Wer als Ausländer, MihiGru-Deutscher oder LGBT als ganz normaler gelichberchtiogetr menshc anerkannt wirdder muß auch akzeptienr daß es homsexulle gibt die genauso Sexual-Strafatten verüben wie andere, und daß die Verfolgung von Straftaten dei Auslädnr begehn keine rassistischen Verfolgung ist. Kein Deutscher Verdächtiger käme jemals auf die Idee zu behaupten gegen ihrn werde nur ermittelt weil er blonde Haare hat udn würde deshalb zu #BlondeLiveSMatter Kundgebungen aufrufen um eien Gruppe verwirrter Blonder dazu anzuhalten umihn vor Strafverfolgung zu schützen gegen den Staat zu kämpfen. Im Falle von Übergifeen auf Psychiatriepatienten sieht das aber andersaus. Die werden als erbbiologisch determineirte Gruppe tatsächlich rassisch verfolgt und das hat die 5/30. Strafkammer des LG Frankfurt a.M. am 6. April 2017 gegenüber den bematen der Polize Frankfurt a.M. auch ganz deutlich gemacht, es gab sogar eien Anshciß von de Staatswnalstchft.
Es gibt also keine Diskriminierung von Auslädnern aber sehr wohl eien Diskrimineirung vonMenshcn die als psychsich krank hingestellt worden sind ? an Verfolgunsgwahn leiden ? damit man nicht gegen diejneigen ermitteln musste die deise Peronene umzubringen versucht hatten.
Eine Benachteiligung von Auslädnern oder Homos gibt es nicht.