Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: 069/1367-2100
Herrn Oberstaatsanwalt
Dr. König mittels
Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 15. Mai 2014
Ihnen in Kopie überlassenes Schreiben an meinen Rechtsanwalt Stefan Bonn vom 14. Mai 2014!
Strafanzeige wegen des Versuches der Generierung unnötiger Inkassogebühren
Sehr geehrter Herr Dr. König,
Führen sie ein Haushaltsbuch? In dem Sie über alle Einnahmen und Ausgaben Buch führen? Nein?
Nun,
ich verrechne auch nicht jede 10 Cent die ich für einen Kaugummi
ausgebe. Und findige Inkasso-unternehmer Unternehmen der
Finanz-Verleumdungsindustrie haben nun eine Möglichkeit gefunden ganz
viel ?Kleinvieh-Mist?-Inkasso-Aufträge zu ergattern an denen sie sich
eien goldene / gepuderte Nase verdienen. Auf meiner Meinung nach
kriminelle Art und Weise, und das geht so: Ich biete EC-Kartenzahlungen
auch dann an wenn mein EC-Cash Terminal offline ist, also keine
Verbindung zum Bankrechner aufbauen kann. Bei jeder online-Verbindung
kann ich ja abfragen ob noch genügend Geld auf dem Käufer-Konto ist um
dem Verkäufer den Betrag gutzuschreiben. Ist es bei einem
durchschnittlichen oder schlimmer noch sanktionierten
H(artz)IV-Empfänger Monatsende dann ist meist wirklich und in Echt gar
kein Geld mehr vorhanden auf dem Konto. Und überziehen dürfen die es
auch nicht. Überziehungskredite gewährt die Bank allenfalls wenn auf
einem Guthabenkonto zu jedem Quartalsabschluß die Bankgebühren fällig
werden, dann rauscht auch ein auf Guthabenbasis geführtes
pfändungsfreies Sozialleistungskonto gerne mal ins Minus. Zurück zu
unserem Sozialfall. Dieser geht nun am 20. eines Monats einkaufen und
versucht mit Karte zu bezahlen, hat aber auch noch Bargeld dabei.
Obgleich der Kontostand bei der Bank gerade auf 5,00 ?uro Guthaben steht
erlaubt das Terminal die Zahlung von 5,01 ?uro. Mit dem 10 ?uro Schein
den der H(artz)IV Empfänger neben der EC-Karte auch noch in der Tasche
hat hätte er also auf jeden Fall bezahlen können, wenn das Terminal die
Kartenzahlung nicht freigegegeben hätte. Das wird jetzt wichtig, denn
die Kartenzahlung ?bounct? ja drei oder vier Tage später, sie kommt also
zurück weil nicht genügend Deckung vorhanden ist. Und dann wollen
irgendwelche Inkassobüros saftige Gebühren von weit über 10 ?uro dafür
eine Forderung nochmals abzubuchen. Obgleich das Verschulden bei der
fehlerhaften Freigabe eines Betrages der gar nicht auf dem Konto ist
seitens der Bank liegt. Ist das Betrug zugunsten der Inkassobranche die
von sowas lebt? Nehemn wir noch einen zweiten Fall. Hier bucht mein
Handy-Telefonie-Anbieter Fonic für sein Prepaid Guthaben ? wenn man das
mit SMS/im Internet bestellt ? die ?Aufladung? des Guthabens vom
Bankkonto ab. Man macht solch eine Aufladung zum Monatsanfang und wenn
man Pech hat kommt es aber erst Ende des Monats zur Valuta also erst
nach Tagen wird das Konto wirklich belastet. Auch hier gilt: Die Bank
hat die Lastschrift erstmal erlaubt, dann gewartet bis kein Geld mehr
auf dem Konto ist und dann erst die Lastschrift wertgestellt. Die Bank,
welche ja definitiv wissen mußte daß noch ein bestimmter Geld-betrag
abgebucht wird, hat einfach trotzdem noch wohlwissend zukünftiger
Belastung durch die zurückgehaltene Lastschrift noch andere Auszahlungen
vorgenommen um dann die Latschrift nachträglich wegen mangelnder
Deckung zurückzugeben. Ich führe keine ?zweiten? Bücher wie ein mafiöser
Wettbürobuchmacher, ich überlasse das Verzeichnen von Gut- und
Lastschriften auf meinem Bankkonto, die Führung des Kontos, dem
Bankrechner. Ich gehe daher davon aus daß ich, zumindest wenn ich ins
Online-Banking schaue, oder am Geldautomaten Geld ziehe oder den Stand
abfrage realtime angezeigt bekomme wie mein Kontostand ist.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
Anlagen: nur in der Version per Brief (nicht per Fax) Nachweise