Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
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Deutscher Bundestag
- Petitionsauschuß -
Plazt der Republik 1
D-11011 Berlin
Frankfurt a.M., den 10. Juni 2014
Jugendamt
läßt afrikanisches Naturreligion-Kind in seiner Obhut durch
Adoptiveltern christlich taufen Pet 4-18-07-40326-007577 Todestrafe bei
Sorgerechts - Mißbrauch zur religiösen Eingemeindung eines Kindes
(Adoptionen durch christliche Sketen beispielsweise) Vereitelung des
Umgangsrechtes der wirklichen Eltern (sagen wir Moslems, Hindus oder
Budhisten) mit dem Kind damit falsche Ersatzeltern es entgegen der
religiösen Überzeugungen der wirklichen Eletern religiös gegen deren
Willen erziehen können ? nennen wir es Kidnesentführung aus religösen
Motien ? i.V.m: sog. finaler Rettungsschuß
Es ist gelogen daß der
Bundestag einem nicht helfen kann. Er kann nämlich einfach ein Gesetz
ändern an das sich dann nach Artikel 1 und Artikel 20 Grundgesetz
(Bindung an (menschen-) Recht sowie Bindung der rechtssprechenden Gewalt
an Menschenrecht und Gesetz) ein Gericht halten müsste. Das Grundgesetz
kann ? was die sogenannte ?Ewigkeitsagarantie? (Art 146 GG) angeht -
sogar komplett durch eine andere Verfassung ersetzt werden wenn das
deutsche Volk (Volks- oder besser ?Biodeutsche?und ?Passdeutsche?) das
mehrheitlich so will. Der Bund ist Nato Mitglied und nicht die
Bundesländer (Art 79 GG) und durch den Beitritt der DDR-Bundesländer ist
auch die territoriale Integrität dahingehend (nur expansiv) geändert
daß beispielsweise das polnische Schlesien und Pommern der BRD als
Provinzen wieder beitreten dürften.
Zudem fordere ich kein
Umgangsrecht sondern Einführung der Todesstarfe bei
Umgangsvereitelung.Dieses Anliegen ist durch einfache
Verfassungsänderung zu erreichen, denn die Todesstrafe verstößt
an
und für sich nicht gegen die Menschenrechte. Töten ? auch Unschuldiger
auf staatliches betreiben hin ebensowenig, ansonsten wäre die Bundeswehr
verfassungswidrig. Auch die Teile der deutschen Bevölkerung die Adolf
Hitler nicht gewählt haben waren vollkommen zu Recht Ziele der Tötung
durch die Allierten und zwar weil sie Deutsche waren und zwar auch dann
wenn sie keine Nazis waren. Man kann getötet werden weil man Deutscher
ist, wenn sich Deutschland im Kriege befindet und zwar vollkommen
unabhängig davon ob man mit der Regierung die den Krieg führt
einverstanden ist oder nicht. Hundert-tausende Sozialdemokarten die
gegen Adolf Hitler waren wurden trotzdem von den Alliierten im Feld oder
durch die Bombardements der Zivilbevölkerung umgebracht.
Wen
der katholische Papst hier in Hubscrauber steigt und von dort Menschen
anderer Religionen gegen deren Willen durch Berieselung mit Weihwasser
zwangstauft (Regen segnen) stellt das genau wie die Judenverfolgung eine
massive Verletzung der Religionsfreiheit mit Mißachtung der religiösen
Ansichten des Andersgläubigen dar. Kinder gegen den Willen deren Väter
rituellen religiösen pseudomedizinischen Kulten auszusetzen (Reiki) ist
somit völkerrechtlich betarchtet ein eindeutig aggressiver Akt der Krieg
als Gegenwehr legitimiert sonst wären die Allierten (nicht die
Amerikaner, Engländer oder Franzosen, die Russen) Kriegsverbrecher
(Arbeitslager / Gulags an für sich können ja nicht der Gurnd gewesen
sein). Behindertes Leben darf ja auch heute noch straffreiER
euthanasiert werden als ?normales? (§ 218 StGB).
Gruß
(Maximilian Bähring)