ALLAH HÖCHSTPERSÖNLICH IST DER ERZEUGER!
Meine ANZEIGE gegen Brigitte Zypries WEGEN VOLKSVERHETZUNG - sie
hat Frauen dahingehend gegen die Väter ihrer Kinder aufgehetzt daß
diese als minderwertiger Elternteil nicht wissen drüften ob sie
tatsächlich der Vater eines Kidnes sind - war ZUERST DA, das andere ist mutmaßlich darauf zurückzuführender Racheakt von Feministinnen/Emanzen.
http://www.google.de/search?q=zypries+vaterschaft+strafe
http://take-ca.re/nazisrtf2.htm oder http://nazis.dynip.name
Aus
eheähnlicher Lebenspartnerschaft geht ein gemeinsames Kind hervor.
Kindes-mutter ist Mitglied einer pseudomedizinischen Sekte (?Reiki?) der
Großmutter die ?Heilen durch Hand-auflegen? betreibt. (http://reiki-direkt.de/huessner/ oder http://take-ca.re/huessner/)
Vater will nicht daß das Kind im Sinne der Sekte erzogen wird. Mutter
verweigert Sorgerechtserklärung für das Kind abzugeben um Vater daran zu
hindern Religion oder schulmedizinische Behandlung für das Kind
durchzusetzen. Daraufhin erfolgt aufgrund dieses Vertrauensbruches
Trennung.
Nach der Geburt will der Vater Umgang mit seinem Kind
haben, es also besuchen oder daß es ihn besucht! Um das zu verhindern
gibt die Mutter an er sei gar nicht Vater des eigenen Kindes,
wohl-gemerkt nachdem sie ihn vorher urkundlich beim Jugendamt als Vater
angegeben hat um Unterhalt kassieren zu können.
http://take-ca.re/ja.htm
(Den
hätte der Vater vermeiden können wenn es zu einer sogenannten
Residenzlösung gekommen wäre, also bei vollem Sorg- und Umgangsrecht des
Vaters das Kind zwischen den Elternteilen ?gependelt? wäre,
beispielsweise jede gerade Woche bei Papa, jede ungerade Woche bei
Mama). Hierfür hat der Vater sogar noch jahrelang große Wohnung
vorgehalten während er Gerichtsentscheidungen abwarten mußte. Da so
zudem identischer finanzieller Erziehungsaufwand für beide Elternteile
entsteht wäre Unterhaltspflicht weggefallen.
http://take-ca.re/ug.htm
Resultat der Familienpolitik unsrer ReGIERung
Frau
verweigert Umgang (das sind Besuche vom Kind bei seinem Vater), sucht
sich neuen Kerl, der bekommt das Umgangsrecht anstatt des Vaters. Der
Vater bekommt dann auch kein Sorgerecht.
Grund: Man hat das
SOZIAL-FAMILIÄRE VERHÄLTNIS zwischen Kind und Bezugspersonen eingeführt.
Damit bekommen alle (auch die kurzlebigen) Bettgeschichten der Mutter
wenn diese nichts dagegen hat von rechts wegen Umgangsbefugnisse mit dem
Kind.
Der muß sich, nach der Neuregelung des § 1626a BGB anders
als die Frau, - Wohlverhalten - wenn er das Sorgerecht haben will. Hat
diese - beispielsweise als Alkoholikerin beim Stillen die ?Titte voll
Hardenberg? oder schädigt das Kind - dann gilt kein Kindeswohlvorbehalt,
keine Kindeswohlprüfung, dann muß ein Verfahren zur Aberkennung des
Sorgerechtes eingeleitet werden § 1666 BGB.
Ungleichbehandlung aus Gründen des Geschlechtes vor dem Gesetz! Menschenrecht!
gedacht
war: Geht die Frau fremd dann soll der Ehemann - auch wenn er nicht
leiblicher/biologischer/genetischer, kurz: der - Vater eines Kindes ist
dieses großziehen. Damit sollte eine bestehende Ehe (mit Familie also
Kindern) geschützt werden. Der Ehemann sollte finanziell für das
Fremdgehen seiner Frau haften. Geht allerdings der Ehemann fremd so hat
er für seinen eigenen Fehltritt zu haften, denn da gelten so lustige
Regelungen wie Vaterschaftsvermutung beim Unterhalt.