17.11.2018 02:20 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/180189108518/

Die Sache mit dem Strom habe ich jetzt rekonstruiert. Das kommt gar nicht aus 2018 sondern aus 2008. Ich hatte ja mit meinem früheren Vermieter einen Vergleich geschlossen und meine Eltern hatten das damals bezahlt. Weil ich damals von B.V. ? eiener Trinkerin - gestalkt worden war bin ich ? als mein vermiter mir deshalb kündigte - nach Frankfurt gezogen. In der alte Wohnung war noch der Boden nicht fertig verlegt worden, es standen noch weitere Bauarbeitenan,  und die Heizung funktionierte nicht richtig. Daher musste mit einem Heizlüfter zusätzlich geheizt werden. Da heizkosten zu dn Nebenkosten zählen hatte ich damasl gesagt daß der vermeiter eien teil der ehizkosetn üebrehmen müsse wiel die heizunsganlage ? für die er im Vergleich nebenkosten kassiert hatte - ja nicht richtig funktioneirt hatte. Deshalb hatte ich 2008 die Zahlung verweigert udnd ei Sche an den Vermiter zurückveweisen.  So kommt der Gerichtsvollziehrin-Stempel auf die Forderung. Ich bin dann davon ausgegangen daß das geklärt sei und habe neuerliche Mahnungen ignoriert. Immerhin war die sche ja in Klärung so daß wenn dann ne neuere, geringere Forderung hätte entstehen müssen ansatt der alten. Daher hab ich Ikanssobüro-Mahnungen zu den ungerchtfertigetn Forderungen  mit der Internet-Drückerkolonne abgelegt. Die Forderung selbst lag bei der alten Mietsache die erledigt war. Und so erklärt sich daß ich für Oktober 2018 keinen Vollstreckbaren titel vordand, ganz einfach weil der 10 jahre anscheinend bei der Gerichts-vollzeirehin rumgelegen hat. Ich wollte nämlich ? was die aus meeinr sicht unegrechtfertigetn Mahnungan angeht- die Gegenseite eventelle Forderungen einklagen lassen, dann spare ich mir die beantragung von prozess kostenhilfe die bei mir regelmäßig abgelehnt wird, udn kann bei einem durhd die gegenseite eröffneten Verfahren bequem meien Einspruch/Widerpruch vorbringen. Das ist für mich also günstger. Daß die das anscheinend hat 10 Jahre unbearbeitet liegenlassen was die Klärung mit dem alten Vermieter aus Bad Homburg angeht zeigt daß die abscihtlich an mahnkosten verdienen wollten. Aus eienr rprüngölichen ofrderung von 332,85 Euro von der ein teil wie gesagt strittig ist (Baustrom, Heizlüfter) sind so 950,21 Euro mit den Inkassobürogebürehn geworden.  Die hatte das obgelich ich Einspruch ihr gegenüber eingelegt hatte, 10 Jahre unbearbeitet herumliegen lassen.



——– Forwarded Message ——–
Subject: Titel zwichen Januar 2009 und 18. Oktober 2018 verschwunden Forderuneghöhe steigt auf ca. das 3-fache von 332,85 Euro auf 950,21 Euro
Date: Fri, 16 Nov 2018 16:49:34 +0100
From: oberbuergermeister@bad-homburg.eu

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Fax: +49 / (0)69 / 212Frankfurt/M., 16. November 2018

Hallo !da ist irgendwas komisch mit eienm Eigansgstempel eienr Frau Rinnelt
vom 23. Januar 2009. Der hatte ich das nämlich zurückgegebn mit der
bitte zu klären inwieweit der Vermieter eien Teil der Kosten übernimmt.
Daher dachte ich der hätte das bezahlt und das sei erledigt.Die kosten sidn von 332,85 Euro auf über 95,00 Euro auf das dreiafche
angewyhcsne. Ist das nicht schon Zinswucher?

Gru&SZlig;
Max Bähring




Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Fax:

Frankfurt/M., 16. November 2018Aktenzeichen 0442521-2009-000-2-FBTSO
Ihr Zeichen kawi/SI912

Sehr geehrte Damen und Herren!

soeben,  16. November 2018, ca. 12:00 uhr erhalte ich ihr Schreiben vom
12. 2018, zur Post gegeben laut Frankiertsempel am  14. November 2018.


