Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
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Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
- 3. Familiensenat -
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Ich bin für die Gleichberechtigung
(GleichwuErd(t)igkeit jedes Menschen),
Menschenrechte - ohne wenn und
aber also - ich bin ?die Guten?!
Frankfurt a.M., den 12. Juni 2014
3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. ? 92 F 493/13 Amtsgericht Bad Homburg
Was
das Anregen von ?Terror(?)? Gewalt mittels des Einsatzes von
Kriegswaffen gegen eine ? wenn auch bei Manipulationen der Wahlen (durch
Terror(?)) ? gewählte Regierung angeht die ich im letzten Absatz meines
gestrigen Schreibens anregen wollte teile ich mit am 02. April 2014 die
Gebäude der Gerichte für einen NATO-Luftangriff (nach vorheriger
Evakuierung zwecks Vermeidung von Personen-schäden) vorgeschlagen zu
haben sobald der internationale Strafgerichtshof in Den Haag darüber
entschieden hat ob der Übergriff der Polizisten vom 23. Mai 2013 -
nachdem meine Erklärung des Notstands-/Widerstandsfalles oder auch
Bürgerkriegserklärung vom 14./15. April 2012 nachweis-
lich den
deutschen Bundestag erreicht hatte - als Angriff auf die Bundesrepublik
zu werten ist da im vergleichbaren Falle Stauffenberg ja Aufständische
als eine Art zweite Regierung zu betrachten
sind und ähnlich der
Tucholsky Frage ob Soldaten Mörder sind hier geklärt werden muß wessen
Lagers Polizeikräfte gegen wessen Lagers Strafattäter legitimiert sind.
Ich habe auch die UN, der Sprachbarriere halber die Genfer Dependance
angeschrieben. Die Regierung Merkel würde eine Nato-Einsatz gegen sich
als ?Terror-Akt? ansehen, daher sprech ich von Terrorismus. Nicht
umsonst stelle ich die Frage nach der Vergleichbarkeit von dem
Umsturzversuch Stauffenbergs, Hitler-
Attentäter Elser, den
Genralbundesanwalt Buback-Attentätern von der RAF sowie der Wahl der
unbeteiligten zivilen Ziele der Bankiers Ponto und Herrhausen.
Gruß
(Maximilian Bähring) auch der Staatsanwaltschaft, OStA Dr. König zugeleitet