Gerichte haben darüber befunden daß es druchaus legitim ist korrupten Polizisten den Tod zu wünschen und zwar explizi speziell in diesem, ihrem Falle, es gibt ? so weiß das Bundespräsidialamt - auch Entscheidungen die es erlauben Untätigen Behördenmitarbeiter die absichlich Recht beugen oder brechen, indem sie etwa eine Paralleljistiz mit illegalen (das sieht amn an den vom Stata gezahlten Haftent-chädigungen) Inafteirungen und schweren Körperverletzunge in Psychiatrien zu errichten versuchen mittels Sprengstoff ins Jenseits zu befördern. UND ZWAR GANZ UDN GAR LEGAL! Denn imemrhin hat man den Insatnzenweg druch. Und damit ist eein andere Abhilfe zur Vertdigung des Rechtsatates mermöglich. Ihr wolltet in ?Gustl Mollath? ähnlcih geklagreten Fälle neue KZs errichten, Kidner entführt, exzessivts gefoltert udn Psychioterro betreiben, medikamentös und mit illegalen Drogen vergiftet, schutzbefohlene vergewaltigt, sie verpügelt, sie ILLEGAL zwcks Eiscüchterung wochenlang der Friehiet beraubt ohne Anwaltlcieh Vetretun (ageblcih im Urlaub) und Richter (mehr als 14 Tage Warten auf ne Anhörung im Falle des § 118 (5) StPO), beim Töten von Anzeige-erstattern druch Schwerstkriminelle tatenlso zugesehen jetzt bekommt ihr die Quittung dafür. Anch der Landtragsawahl giubst neen Untersuchungsasudchuß.
Im Falle NSUhat es a noch nicht gereicht was an Behröden-/ Polizeiversagen ans Licht gekommen ist. Ihr habt so rchtig Shciß gebaut udn die Rche des Bürgerswird fürchterlich sein.Und Auftsändsiche im Widrstandsall drüfen euch auch töten. Ganz legal !!!