Bad Homburger und Frankfurter, ?Polizisten?, Amts- und Staatsanwälte bearbeiteten absichtlich Fälle nicht um mutmaßliche Täter EPRESSEN ZU KÖNNEN ? um Geld und in Form eines von meiner Seite her nie einge-gangenen angebotenen poltischen Kuhhandels darum KORRUPTE BEAMTE/BEHÖRDENMITARBEITER durch Unterlassung von Strafazeigen der schweren udn schersten Straftaten der Beamten im Amte NICHT AUFFLIEGEN ZU LASSEN straf-bar nach § 343 StGB, § 258a StGB, § 253 StGB!