Beweis: Trotz Anzeige bei mehreren anderen Landespolizeien,
unter anderem Rheinland-Pfalz, Berlinudn Nordrhein-Westaflen nimmt nur
die Polizie Brandenburg die Anzeige wgen massiver Bedrohung druch
korrupte Bemate zwischen Juli 2010 und 2012 entgegen und gibt ihr eine
Dienstbuchummer.
Deustche bekämen keine Kohle vom Amt, Sozailleistungen gäbe es nur für
jene Erwachsenen deren Familien kein Geld haben also: Zuwanderer. Für
Deutsche deren Eltren geld ahben gäbe es nichts, da würden die Familien
erstmal komplett enteignet. Wenn meien LEtren nicht zahlen würden, dann
würde man dafür sorgen daß ich obdachlos werde und an verhungern
versterbe. Wie schon 2007.
?
-------- Forwarded Message -------- Subject: Der ANDRE BaEHRING: Das Übliche: Wenn es strafrechtlich - unter Einbeziehung der Öffentlichkeit - nicht reicht muss das korrupte Pack es eben anders versuchen Date: Tue, 26 Jul 2011 13:50:45 +0200 From: Maximilian Baehring To: DMainz.K13.Ltg@polizei.rlp.de, DMainz.K12.Ltg@polizei.rlp.de SACHSTAND? Ich meine dieser Sache: Hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Versuches der Aussageerpressung nach § 343 StGB gegen sämtliche Beamte der Polizei Bad Homburg v. d.Höhe die Anfang März2006 Dienst taten, die Beamten des 1. und 5. Reviers in Frankfurt/Main welche Anfang 2007 Dienst taten, die RiAG Dr. Walter, Dr. Knauth, Leichthammer, jeweils AG Bad Homburg, der RiLG Lodzik Frankfurt/Main dem Jugendamt Bad Homburg v.d. Höhe Frau Grohman (personenidentisch mit der Babyklappen-Grohmann vom Sozial- verband katholischer Frauen?), Dr. Golusda und Frau Brehm vom SPD Frankfurt/Main ebenso wie Herrn Leibel vom RMJ Frankfurt/Main. * § 343 Aussageerpressung * (1) Wer als *Amtsträger*, der zur *Mitwirkung* an 1. einem Strafverfahren, *einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,* berufen ist, einen anderen *körperlich mißhandelt*, ... *ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, in dem * ** *Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen*, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. * § 339 Rechtsbeugung * Ein Richter, ein anderer Amtsträger ..., welcher sich bei der *Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache* zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer *Beugung des Rechts *schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. / Alles was sie neben der Folter durch Nahrungsentzug vom 05. Februar 2007 bis zum 27. April 2007 wissen müssen steht in der*Akte 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwalt beim OLG FFM *Die Rechtsbeugung bezieht sich auf die Familienrechtssachen 9F 104/01 KI und 9F 434/02 UG (relevantes ebenfalls in der Akte). Sollte von mein Persönlichkeitsrecht Akteneinsicht für die Öffentlichkeit hindern, so erlaube ich hiermit jedem interessierten Menschen Einsicht explizit in die vorbenannte Akte 3 Zs 1795/08 GStA OLG FFM. / Ich erweitere jetzt den Personenkreis der Beschuldigten. Hinsichtlich der Anwälte Perpelitz, Dr. Wetzel, Asche (jeweils Cannawurf und Perpelitz) Boutrous und Dagmar Asfour, Bad Homburg und Dr. Finger, Frankfurt am Main kommt noch § 235 1 u. bei den Anwälten §235 4 hinzu. * § 235 Entziehung Minderjähriger * (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder 2. ein Kind, *ohne dessen Angehöriger *zu sein, ..., einem Elternteil, ... entzieht oder vorenthält. (4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern. Und im Sonderfalle Asfour, Grohmann kommt gegenüber RiAG Dr. Walter hinzu *169 StGB fehlerhafte* ** *Angaben *(*eventuell auch 267 StGB verfälschen einer Urkunde und deren gebrauch im Rechts-* ** *verkehr*). * § 169 Personenstandsfälschung * (1) Wer ein Kind unterschiebt oder .. gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern ... ** *zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt,* wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Absprache zwischen Jugendamt/Richter Walter und Asfour ist an der Fehlinterpretation des § 1595 zu erkennen - 1 Jahr Sperrwirkung bei der Feststellung - (kassiert durchs OLG Frankfurt/Main 3 WF 174/01) ebenso bei Finger/Leichthammer/Lodzik (fehlerhafte Adressierung/verspätete Verfahrenseinstellung) Daher List. Und Drohung mit willkürlichem Freiheitsentzug kommt noch obendrauf. * Verjährt ist gar nichts, da die Tat/en zumindest teilweise andauert/andaern/die Polizei sich weigerte die Strafanzeige aufzunehmen. * --- Elender Homburger Karnvalsverein. das korrupte Pack und diese Straftäter von Demar (Polizei HG) und Leichthammer (AG HG). Mögen Sie dort schmoren wo der Asfour schmort. -------- Forwarded Message -------- Subject: Seiens doch bitte so freundlich und finden sie die Dienstausweise der beiden Herren welche sich den Firmenwagen F-3210 heute 26.07.2010 gegen 10:50 Uhr geborgt hatten ... Date: Mon, 26 Jul 2010 17:15:59 +0200 From: Maximilian Baehring To: LKA.SG-Korruption@polizei.rlp.de <"<pre>" found at 697 and "</pre>" found at 8149 "<pre>-------- Forwarded Message -------- Subject: Der ANDRE BaEHRING: Das Übliche: Wenn es strafrechtlich - unter Einbeziehung der Öffentlichkeit - nicht reicht muss das korrupte Pack es eben anders versuchen Date: Tue, 26 Jul 2011 13:50:45 +0200 From: Maximilian Baehring To: DMainz.K13.Ltg@polizei.rlp.de, DMainz.K12.Ltg@polizei.rlp.de SACHSTAND? Ich meine dieser Sache: Hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Versuches der Aussageerpressung nach § 343 StGB gegen sämtliche Beamte der Polizei Bad Homburg v. d.Höhe die Anfang März2006 Dienst taten, die Beamten des 1. und 5. Reviers in Frankfurt/Main welche Anfang 2007 Dienst taten, die RiAG Dr. Walter, Dr. Knauth, Leichthammer, jeweils AG Bad Homburg, der RiLG Lodzik Frankfurt/Main dem Jugendamt Bad Homburg v.d. Höhe Frau Grohman (personenidentisch mit der Babyklappen-Grohmann vom Sozial- verband katholischer Frauen?), Dr. Golusda und Frau Brehm vom SPD Frankfurt/Main ebenso wie Herrn Leibel vom RMJ Frankfurt/Main. * § 343 Aussageerpressung * (1) Wer als *Amtsträger*, der zur *Mitwirkung* an 1. einem Strafverfahren, *einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,* berufen ist, einen anderen *körperlich mißhandelt*, ... *ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, in dem * ** *Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen*, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. * § 339 Rechtsbeugung * Ein Richter, ein anderer Amtsträger ..., welcher sich bei der *Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache* zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer *Beugung des Rechts *schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. / Alles was sie neben der Folter durch Nahrungsentzug vom 05. Februar 2007 bis zum 27. April 2007 wissen müssen steht in der*Akte 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwalt beim OLG FFM *Die Rechtsbeugung bezieht sich auf die Familienrechtssachen 9F 104/01 KI und 9F 434/02 UG (relevantes ebenfalls in der Akte). Sollte von mein Persönlichkeitsrecht Akteneinsicht für die Öffentlichkeit