HOMO-Ehe mit ADOPTIONSRECHT und DOPPELPASS!
http://www.pi-news.net/2013/11/koalitionsvertrag-da-doppelpas-und-homoehe/#more-372648
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Ach ja: schon wieder so eine LÜGE!
http://www.stephan-thomae.de/content/umgangsrecht-f%C3%BCr-leibliche-v%C3%A4ter-geht-ins-kabinett
?Bislang
steht dem biologischen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht nur zu, wenn
ihn mit seinem Kind bereits eine enge persönliche Beziehung verbindet. ?
Das
Umgangsrecht stand dem leiblichen Vater schon immer zu und auch gegen
den WIllen der Kindesmutter konnte schon 2000 auf Vaterschaft geklagt
werden (3 WF174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. - http://take-ca.re). Voraussetzung war allein ein nicht kollidierendes Vaterschaftsverhältnis aus einer bestehenden Ehe heraus!
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/20120529_Neues_Umgangsrecht_staerkt_Rechte_leiblicher_Vaeter.html
FALSCH. Der §1684 BGB regelt kein Umgangsrecht für (rechtliche) NICHTVÄTER Das tut der § 1685 BGB! Das meint Thomae eigentlich!
http://dejure.org/gesetze/BGB/1685.html
Und
da ist das an das Kindeswohl gebunden. Da bedeutet: torpediert der
(neue) Mann der Ex den Umgang (§ 1684 (4) BGB) so führt das zum
Umgangsrechtsentzug. Der Umgang mit dem leiblichen Vater dient IMMER dem Kindswohl.
Das liegt daran daß Frauen zwar ihre Männer wechseln wie die Hemd-blus-en sich dadurch aber für das Kind durch solch herumHURErei (deifiniert als Mehrverkehr bei Geldforderung (Unterhalt) im Zusammenhang für sexuelle Gefälligkeiten) nicht ändert wer sein Vater ist.
Nur
weil die Schlampen von Müttern alle paar Tage/Wochen/Monate/Jahre neue
Stecher haben bedeutet das nicht daß diese ein Umgangsrecht mit dem Kind
haben. SOHERUM, NICHT ANDERS.
Ihnen fehlt hierzu das
notwendige Merkmal DAUERHAFTE Bindung wie in den GENEN die man nicht
einfach mal per Schriftstück/Urkunde verändern kann.
Das dürfte auch sein was die Katholiken mit ihrer Familienpolitik eigentlich meinen: die BIOLOGISCHE Familie die zwischen zwei heterosexuellen Partnern dadurch (vergleiche den Terminus WILDE Ehe) entsteht daß sie gemeinsamen Nachwuchs bekommen ist schützenswert.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1600d.html
Es gibt kein Recht zur mütterlichen Unmoral
(Freibrief fürs Fremdhgehen den der gehörnte Ehemann zu zahlen hat)!
Typisch Frauenlogik: Alles dürfen nichts müssen. VERANTWORTUNGSLOS!
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-106171
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=15.09.2011&Aktenzeichen=17080/07