Frankfurt a.M., den 09. Dezember 2013
Verfassungsbeschwerde Art. 19 Abs. 4 GG
3 Ws 1170/13 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Verletzung der Rechtsweggarantie)
Soeben
erreicht mich Beschluss in vorbezeichneter Angelegenheit datiert auf
den 05. Dezember 2013 mit Begleitschreiben vom selben Tage und,
Rekordtempo, am selben Tage ausgefertigt.
Es kann ja wohl nicht
angehen das Ermittlungsrichterin zusammen mit der Staatsanwaltschaft
einen Verteidiger bestellt mit dem diese ? also die Verfahrensgegnerin
Staatsanwaltschaft arbeiten will ? nicht aber ich.
Nicht nur daß
sich Richterin (am Land- oder doch Amts?- gericht oder ist das wieder
eine andere) Simon angemaßt hat Fristerfordernis des §118 (5) StPO
nicht einzuhalten, nein man fühlt sich ? nur getroffene Hunde bellen -
seitens des Oberlandesgerichtes auch angegriffen wenn auf Untätigkeit
und über-lange Verfahrensdauern hin Beschwerden ergehen! Liegt das daran
daß Oberlandesgerichtsrichter Pohl verwandt ist mit dem Herrn Pohl von
der Uni-Klinik Frankfurt a.M. der mutmaßlich an der Konstablerwache
Plakate klebte?
Zudem meinen die Richter Atheisten wie mich
dadurch provozieren zu dürfen indem sie deutlich machen daß sie an
jungfräuliche Empfängnisse glauben indem sie sich Christbäume in die
Foyers der Gerichte stellen. Das verletzt mich in meinem Grundrecht auf
negative Religionsfreiheit ? also Religions-losigkeit ebenso wie es eine
Verschwendung von Steuergeldern darstellt.
Insbesondere ist das
deshalb bitter weil ich als erster Vater in der bundes-deutschen
Rechtssprechung gegen die Mär von der ?jungfräulichen unbe-fleckten
Empfängnis? ? zentralem Dogma der christlichen Religion - geklagt habe
und die Mutter meiner Tochter (eheähnlichen Lebensgemeinschaft)
gerichtlich zum Vaterschaftstest gezwungen habe nachdem diese versucht
hatte mit über das Nichtleisten der Unterschrift auf der
Vaterschaftsanerkennungsurkunde und die prozessbetrügerische
Falschangabe ich sei nur MÖGLICHERWEISE der Vater des Kindes meine
Vaterschaft de jure streitig zu machen um so ? mittels de facto aber
nicht de jure existenter Vaterschaft - zu verhindern daß ich Umgangs-
oder Sorgerecht beim Kind durchsetzen konnte. ( 9 F 104/01 KI
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, 3 WF 174/01 Oberlandesgericht
Frankfurt a.M., s.a. http://take-ca.re/af.htm ).
Zudem
verletzt es mein Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz als Vater und
in meinem Grund-recht auf Achtung und Schutz der biologischen Familie /
leiblichen Vaterschaft die anders als ein Trauschein ? die einzige
unaufhebbare und damit stabile Verbindung zwischen Kind und Elternteil
(oder wollen sie ernsthaft bei einer Scheidung oder Trennung die Gene
aus den Kindern extrahieren) darstellt.
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Hier
zeigt die Justiz deutlich daß sie nicht blind ist was das Ansehen der
Religion angeht. Zuletzt war religiöse Verfolgung von 1933 ? 1945
Menschenrechtsverbrechen der Nationalsozialistischen Justiz.
Für
religiöse Symbolik ? die allen nicht Christen, also Hindus, Buddhisten,
Moslems UND JUDEN klarmachen soll wer hier Recht spricht ? nämlich
irgendwelche Jesus-Freaks und nicht sich einem säkularen Staat
verpflichtet fühlende Staatsdiener - ist Geld da.
Das
Geld das fehlt (siehe 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
a.M.) wenn man sich weigert hungernden Menschen durch vorenthalten von
Prozesskostenhilfe oder Rechtsberatungs-
hilfescheine den Klageweg zu
eröffnen um gegen die Jobcenter ihr Grundrecht auf angemessene
Ernährung aus Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel
25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
geltend zu machen.
Man hätte das Geld der ? auch atheistischen
oder nicht-christlichen ? Steuerzahler auch dahingehend besser verwenden
können die Anfangs erwähnte Beschwerdeentscheidung wegen Untätigkeit
und Verfahrensdauer gerichtskostenfrei ergehen zu lassen satt H(artz)IV ?
Empfängern auch noch Gerichtskosten aufzuhalsen.
Wegbeschreibungs-Flyer
mit Straßenkarten drucken welche denjenigen Obdachlosen und Bettlern
auf der Zeil (die ihre Tätigkeit mit ?für Essen? Schildern nachgehen)
aufzeigen wo sie in der Nähe umsonst essen können - oder übernachten -
läge auch im bereich sinnvollerer Mittelverwendung.
Gru&SZlig;
(Maximilian - ?Ebenezer Scrooge? - Bähring)