Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
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Staatsanwaltschaft Mainz
z.Hd. Oberstaatswnältin Keller
Ernst-Ludwig-Straße 7
D-10559 Berlin
Frankfurt a.M., den 16. Mai 2014
3113 Js 13361/14 Staatsanwaltschaft Mainz
Belluth/Maischberger Volksverhetzung - Beschwerde
Sehr geehrtes Fräulein Oberstaatsawältin Keller,
soeben,
am 16. Mai 2014 mittags errreicht mich mit einafcher Post ihr
Eisntllungsbescheid in oben, genannter Sache datiert auf den 09. Mai
2014 Frankierstempel des 15. Mai 2014!
Ich störe mich ein wenig
an der Formulierung am Ende des ersten Absatzes ihres Schreibens nach
welchem die Mutter ihr Kind ? so wörtlich - ?AUF GRUND? einer
psychsichen Ekrankung ihr Kind getötet habe. Ich gehe mal davon aus daß
Sie nicht in den Kpf der Täterin hineinschauen können, insbesondere
nicht rückwirkend zum Tatzeitpunkt. Hierfür müßten Sie ja sämtliche
Gedanken/Ideen der Frau lesen können und zudem vorratsdatenspeichern,
damit Sie für den relativ unvorhersehbaren Fall einer späteren Tat dann
wirklich den Nachweis erbringen könnten. Jetzt machen Sie sogar mir
Angst. Kann die Polizei ?Gedanken? lesen? Und: Werden die gespeichert um
im Falle einer Tat später dann ?ähnlich wie bei einem
Überwach-ungsvideo sozusagen zurückgespult und eingesehen werden zu
können? Und wenn ja, ist das
mit dem Grundgesetz vereinbar oder
einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung? Oder wird so - dank der
Fähigkeiten einzelner Gedanken zu lesen und aufzuzeichen - aus der
Demokratie ein totalitärer Überwachungs- und Polizeistaat? Ich dachte
immer so etwas gäbe es nur in Filmen
wie ?Minority Report? oder Büchern wie ?1984?.
Nun,
ich will weiter Beschwerdeeinreichung abhängig machen von einem
wissenschaftlichen Experiment. Und zwar möchte ich zwei Gruppen denen
der Inhalt des jeweiligen Filmes nicht bekannt ist die Frage stellen ob
sie psychisch Kranke / geistig behinderte Eltern für gefährlich
halten
und zwar direkt nach dem die ein Gruppe den Film ?Forrerst Gump?
gesehen hat und die andere Gruppe den Film ?Butterfly Effect?. Ich hoffe
beide sind Ihnen geläufig. Sollten die Ergebnisse entgegen meiner
Hypothese so ausfallen daß die Probanden der ?Butterfly Effect?
Gruppe
geistig behinderte / psychsich Kranke für NICHT gefährlicher einstufen
als jene Probanden die ?Forrest Gump? gesehen haben würde ich
Verfahrenseinstellung zustimmen.
Ich bitte auch um Beiziehung der Akte 252 UJs 376/14 der Staatsanwaltschaft in Berlin.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)