Erstmalig erfahre ich soeben davon daß vom 18. Oktober 2008 - ich hatte
erst gelesen 2018 - ein Vollstreckunsgescheid vorliegt. Ich habe damals
aber definitv keinerlei Mahnbescheid erhalten. Denn ich hätte ja wie
gesagt der Forderung wiedersprochen. Was mich wundert ist daß auf ihrem
Mahnbescheid der schon damals an meine Frankfurter Adresse gerichtet ist
der Eingangsstempel einer Gerichstvoll-zieherin aus Bad Homburg vom 23.
Januar 2009 zu erkennen ist, neben dem ihrer Anwälte vom 27. Oktober
2008. Ich halte den Bescheid daher - aufrudn dieser faslchen
Eingangsbestempelung - für gefälscht. Ich hätte mich gegen eien
Mahn-bescheid üebr die üebrhöhtre urprüngliche Forderung von 332,85 Euro
nämlich sofort zur Wehr gesetzt, da ich und der ehemalige Veriter udn
ich einen Vergleich ge-schlossen hatten der ihm die Hälfte der Kosten
auferlegt, weil dieser das Miet-verhältnis bereits nach einem Monat
gekündigt hatte und sich der Rest der Forderung auf eien Nuzungsausfall
bezieht, die Wohnung noch nicht fertig renoviert war und auch die
Heizung damals nicht richtig funktionierte weshalb mit einem Heizlüfter
nachgeheizt werden musste. Diese Kosten, Strom für den Heizlüfter als
Ersatz der Heizung, hätte dann der Vermieter eben anteilig mit
übernehmen müssen. Ich gehe davon aus daß es sich bei dem Schreiben um
eine Fälschung oder aber abgefangene Post handelt weil mir wie gesagt
der Mahbeschid nie zugenagen ist. Dazu passt aber auch daß ich heir
bereits mehrfach Strafanzeige habe erstatten müssen weil hier in der
Hölderlin-straße 4 in 60316 Frankfurt a.M. Post nicht ankam, unter
andemre damals auch Pi-briefe fürs Onlinbanking, dies macht sich im
Rechtsverkehr etwa bemerkbar wenn ich Wahl-beschwerden für den
fraglichen Zeitraum eingreicht hatte weil Wahlbenachrichtig-ungspostkarten nicht ankamen. Ich versuche gerade beim Amtsgericht Euskirchen in Erfahrung zu bringen wer den Mahn-bescheid angeblich entgegegenommen oder einge-worfen hat. Hätte er mich nicht erreicht wäre die Forderung nichtig. Ich hatte ja bereits gesagt daß ich mit der Forderung nicht einverstanden sei und daß ich mich ich wundern würde warum ich dazu nie Post wie einen Mahnbescheid bekommen habe.Sowas kann man Photoshoppen,eine Faxnummer kannsich heuzutage jeder imInternet in Skeudnen ebsoregn und bei den Einscheibe-briefen die ich ihnen gesendet habe kommt nie ein Rückschein zurück was nicht für eienerreich-bare Anschrift spricht. Ich hätet ihnen ja soweit geglaubt wenndas nicht der Stempel von Frau Rinnelt aus abd homburg darauf gewesen
wäre die für Frankfurt a.M. nicht zuständig ist wo ich aber 2008 bereits
wie dem Gericht auch bekannt ist nbis jetzt ununter-briochen gewohnt
habe. Ich könnte mir dahe nur vorstellen daß sie den Mahnbeschide an
eien falsche Adresse zusgestellt haben, dann wäre der
Vollstreckungsbescheid unwirksam wiel ich nicht hätte reagieren können.
Dummersweis ist gerade Freitag nachmittag und es ist niemand mehr
erreichbar.



Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Frankfurt/M., 16. November 2018

Aktenzeichen 0442521-2009-000-2-FBTSO
mein Fax vom 16. November 2018, ca. 12:51 Uhr Ihr Zeichen kawi/SI912

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sorry, jetzt ist mir in der Eile aufd em afx ein Fehler unterlaufen. Ich
hatte die ganze Zeit nach einem Mahn-bescheid von Oktober 2018 in
gesucht aber nicht unter dem Jahr 2008. Sie lag auch nicht bei den
bormalen Akten sondern unter einem uralten Mietsachevertahren.