hindern, so erlaube ich hiermit jedem interessierten Menschen Einsicht explizit in die vorbenannte Akte 3 Zs 1795/08 GStA OLG FFM. / Ich erweitere jetzt den Personenkreis der Beschuldigten. Hinsichtlich der Anwälte Perpelitz, Dr. Wetzel, Asche (jeweils Cannawurf und Perpelitz) Boutrous und Dagmar Asfour, Bad Homburg und Dr. Finger, Frankfurt am Main kommt noch § 235 1 u. bei den Anwälten §235 4 hinzu. * § 235 Entziehung Minderjähriger * (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder 2. ein Kind, *ohne dessen Angehöriger *zu sein, ..., einem Elternteil, ... entzieht oder vorenthält. (4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern. Und im Sonderfalle Asfour, Grohmann kommt gegenüber RiAG Dr. Walter hinzu *169 StGB fehlerhafte* ** *Angaben *(*eventuell auch 267 StGB verfälschen einer Urkunde und deren gebrauch im Rechts-* ** *verkehr*). * § 169 Personenstandsfälschung * (1) Wer ein Kind unterschiebt oder .. gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern ... ** *zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt,* wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Absprache zwischen Jugendamt/Richter Walter und Asfour ist an der Fehlinterpretation des § 1595 zu erkennen - 1 Jahr Sperrwirkung bei der Feststellung - (kassiert durchs OLG Frankfurt/Main 3 WF 174/01) ebenso bei Finger/Leichthammer/Lodzik (fehlerhafte Adressierung/verspätete Verfahrenseinstellung) Daher List. Und Drohung mit willkürlichem Freiheitsentzug kommt noch obendrauf. * Verjährt ist gar nichts, da die Tat/en zumindest teilweise andauert/andaern/die Polizei sich weigerte die Strafanzeige aufzunehmen. * --- Elender Homburger Karnvalsverein. das korrupte Pack und diese Straftäter von Demar (Polizei HG) und Leichthammer (AG HG). Mögen Sie dort schmoren wo der Asfour schmort. -------- Forwarded Message -------- Subject: Seiens doch bitte so freundlich und finden sie die Dienstausweise der beiden Herren welche sich den Firmenwagen F-3210 heute 26.07.2010 gegen 10:50 Uhr geborgt hatten ... Date: Mon, 26 Jul 2010 17:15:59 +0200 From: Maximilian Baehring To: LKA.SG-Korruption@polizei.rlp.de <<der Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG vorliegend *gebietet*, unter Berücksichtigung des Verfahrensgegenstandes, des Alters des betroffenen Kindes - im Hinblick auf die Einschätzung der *Gefahr einer faktischen Präjudizierung *- und der *psychischen Belastungen,* die mit einem solchen Verfahren einhergehen, auch die bisherige *Verfahrensdauer zu berücksichtigen*. Das Oberlandesgericht hat sich jedoch mit keinem Wort hiermit auseinandergesetzt.>> <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20001211_1bvr066100.html">http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20001211_1bvr066100.html</a> <<.*.. soll die Strafvorschrift des § 235 StGB ... solche Fälle der Behinderung des Umgangsrechtes erfassen, die als besonders gravierend einzustufen sind.*>> Deutscher Bundestag, Petition 4-14-07-40326-008428, Sammelübersicht 14/98 (Drucksache 14/2193), 76. Sitzung v. 02.12.1999 *... mit der exakten Begründung werde ich mir soviel Zeit lassen wie ein professioneller Rechtsverdreher.* -- Maximilian Baehring Hoelderlinstr. 