26.05.2018 11:36 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/174282343048/

Maximilain Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.

Strafanzeige                                                                                                                                      26. Mai 2018

wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Rechtsanwalt O. H********, L********** **, B** H****** *.*. ****.

Der Rechtwanlt O. H******** wurde mir von meinem Vermieter, Herrn M*** R***** empfohlen nachdem mich mein Pflichtevreidger, Herr S***** B*** 2013 auf das allersträflichste im Stich gelassen hat und dazu beigeholfen hatte Aussagen von mir zu erpressen indem er seine Pflicht als Verteidiger evrletzt hatte. Dieser hatte mich monatelang ERWIESENRMASSEN UNSCHULDIG in U-haft schmoren lassen. Obgleich die Richterin S***n Fristen für Haftprüfungstermine verstreichen ließ und ich psychsch terorrirsiert und genötigt wurde Schrifstücke zu unterschreiben die ich nicht unetsrchreiben wollte hatte Anwalt B*** keine der gebotenen Chancen genutzt um meien Freilassung zu erwirken. In diser Situation wollte ich einen Verteidigerwechsel der vom gerichtnachher auch genehmigt wurde. Da brachte herr R***** Rechtsnwalt H******* ins Spiel. Dieser wollte von mir zuesrtmal viel geldhaben. Meine Verteidgung habe ich selber gemacht. Eine wirkliche Hilfe war er mir nicht. Sattdessen sorgte er dafür daß ich das Sorgerechtsverfahren miens Kidnes wegen das parallel verlieg ? wasein Zufall aber auch ? verlor.  Für die Einweisung war die von mir erfolgreich abgelehnte Familienrichterin L****th****r mitverantwortlich. Ich wurde damals aufs extresmte drangsaliert.

Hätte Her H****** mal seine Arbeit gemachtduns ich an die Ursachen dieser U-aft geacmght dannwäre er schenlluaf den ?Ostend-Würger? M******k getsoßen gegen den ich mehrer Gewalstchutzanträge egstellt udn strafneziegn eingericht hatte, die allesamt ? das rügt auch die Strafkammer ? seitesn der Polizei unebarbeitet gebliben sind. Merafch ahtet ich dehsalb Polizstenm, Amst-udn Staatsanwälte sowei Richter angezeigt, Disziplinatrmanamhemn evrlangt udn Dienstufsichstbeschwerden eigereicht. Das ahtte dann dazu geführt da deise mich am 23.Mai 2013 imweitesetn isnne ?zusammesnschlugen? aus Rache udn zwar nachdem mich Polizisten mehrfach bedroht ahtetn im Vorfeld. In der Verhandlung die mit meinem Freispruch aus erwiesener Unschuld endete haben sowohl die Strafkammer als auch der Obersdasttawlt die

Polizsiten M****r, R*******t und d ie Anwärterin W**d vom 5. Revier

eindringlichst ?ins Gebet genommen? das es so nicht gehe. Das man mir gefälligst zuzuhören habe und meine Strafanzeigen bearbeiten müsse. Beider Polizei bad Homburg und dem 1. Revier ist ?der Anschciss? seietsn des Voregstzten noch nicht erfolgt.

Als es jedenfalls zur Anklage wgen der NOTWEHR geen Z***c kam habe ich zunächst Rechtsanwanlt G***** beauftragt. Aber auch dieser eries sich als Niete. Ich hatte ihn gebeten den Guachter Dr. M****r-I******r auf jeden Fall abzulehnen da ich diesen 2013 strabezeigtahtet udn daher ein negative s guahcten aus grüdnen der Arche erwratete. Auerdem war der Auftrag an den Anwalt zunächst mal gerichtlich zu kläen die Frage ob die Tat so stattgefudnenahtte wie die LÜGNERIN Z***c falsch dargestetllt hatte BOVER man sich mit der Fareg shculdfähig oder nicht beschäftigt. In der Verhandlung hat sich nämlich nachher auch herausgestellt daß das alles gar nicht so war wie sie das bei der Polizei dargetsllthatte. Sie ahtte wesentlicheTeile des Tatherganges weggelassen und eien flachen Zusammenag hergestellt um michabsichtlich falsch zu belasten. Das Motiv hierbei drüfte egwsen sein daß sie sich für ihren Freund/untermeiter M*****k Schudlfreiheit erhoffte wgen desssen Erwügeversuches an mir. Der sie glaubte ichwürde vor Gerichtunglaubwürdig. Die Strafkammer ist inzwoschne von der tat des M******k üebrzeugt. Udne r hat auch einSchägerei eingeröäumt die er mit dritten in usnerm Treppenhaus hatte.

Jedenfalls gabe es genügend enstaltedne Momente und man hätet das alle sklären köänenn bevor man jemandes Versatdn in Frage stellt. Denn soagr spychsch kranke werden Opfer von Strafaten. Sie sidn genauso Menshcn iwejede ander auch außer die NAZIS von der Polizei udn Justiz doie meien bei vermeintlich psychisch Kranken handle es sich um midnerwtige lebewesen die nicht der kategorsierung als Menschewürdig sind imSinne des Artikel 1 Grundgesetz.

Anwalt H******** übernahm also das Mandat von G***** udnleiß mich dann im Stich. Er wehrte den Gutachter  nicht ab, wozu er beauftragt worden war. Deshalb ahtte ich wieder ihn gewählt ? auch weil er meine Person aus dem Verfahren zuvor kannte . Er bekam es nichteienmal hin mir ordentlich Akteneinsicht zu gewähren. Satt dessen hetzte er mich in zig Selbtsmrovdevrsuche mit seinem permeneten Nichtstun. Die Gesudnheitsschäden die ichbei diesen erlitetn ahbe sidn ? zuindest teilweise- ihm zuzu-schreiben. Daher erszatte ich Strafanzeige. Auch weil er mich gerade ? als Nachwehen des Verafhrens hat das Bundeszentral-regsiter einen falschen Eintrag erstellt ? mal wieder in eienr Notistuation imstich läßt ? wohl um michzu quäölen udn mir dann ubhrohlen mitteil daß er antipathie gegen mich g´hege weshab er seien Pflichten als Pflichtanwlat absichtlich nicht erülleudn frdie Korrektur des faslchen Eintares sogre .


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