06.03.2018 11:51 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/171587945593

https://de.wikipedia.org/wiki/Referendum_in_Frankreich_2005_zur_Europ%C3%A4ischen_Verfassung

Versuchter Ausschluß vom Wahlrecht ist eine STRAFTAT § 108 StGB und zudem eine strafbare Wahlmanipulation § 107 StGB. Ausländer sind bei Wahlen nicht zugelassen (Selbstestimmungsrecht der Volksstämme in UN-Charta). Kommunales Wahlrecht für Ausländer = Ausländerbeirat, EU-Mitbürger = Brief-Wahlrecht im heimischen EU-Mitglieds-Nationalstaat! Eunicht nach Artikle 156 iVm 116 GG legitimiert! Daher ? WAHLFÄLSCHUNGS UND MANIPULATIONS-BEDINGT - steht ihr unter Notstands-rechtlicher Zwangsverwaltung. Beim Vertrag von Lissabonn handelt es sich um einen Staatsstreich weil der Bevölkerung wahrheitswidrig suggeriert wird dieFranzosen seien LEIGITIMIERTER Bestand-teil einer osterweiterten EU was durch des rferendum von 2004 nicht der Fall ist.


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[1] http://78.media.tumblr.com/0a1efd85e2ef24eac0f6e8eb05a2cae4/tumblr_p563m7Qkec1sofvubo1_1280.jpg