4 60316 Frankfurt/Main -------- Forwarded Message -------- Subject: WG: Strafanzeige vom 06.07.2012, Az.: IW/0218555/2012 Date: Fri, 6 Jul 2012 16:40:32 +0200 From: PPPOT Internetwache01 To: maximilian.baehring@googlemail.com Sehr geehrter Herr Bähring, ihre Strafanzeige wurde zuständigkeitshalber an das LKA Hessen abgegeben (siehe Anlage). Ein Bezug zum Land Brandenburg ist nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen Mackus, PHM Polizeipräsidium Land Brandenburg, Internetwache Internetwache - Mitteilung Sachbearbeiter an Bürger - CV7.2 Seite 1 von 1 Polizeipräsidium Behördenstab LZ-Lagedienst PP Sachbearbeiter Mackus, PHM Datum 06.07.2012 Uhrzeit 16:29 Uhr Tgb.-Nr. IW x11105817-IWBB Tgb.-Nr. CV IW/0218555/2012 INTERNETWACHE - GESENDETE MITTEILUNG an (ACHTUNG: Nachrichtenversand nur an Mitteiler aus der Internetwache möglich!) Name Bähring Vorname Max Betreff Strafanzeige vom 06.07.2012 Sehr geehrter Herr Bähring, zur weiteren Bearbeitung werden wir Ihre Anzeige zuständigkeitshalber an das LKA Hessen Anschrift: Hessisches Landeskriminalamt Hölderlinstraße 5 65187 Wiesbaden Telefon: +49 (611) 83 - 0 Fax: +49 (611) 83 - 2025 überstellen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mit der Überstellung des Vorganges an eine Dienstelle bzw. Einrichtung außerhalb der Polizei des Landes Brandenburg der Nachrichtenaustausch mit der Internetwache Brandenburg beendet ist. Weitere Nachrichten, die Sie erhalten, werden vom System erstellt und betreffen lediglich die Weiterleitung Ihrer Anzeige zur Registrierung der Tgb.-Nr. Mit freundlichen Grüßen Mackus, PHM Polizeipräsidium Land Brandenburg, Internetwache</pr"> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20001211_1bvr066100.html <<.*.. soll die Strafvorschrift des § 235 StGB ... solche Fälle der Behinderung des Umgangsrechtes erfassen, die als besonders gravierend einzustufen sind.*>> Deutscher Bundestag, Petition 4-14-07-40326-008428, Sammelübersicht 14/98 (Drucksache 14/2193), 76. Sitzung v. 02.12.1999 *... mit der exakten Begründung werde ich mir soviel Zeit lassen wie ein professioneller Rechtsverdreher.* -- Maximilian Baehring Hoelderlinstr. 4 60316 Frankfurt/Main -------- Forwarded Message -------- Subject: WG: Strafanzeige vom 06.07.2012, Az.: IW/0218555/2012 Date: Fri, 6 Jul 2012 16:40:32 +0200 From: PPPOT Internetwache01 To: maximilian.baehring@googlemail.com Sehr geehrter Herr Bähring, ihre Strafanzeige wurde zuständigkeitshalber an das LKA Hessen abgegeben (siehe Anlage). Ein Bezug zum Land Brandenburg ist nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen Mackus, PHM Polizeipräsidium Land Brandenburg, Internetwache Internetwache - Mitteilung Sachbearbeiter an Bürger - CV7.2 Seite 1 von 1 Polizeipräsidium Behördenstab LZ-Lagedienst PP Sachbearbeiter Mackus, PHM Datum 06.07.2012 Uhrzeit 16:29 Uhr Tgb.-Nr. IW x11105817-IWBB Tgb.-Nr. CV IW/0218555/2012 INTERNETWACHE - GESENDETE MITTEILUNG an (ACHTUNG: Nachrichtenversand nur an Mitteiler aus der Internetwache möglich!) Name Bähring Vorname Max Betreff Strafanzeige vom 06.07.2012 Sehr geehrter Herr Bähring, zur weiteren Bearbeitung werden wir Ihre Anzeige zuständigkeitshalber an das LKA Hessen Anschrift: Hessisches Landeskriminalamt Hölderlinstraße 5 65187 Wiesbaden Telefon: +49 (611) 83 - 0 Fax: +49 (611) 83 - 2025 überstellen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mit der Überstellung des Vorganges an eine Dienstelle bzw. Einrichtung außerhalb der Polizei des Landes Brandenburg der Nachrichtenaustausch mit der Internetwache Brandenburg beendet ist. Weitere Nachrichten, die Sie erhalten, werden vom System erstellt und betreffen lediglich die Weiterleitung Ihrer Anzeige zur Registrierung der Tgb.-Nr. Mit freundlichen Grüßen Mackus, PHM Polizeipräsidium Land Brandenburg, Internetwache