Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
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Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
- 3. Familiensenat -
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 12. Juni 2014
3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.? 92 F 493/13 Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
(zynisch, ironisch): Heil Hitler!
Hiermit
erstatte ich durch Zuleitung einer Kopie dieses Schreibens auch
Strafanzeige wegen Rechts-beugung gegen die Richter am Oberlandesgericht
Knauth, Reitzmann und Dr. Recknagel. Um (weitere) Manipulation der
Verfahrensakte zur Beweismittelverrichtung vorzubeugen beantrage ich die
betreffenden sofort in Untersuchunghaft zu nehmen weil diese sich sonst
absprechen oder dank Amtsgewalt die Beweislage gegen sich manipuliern
könnten!
Inhaltlich möchte ich zum ablehnenden Beschluß des
Oberlandesgerichte Frankfurt a.M. in 3 UF 7014 Oberlandesgericht
Farnkfurt .M, Vorinstanz 92 F 493/13 (SO?)Amtsgericht Bad Homburg auf
mein Ablehnungsgesuch hin, datiert auf den 6. Juni 2014 versehen mit
Anschreiben vom selben Tage und hier durch Niederlegung im Briefkasten
förmlich zugestellt am heutigen 12. Juni 2014 folgendes feststellen:
Ein
Richter Knauth ist im Verfahren 9F 434/902 UG Amtsgericht Bad Homburg
v.d.H. schon einmal mit der Sache betraut gewesen. Der Name ist nicht
häufig wie Müller oder Maier und örtlich Nähe zwischen Frankfurt a.M.
und Bad Homburg v.d. Höhe ist auch gegeben daher gehe ich von
Verwandschafts-verhältnis zwischen Richterin Knauth am Oberlandesgericht
Frankfurt a.M. und Richter Knauth in Bad Homburg v.d. Höhe aus. Und da
besteht ein Interessenskonflikt wenn Richter aus der Vorinstanz oder
sein Clan meint in nächster Instanz gleich auch noch richten zu können.
Man
versucht zudem (Seite 3, zweiter Absatz, 4. Satz: Zitat ?Er wisse nicht
was eigentlich verhandlet würde?) seitens des Senates Eindruck zu
erwecken ich sei verwirrt satt sich einzugestehten daß es das Gericht
selbst ist das permanent schlampt.
Zudem unterstellt man mir
tatsachenignorierend ich sei im Sorgerechstverfahren persönlich angehört
worden: Was die Anhörung durch einen beauftragten Richter Behrendt in
Gießen am 25. Oktober 2013 angeht: ich lehne es als zudem erwiesen
Unschuldiger ab in solcher Umgebung einer forensischen Psychiatrie
befragt zu werden weil die Ortswahl einer Vorveruteilung gleichkommt.
Es
war Nazi-Richter Roland Freisler der den Angeklagten Gürtel und
Hosenträger nicht deshalb abnahm weil sie suizidgefährdet gewesen wären
sondern damit sich die Widerständler die Hosen während der Verhandlung
festhalten mußten was dazu führt daß ein lächerlicher Eindruck enstand.
Genau das geschieht hier. Der Kläger soll absichtlich ehrabschneidend
präsentiert werden.
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Was die
Gießener Anhörung angeht wurde mir gegenüber außerdem behauptet ich
sollte nicht im Verfahren das Sorgerecht betreffend angehört werden
sondern in eienr ganz anderen Sache, weil ich nämlich das Amtsgericht
Bad Homburg v.d. Höhe gebeten hatte gegen Riek ein Betreuungsverfahren
wegen
deren religiösen Wahnes den ich für Kindeswohlgefährdend halte,
einzuleiten. Mir wurde aus-drücklich mitgeteilt ausschleißlich hierzu
würde ich angehört.
Ich habe es dann abgelehnt unter Hinweis auf
die ehrverletzenden und vorverurteilenden Beding-ungen der Anhörung
hierzu - dem Betreuungs-/Unterbringsverfahren gegen die Riek wie gesagt -
nähere Angaben zu machen.
Das habe ich so auch schon als
Einspruch formuliert der hier geflissentlich ignoriert wird. Stattdessen
versteift sich das korrupte (sowas macht doch niemand der nicht
bestochen wurde freiwillig) Gericht dahingehend es seien keine neuen
Erkenntnisse zu erwarten wenn man eine versäumte Anhörung erstmalig (und
nicht etwa wiederholt) tatsächlich anberaumt.