Dort bin ich jetzt - ich wllte ihr Schreiben schnell beantwortet haben -
doch noch fündig geworden. Ich hatte das damsl zu denakten elegt - iche
rinenre mich - weil ich eiben Vergleich mit dem damaligen Vermieter
geschclossen habe. Den meine Eltern bezahlt haben. Daher habe ich mich
da nie wieder drum gekümmert, das betraf die Sache Götzenmühlweg 67,
61350 Bad Homburg. Dort war ich eingezogen und direkt nach
einem Monat gekündigt worden, es gab damasl Ärger mit einer Frau die
mich stalkte, eienr Alokoholikerin, die imemr bei mir auf der Matte
stand mit einem Sixpack und (= mich zum trinken animieren wollte.
Hierbei erzählet sie daß ihre Mann, eien gemein-samer Bekannter sie
schlagen würde und daß sie von ihren Vettern verfolgt werde.
Als sie einmal ein Sixpack vor der Wohnung fallen gelassen hatte
kündugte mir der Vermieter dann. Um diese Frau loszuwerden - ich hab
damals auch die Polizei einge-schaltet - hab ich diese Kündigung
akzeptiert und bin nach Frankfurt a.M. gezogen. Für den Zeitraum
zwischen der Kündigung und meinem Umzug hatten ich und der Ver-
mieter uns später eben darauf geeinigt daß er gegen eine Einmahizahlung
nach meinem Wegzug die alle Forderungen aus der Mietsache - also auch
die Zeit des Nutzungs-ausfalles - als erledigt ansehe. Damals hatte es
auch einen Heizungsausfall gegeben und die Wohnung war noch nicht fertig
renoviert gewesen, zudem wurde dort Laminat verlegt. Weil der
Heizungs-ausfallbedingte Betrieb eiens Heizlüfters mit zu den
Nebenkosten gehört ging ich davon aus die Sache sei mit dem Vermieter
und dessen Anwalt geklärt worden. Daher war das bei mir unter erledigt abgelegt. Ein Versehen meibnerseits, sorry. Das ist ja schon ewig her. Ich dachte das ei mit dem Vergleich von damals erledigt.

Ich suchte die ganze Zeit nach eienm verfherne aus 2018 weil ich neulich
mal ein Schreiben bekommen hatte wo sie a*Lrohten einen
Vollstreckunsgebscheid zu bean-tragen - daher ging ich davon aus de..
existiere kein solcher - und jetzt plötzlich einen uralten von vor üebr
10 Jahren aus dem Hut zaubern. Deshalb ging ich von einem Irrtum aus.
Weil ich im Oktober 2018 keine Post bekommen hatte.

Und ich erinnere mich daß ich bei den Wahlen irgendwann zwischen 2007
und 2011 mal Wahlbeschwerde eingelegt habe weil Wahlbenachricgtigungs-postkarten verloren ge-gangen waren auf dem Postwege. 2008 hatte man mich beim HartzIVIAlg2 auch so sank-tioniert daß ich teilweise hungern musste und ich hatte Ärger mit einerIntrenet-Drückerkolonne von Freenet/Alicel/Vodafone. Bei dem Vorganghatte ich das vermutet.




Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Frankfurt/M., 16. November 2018


Aktenzeichen 0442521-2009-000-2-FBTSO
mein Fax vom 16. November 2018, ca. 13:47 Uhr Ihr Zeichen kawi/SI912

Telefonat mit ihrer Frau 16. November 2018, ca. 14:15 Uhr
wir haben eine Ratenzahlung mit Monatraten von 25,00 Euro vereinbart


Sehr geehrte Frau !

ich habe eben mit Ihnen telefonisch den Vorgang erläutert.

Sie haben gesagt daß sie mir eien Ratenzahlunsgevreinbarungüber 25,00 Euro monatlich zusenden werden nachdem ich Ihnen eröffnet hatte daß ich HartzIV/ALG2 beziehe. Diese solle ich Ihnen dann ausgefüllt mit einer Kopie meines HartzIV Bescheides zusenden. So sind wir verblieben.

Ich hatte unter 2018 statt unter 2008 in meinen Akten gesucht und dann
den Vorgang teilweise unter dem der Internet-Drückerkolonne (Freenet/
Alice/vdafone) mit der ich Ärger hatte faslch abgelegt gehabt.

Es gab da noch eine andere Akte zum Thema Mietsache Götzenmühlweg 67,
61350 Bad Homburg wo ihre Forderung drinnelag, einfach weil ich die an
den damaligen Vermieter weitergeleitet hatte mit dem ich mich auf einen
Vergleich geeinigt hatte der auch die Nebenkosten wie Heizung
bein-haltet, also die Ersatzbeheizung mittels eines Heizlüfters mit
drinne-steht. Daher hatte ich ihre Stromerechnungs-Forderung Ende 2008
nach Bad Homburg weitergeleitet. Damit der Vermieter eiben teil von ihr
übernimmt. Und so, jetzt wird mir das auch alles klar, kommt zustande
daß sie jetzt einen Bad Homburger Eingagsstempel auf dem Bescheid haben.
Nein, das hat so vom Prinzip her seine Richtigkeit. Daher habe ich ja
auch zugestimmt Raten zu zahlen, denn von HartzIV/Alg2 kann ich diese
Forderung unmöglich auf einmal bezahlen.

Ich warte dann auf Post mit der Renatzahlungsereinabrung zumAusfüllen
von Ihnen.


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