Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
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Amtsgericht
- Gerichtskasse -
Heiligkreuzgasse 34
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 19. April 2014
Einspruch 992 BS 7/13 002 (201) Amtsgericht Frankfurt a. M.
Kassenzeichen 1605 490 2017 Gerichtskasse Frankfurt a.M.
Maximilian Bähring gegen mehrere prügelnde Polizeibeamte
Soeben,
19. April 2014 erreicht mich im Briefkasten ? wohl durch Niederlegung ?
Kostenrechnung für einen Vorschuß zwecks Eröffnung eines Verfahrens was
für mich Anlaß am 21. Februar 2014 mittels Staatsanwalstchaft war zur
Anregung einer dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen
Anstalt des ganz offensichtlich größenwahnsinnigen Richters Pulch der es
versäumt hat anläßlich des Einganges meiner Privatklage wie von mir
angefordert und des Doppelbestrafungsverbotes wegen zu überprüfen ob die
Amts- oder Staatsanwaltschaft bereits gegen die prügelgeilen
Beamten ermittelt was das Privatklageverfahren überflüssig gemacht
hätte. An am 04. März 2014 bei der Staats-anwaltschaft Frankfurt
ausgehängenden Plakate wegen kursierender falscher Kostenrechnungen
(siehe oben rechts) darf ich außerdem erinnern.
Daher nach § 158 StPO zur sofortigen Weiterleitung an den Staatsanwalt:
Ich
ersatte Strafanzeige wegen des dringeden Tatverdachtes des
Vorschußbetruges und des Versuches der Einschüchterung zu
Strafanzeigeunterlassung gegen den Richter Pulch. Ich denke nicht daß es
möglich ist in einem nicht abgeschlossenen Verfahren Zahlungen zu
veranlassen die den Ausgang des Verfahrens gefährden. Die nach dem
Krähenprinzip (die eine dersleben hackt der anderen kein Auge aus)
agierenden bis auf die Knochen korrupten Beamten versuchen hier ihre
Bestrafung zu vereiteln indem Sie versuchen den geschädigten
Anzeigeerstattern Geld für die für jedermann kostenfreie Strafverfolgung
abzunehmen und zwar indem Sie sich auf allen wegen außer der
Privatklage gegen Vorauskasse entgegen jeder gesetzlichen Vorschrift
weigern solche Strafverfolgung aufzunehmen.
Zudem wurde das Schreiben
zu einer Gebühr von 10,50 Euro niedergelegt satt mit der einfachen
Briefpost versendet. Das zahle ich schon mal definitiv nicht, im
Gegenteil, ich ersatte Starfanzeige wegen des Betrugsversuches der
Generierung von Einnahmen durch den teuerstdenkbaren statt des
vorgeschriebenen günstigst möglichen Versandweges. Kosten gering zu
halten ist etwas das das Gericht stets ignoriert auch wenn es um
Anwaltsgebühren geht wo kein Anwaltszwang herrscht.
Sie sind
eine Schande für ihren Berufsstand! Bevor ich das zahle spende ich
lieber Geld an Al-Qaida damit um mich an ihren im Auslandseinsatz
befindlichen ?Kollegen? - nach dem von Ihnen gewählten Krähenprinzip ?
satt an Ihnen direkt schadlos halten.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)