In Verfahren das
einfach so nach Aktenlage enstcheiden wird ist nicht sichergestellt daß
sich die betroffene Person ? und niemand anderes, ein Doopelgänger? zur
Sache äußert. Daher ist mündliche Verhandlung notwendig zur Überprüfung
der Richigkeit der Aktenlage. Ansonsten könnten Anwälte sich einfach
Namen aus demTelefonbuch heraussuchen und Verfahren mit
Phantombeteiligten führen die niemals in Erschienung treten und in
Wirklichkeit gar nicht existieren.
In dem Verfahren wegen Notwehr
gegen prügelnde Polizisten das (zudem unzulässige, ein Gutachten wäre
erst in Hauptverhaandlung zulässig) untersuchungshaftliche Unterbringung
in Gießen betreffend hat das Landgericht es ? nachdem mehrere Fristen
verpennt wurden - abgelehnt Anklage zu erheben weil es den Gutachtern
(die - soviel sei mir erlaubt hinzuzufügen- Gutachten mit dem
Hintergrund der Rache angefertigt hatten nachdem ich sie - die
Gutatchter - strafangezeigt hatte und die deshalb meiner Ansicht nach
befangen waren) nicht gefolgt ist. Man war anders als die Gutachter von
meiner Unschuld überzeugt und ist deren parteiischem Vorbringen (gegen
Bezahlung?) explizit nicht gefolgt.
Zudem gibt es in Rechtstaaten
etwas was sich Zulässigkeit von Beweismitteln nennt und Beweise die
unzulässig sind dürfen nicht beachtet werden. Das wäre so als würde man
nur einen Bildauschnitt aus einem Beweisfoto sehen der so gewählt ist
daß er die Realtiät nicht oder nur verzerrt wiederspiegelt.
Unzulässige
Beweise machen ein Gericht befangen. (der nettes sarkastsiche Satz mit
?die Jury wird diesen Beweis bei der Enstcheidungsfindung ignoriern? in
Spielfilmen)
Versuchten Drogenunterschiebeversuche in Verbindung
mit gleichzeitigen bösartigen Denunziationen und daraufhin erfolgenden
Begutachtungsversuchen (von denen wir eindeutig nachweisen können daß
sie auf das Konto der Rechtsanwältin Dagmar Asfour gehen) führten zu
Notwehr gegen mich prügelnde Polizisten. Diese wollten mich umbringen ?
das ist deshalb nachweislich weil der Polizei und Amts-/ Staatsanwalt
schriftlich vorlag daß ich bei Inhaftierung sofort in den lethalen
Hungerstreik gehen würde. Gegenwehr war notwendig um nicht durch
exzessive Polizeigewalt (ohne deren richterliche Anordnung zudem) zu
Tode zu kommen. Und diese Gegenwehr sollte benutzt werden um nachher im
Sorgerechststreit Gewalttätigkeit unterstellen zu können, ?der hat sich
gegen einen Angriff gewehrt, also ist er gewaltätig?. Zudem wolle Uta
Riek ihren bösartigen Anwurf ich würde Drogen nehmen? sie weiß aus der
Zeit eheähnlicher Lebensgemeinschaft ganz genau daß ich keine nehme,
behauptete dies also absichtlich falsch ? ?beweisen?und durch das
Konstruieren falscher Beweise, also dem vortäuschen der Starftat auch
selbst einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung begegnen!
Wegen
des Angriffes war es zur illegalen durch die ermittelnde
Staatsanwaltschaft nämlich zeilich vor der Hauptverhandlung die nach
StPO erst Beguatchtung erlaubt verursachten Klärung der Schuld-fähigkeit
unnötigeweiser zu psychiatrischer U-Haft gekommen also können wir jetzt
gegenüber Gerichten behaupten ich sei ein ?Gewalttäter aus der
forensischen Psychiatrie?.
?/-3-
-3-
Ich gehe
davon aus daß massiv Schmiergelder an korrupte Beramte geflossen sind
weil so dämlich ein Beamter doch gar nicht sein kann STRAFATEN
VORzuTÄUSCHEN zu versuchen wen er dessen verdächtig ist. Oder doch?
Immerhin geht es ja auch um lange Haftstrafen die ich als Bestrafung der
schwer körperverletzenden Polizisten durchzusetzen versuche die ich
angezeigt habe.
