05.02.2014 01:15 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/75641088706

Petition zum § 1626a BGB

Der europäische Gerichtshof hatte ebenso wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich angemahnt daß Kindsväter - anders als - bisher gegen den Willen der Kindesmutter ein Sorgerecht erhalten sollen wenn sie das beantragen.

In seiner unendlichen Langsamkeit und Schlamperei, immerhin hatte das Bundesverfassungsgericht das schon 2003 auf dessen Agenda gesetzt,  hat der Deutsche Bundestag eine skandalöse Neueregelung des § 1626a (2) BGB geschaffen.

Nach dieser erhält der Vater das Sorgerecht auf Antrag, wenn dem keine Kindeswohlgefährung entgegensteht. ?Kindeswohlgefährdende Gründe? die gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen darf allein die Kindesmutter vorbringen, eine vergleichbare Anhörung dritetr, beispielsweise des Jugendamtes ist gar nicht vorgesehen.

Damit ist das Ziel eine verfassungs- und menschenrechtskonforme Regelung zu schaffen verfehlt.

Vortragsrecht des ?anderen Elternteils? ist eine erneute Ungleichbehandlung vor dem Gesetz.

 ?Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können ? wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.?

Dem Kindesvater steht bei der Erlangung der Alleinsorge durch die Mutter § 1626a (3) BGB kein entsprechendes Votrags - besser VETO - recht zu, er muß den Weg des § 1666 BGB beschreiten. Regelung führt lediglich daß es zu unsäglichen Verleumdungskampagnen vor Gericht kommt! In meinem Falle hat das dazu geführt daß die gegnerische Anwältin mich hat zusammenschlagen lassen und meine Notwehr hiergegen als Gewalttätgkeit werten lassen. Gesetzgeberische Absicht?


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[1] http://40.media.tumblr.com/6c684b2d4f2dd8d2831610ec994a3b73/tumblr_n0i0t1TVMM1sofvubo1_1280.jpg