Gestern war ich bei einer Veranstaltung des Vereins gegen Rechtsmissbrauch.
http://www.justizgeschaedigte.de/?page_id=40
Es ging um einen Journalisten der von einer Richterin verklagt worden war.
Und
um die Frage ob psychistrische Diagnosen ehrveteltzend sind wiel sie
anders als jemadnen eien ?Depp?en zu neenen hier ja auch noch wirklich
unterstllt wird jemand anmderes sei von seienr - menschenwürde her -
aufrgudn psychsicher karnkheit/beeiträchtingung weniger wert als jemad
dem man keien psychsiche Störung unterstellt.
Intersssant auch
die Tatscahen daß die nicht nr bei der Höhe der Tagessätze sodnern auch
dem Umfang der Geldbuße bei Strafbefehlen (?Deal mit dem Staatsanwalt?)
mit sich redenlassen. Ist die Justiz wirklic so flexibel oder
wirtschaften dei in die eigene Tasche udn daher kommt es zu immenesen
Jurstenvermögen Wenn der Saatsanwalt nämlich ohne Haupstevrhandlung auf
dei Anklageerhbungverzichtet wenn der Beschuldigte eien Geldbue zahlt,
da fragt man sich doch ob diese azhlungen üebhaupt irgdnwo verbucht
werden.