KURZ: Man hat absichtlich exzessive Polizeigewalt
herbeigeführt um dann wegen der Gegenwehr gegen den drohenden Tod
aufgrund derselben unzulässige forensiche Untersuchungshaft angeordent
um dann und das ist der Punkt den Psychiatriekontakt im
Sorgerechtsverfahren verleumderisch gegen mich verwenden zu können.
Das
ist schon deshalb durchsichtig weil ich Mitte Mai 2013 genau mit diesem
Verdacht mehrere Strafnzeiegn bei der Generalstaatsnwaltschaft
abgeliefert habe ?Verdacht der Provokation einer Notwehrstaftat?. Ich
habe die Schweinerei nachweislich vorausgesehen. Alles aktenkundig.
Ich
habe auch keine ?Eigenart? Dinge mehrfach einzureichen, ich führe eine
Gerichtsakte zur Kontrolle bei der Generalstaatsanwalstchaft doppelt
weil in den Verfahren der Vergangenheit mehrfach ganze
Akten-bestandteile verloren gegangen sind, Anräge ignoriert wurden
monatelang in irgendwelchen dunklen Kanälen zum Teil nicht
wiederauffindbar verschwanden. Dann hat man auch noch mutmaßlich
versucht über vormundschaftliche Betreuungs- oder Pfändungsvesuche meine
Kopien der Akten unter Kontrolle gegnerischer Verfahrensparteien zu
bringen. Damit hätte gegnerische Anwältin auch noch die Klägerakten in
der Hand gehabt und vernichten können.
Jetzt kommen wir zu den
Richtern Dr. Fritz und Reitzmann. Die tauschen ? genau wie bei meiner
Begutachtung ? beim Befangenheitsantrag aus wofür der Antragsteller mit
welchem Ergebnis diffamiert werden soll wobei ich davon ausgehen mußte
das der über das Befangeheitsgesuch entscheidende Richter wieder dem
Senat angehören wird. Genau deshalb sind Befangenheitsantrag und
Antragsbegründung normalerweise getrennt voneinander zu behandeln. Damit
der beanstandete Inhalt der Befangenheit nicht zur Befangenheit eines
neuen Richters führt der ihn dann eventueller-weise bei den Akten hat
was dann bei erfolgreichem Ablehungsgesuch zu (?von beanstandeten
unzuässigen Beweisen gesäuberte Akten?) führt. In Amerika soll man dem
Fernsehen nach Jurys regelrecht isolieren um Rechtsfindung trotz
medialer parteiischer Berichtersattung zu ermöglichen wie im Falle
Christian Wulff beispielsweise.
Genau ihr rechten BEHINDERTEN-
und JUDENHASSER aus dem Oberlandesgerichstberzir Frankfurt a.M. habt der
organisierten Menschenhandel- und Drogen-Mafia erlaubt Bill Clinton,
pardon Michel Friedmann auf ähnliche Weise zu diffamieren. Ich hoffe
eure Kidner vergiftet jemand, schlägt Sie zusammen oder bringt sie unter
Folter und fürchterlichen Qualen zu Tode und ich bete zudem daß eure
Kidner gegen ihren willen religiösen Riten ausgestezt (beschnitten
werden) und daß ihr Eure Kidner die nächsten 14 Jahre nicht zu Gesicht
bekommt. Jeder Terrorist der wie einst Elser gegen die deutsche Justiz
und Polizei und den menschenrechstverachtenden Gestzgebungsapparat bombt
ist ein Vorbild für mich geworden. Meine Position als aufständische
Bürgerkriegspartei erlaubt mir gewaltsam gegen die PENNER die 10 Jahre
lang verschlafen haben Gesetze an EU- udn UN-Menshcnrechte anzupassen
oder Recht zu sprechen oder durchzusetzen vorzugehen und ich überlege
von meine daraus erwachsenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen denn
Gerichte in Deutschland ignorieren und missbrauchen das Recht obgleich
sie an dieses gebunden sind. Da rechtliche Abhilfe auch nach fast 14
Jahren nicht zu erwarten ist kündige ich an bei entsprechender Stelle
anzuregen daß man die Richter im Rahmen eines terroristischen Angriffes
zu Tode bringt. Auch einen Hitler hat man nur dadurch beseitigen können
ihn wegzubomben.
Gruß
(Maximilian Bähring)