Nochmal wegen Einzugsermächtigung:
Man
müßte mal sowas einführen wie eine ?limitierte Abbuchung?. So daß man
Lieferanten bei Streitigkeiten - ähnlich einer Mietkürzung - das
Abbuchen einer Teilzahlung zugesteht - den strittigen Betrag jedoch
aussetzt bis zu einem Schlichterspruch oder ?Bin ich Fe__??
GE_ICHTSURTEIL.
http://www.frau-shopping.de/wp-content/uploads/2012/08/dickmanns-zuckergesichter.jpg
http://www.einstein-online.info/vertiefung/TraegeSchwere/?set_language=de