Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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http://www.reiki-direkt.de/huessner/
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: 069/1367-2100
Herrn Oberstaatsanwalt
Dr. König mittels
Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 13. Mai 2014
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Einschüchterung zur Aussageuntrückung
unter anderem auch in Sachen sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Hett)
hier: Nachtrag zu meiner Anzeige vom 12. Mai 2014
es
gab da ja auch noch die Strafnazeigen gegen die Staatsanwälte unter
anderem einen Herrn Wegerich eine Frau Slamka, und zwar wegen Nötigung
zur Begutachtung bei fehlendem Richter-vorbehalt und
Ablehnungsmöglichkeit was das ?Gutachten Dr. Staud? angeht welche die
StPO in § 73, respektive § 74 vorsieht. Zudem hat das
Bundesverfassunsggericht in - 2 BvR 1523/01 ? geurteilt daß es eine
Verletzung des Grundrechtes der freien Perönlichkeitsentfaltung
darstellen kann unvehältnismäßig vom § 81 StPO Gebrauch zu machen.
Was
das Buchstabenverwechseln (Ladung Dr. Staud) angeht: die erste Person
die das lustig fand daß Wörter, hier ganz konkret ?Reiki? (Sekte) und
?Riek? (Familienname) - ähnliche Buchstaben enthalten war übrigens Jutta
Riek, die Mutter der Mutter meiner Tochter Tabea-Lara, Uta Riek.
Erstmalig ist sowas gerichtlich und massiv in Erscheinung getreten bei
Dr. jur P. Finger, Frankfurt a.M. meinem Anwalt im
Umgangsrechtsverfahren 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg v.d. H. Weil
dieser meinte die Asfozrs könnten ihre Kanzlei schließen udn 14 Tage in
den Urlaub fahren ohne eine Vetrterung ebnenenn zu müssen. Da cih mcir
das ? bei Vorliegen eines Antrages auf Erlaß einer Einst-weiligen
Anordnung der so blockiert wurde - nicht vorstellen konnte habe ich
recherchiert und die Vertreterpflicht nach § 53 BRAO gefunden. Abends
traf ich zufällig noch meinen Bekannten, Rechts-anwalt C.J. Exner der im
Gespräch zustimmte diese Vorschrift würde im geschilderten Falle
Anwend-barkeit finden. Daraufhin habe ich Dr. Finger angeschrieben und
dieser ? siehe Anlage - reagierte extrem pampig mit § 53 BRA-G-O sei
nicht einshclägig, er verwechselte also Bundesrechtsanwalts-ordnung, das
(Berufs-)Stand(e)srecht und Vergütungsgesetz,
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.
Auch verwechselte Dr. Finger mit
Sopezailgebiet Familienrecht die Paragraphen für das Umgangs-recht vor
und nach der Reform. Als ich am 03. Februar 2003 aus der Kirche austrat
übertrug dann eine JAe Lempp faslch meine Hausnummer aus dem
Personalausweis in die Urkunde.
Und den kapitalsten Bock in
dieser hinsicht schoß dann das Bürgeramt auf der Zeil in Frankfurt a.M.
bei meiner Ummeldung nach Frankfurt a.M. die aus der Hölderlinstraße 4
eine 4 05 machte was dazu führte daß mich keine
Wahlbenachrichtigungs- und Berechtigungspostkarten erreichten (nur die
Post vom Finanzamt kam seltsamerweise trotzdem an). Sehr geärgert hat
mich auch noch daß die Frank-furter Sparkasse 1822 mich BOEHRING
schrieb, fast wie den Nazi H.GOERING. In 31 C 1784/11 (17)
Amtsgericht Frankfurt a.M. wegen Hacks eines gemieteten
Internet-VServers in Nürnberg gingen mir sorgar Postzustellurkunden für
?Justizbehörden/ein Amstgericht Frankfurt a.M.? in Nürnberg zu.
Mit freundlichem Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)