine Wahrheit und das ist die daß wir uns
getrennt haben nachdem Frau Riek anfing während der Schwangerschaft das
Kind bereits durch eine Sektensimsalabim-Reiki-Geburt medizinsich
unnötig gefährden zu wollen und nachdem sie sich entgegen dem was ihr
der Faruenarzt in meinem beisein gesagt hatte vesrteifte es handle sich
bei dem Kinde nicht um ein Mädchen sondern diese habe eine männliche
Seele im falcchen Körper und es sei die Wiedergeburt der vorherigen
Todgeburt der Kidnesgroßmutter. Aus ihrem religiösen Wahnsystem folget
dann auch später daß sie mich erst als Erzeger des Kidnes angab als es
ums zahlen ging, dann aber dei Geburtsurkunde so verfälschte ? was eine
Starfatat ist (Unterdrückung Vaterschaftsanagbe) ? daß sie mir den
Klagweg verbaute um ein Umgangs oder Sorgercht einzukalgen. Sie wollte
mich von Anfang an aus dem Leben des Kidnes heraushalten und dieses in
die Sekte hienein erziehen womit ich überhaupt nicht enverstanden bin.
Leider haben die Schläfer vom Bundestag über 10 Jahre benötigt um den §
1626a BGB abzuändern .
?/-3-
-3-
Weil ich nämlich
von mir aus den extrem harten Schritt nicht gehen wollte das
Alleinsorgercht für mich zu beantragen weil ich im Gegensatz zu meiner
Ex keine solche menschliche Drecksau bin welche die Trennung auf dem
Rücken des Kindes austrägt und diesem den anderen Elternteil (aus
Paranoia?) vorenthält. Ich habe davon abgesehen Alleinsorgercht
einzureichen um ihr das Sorgercht nicht nehmen zu müssen.
Anhörung
in Gießen habe ich für den (05. oder ? ci habe priobleem in meiner
Abschrift meine handschrift zu entziffern) 15. November mit Schreiben
vom 15. Oktober 2013 abgelehnt was die Richterin ? und daran bemerkt man
daß die selbst entweder überarbeitet oder senil und nicht
zurechnungsfähig ist ? prompt verwechselt mit der Anhörung für das neue
andere Verfahren, das in dem ich dann - in Reaktion auf das
duchschaubare Manöver mich psychiatrisch diffamieren zu wollen
wohlgemerkt ? jetzt eben mal aus gutem Grunde ? immerhin erzieht sie das
Kind täglich und hat nicht wie ich erpressterweise keinerlei Kontakt
zum selben was es unsinnig erscheinen läßt mich zu begutachten nur weil
ich mittels Sorgerecht erreichen will daß das Kind nicht in der Sekte
erzogen wird ? angeregt habe zur Abwechslung sie einmal psychiatrisch zu
durchleuchten, dahingehend ob ihre Erziehung zur Sektenpersönlichkeit
dem Kinde nutzt nämlich.
Ich wußte ja von vornherein daß ich
spätestens nach einer Hauptverhandlung freikommen würde, und deshalb
habe ich gesagt das hat jetzt auch noch die paar Tage Zeit bis ich nicht
durch die Umstände insbesondere den Ort der Vernehmung in ein negatives
Licht gerückt werde sondern alle Anwürfe gleich damit parieren kann daß
sogar das Landgericht in der Strafsache wegen Notwehr meinen
Ausführungen gefolgt ist und nicht etwa weil ich Schuldunfähig wäre
sondern aus der ?Materie? heraus be?Gründe?t.
Dadurch daß man
versucht dem Gericht weiszumachen bei der Anhörung zur psychiatrischen
Begutachtung der Uta Riek am 15. Oktober handle es sich um den gleichen
Termin wie den am 05. November 2013 in der Soregrechtssache sowie durch
mannigfaltige Unterschlagung von Postsachen zur Manipulation der
Gerichtsverfahren. Prompt anch Absagen des Termins hat man mich nämlich
auf freien Fuß gestzt und das Strafverfahren gegen mich eingestellt. Ich
gehe daher von schwerster Korruption aus.
Das Verfahren ist rein
politisch motiviert, da will sich irgend ein ?Typ Witwentröster?
Politiker selbst auf die Schulter klopfen dafür Männer wie im Zoo
allesamt als potentielle Gewltätter hinzustellen.
Das passt auch zu den inszenierten Übergriffen auf mich zur Provokation von Notwehr.
Ich
habe durch eine Reihe von Anzeigen staatsnwaltliche Ermittlungsvefahren
angestrengt gegen sämtliche an dieser Schweienrei Beteiligten. Das wird
ein Nachspiel haben.
Gruß
(Maximilian Bähring)